Minijob 603 Euro Grenze 2026 — So vermeidest du Überschreitungen
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €. Wer sie regelmäßig überschreitet, verliert den Minijob-Status und zahlt volle Sozialversicherungsbeiträge nach. So behältst du den Überblick.

Die Minijob-Grenze 2026 im Detail
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 2026 603 €. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Das entspricht 10 Wochenstunden × 13 Wochen pro Quartal ÷ 3 Monate. Beim Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 602,33 €, aufgerundet 603 €. Wichtig: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, auch bei verschiedenen Arbeitgebern (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Liegt der Gesamtverdienst über der Grenze, sind alle diese Jobs versicherungspflichtig.
Was passiert bei einer Überschreitung?
Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Grenze, liegt kein Minijob mehr vor: Die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet volle Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung statt der Minijob-Pauschalen. Fällt das erst bei einer Betriebsprüfung auf, werden die Beiträge für die zurückliegenden Monate nachgefordert; Beitragsansprüche verjähren erst nach vier Jahren (§ 25 Abs. 1 SGB IV), bei Vorsatz nach dreißig.
Gelegentliches Überschreiten: die Ausnahme
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zulässig (§ 8 Abs. 1b SGB IV), und zwar jeweils bis zum Doppelten der Grenze, also 1.206 € im Monat. Typischer Grund: eine Krankheitsvertretung. Wichtig: 'Unvorhersehbar' heißt nicht planbar. Wer im Sommer systematisch mehr Stunden einplant, kann sich nicht auf diese Ausnahme berufen. Fürs Jahr gilt: regulär höchstens 7.236 €, mit zwei Ausnahmemonaten höchstens 8.442 €.
So behältst du den Überblick
Bei wenigen Minijobbern funktioniert die manuelle Kontrolle — wenn auch fehleranfällig. Ab 5 Minijobbern mit unterschiedlichen Stundenzahlen und Stundensätzen wird es praktisch unmöglich, alles im Kopf zu behalten. Eine digitale Zeiterfassung berechnet den Monatsverdienst automatisch aus den gestempelten Stunden × Stundenlohn und warnt, wenn ein Minijobber sich der Grenze nähert — zum Beispiel bei 80% der Grenze.
Praktische Tipps für Gastro-Betriebe
Verträge klar formulieren: Maximale Monatsarbeitszeit im Vertrag festlegen (z. B. max. 43 Stunden beim Mindestlohn von 13,90 €). Puffer einplanen: Zielstunden bei 90% der Grenze ansetzen, nicht bei 100%. Regelmäßig prüfen: Mindestens monatlich die Stunden aller Minijobber kontrollieren. Digital erfassen: Eine automatische Zeiterfassung eliminiert Rechenfehler und warnt rechtzeitig.
Quellen
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung
- § 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale: Mehrere Jobs
- BMAS: Der gesetzliche Mindestlohn
Geprüft: 3. Oktober 2026