Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten — auch in der Gastronomie. Dabei gelten für Gastro-Betriebe einige Besonderheiten und Ausnahmen. Hier erfährst du, was 2026 gilt und wie du die Regeln einhältst.

Höchstarbeitszeit in der Gastronomie

Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. In der Gastronomie mit ihren langen Öffnungszeiten ist diese Regelung besonders relevant — gerade bei Doppelschichten und Wochenendbetrieb.

Pausenregelungen

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Ab 9 Stunden sind es 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. In der Gastronomie-Praxis bedeutet das: Auch in Stoßzeiten müssen Pausen eingeplant werden. Eine digitale Zeiterfassung hilft, die Einhaltung zu dokumentieren.

Ruhezeiten — die 11-Stunden-Regel

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 ArbZG). Für die Gastronomie gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Ruhezeit kann auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn dies innerhalb eines Kalendermonats oder 4 Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 7 ArbZG). Diese Ausnahme ist in der Praxis Gold wert — etwa bei der Abendschicht mit anschließender Mittagsschicht am nächsten Tag.

Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit

In der Gastronomie darf an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden (§ 10 ArbZG). Für jeden Sonntag, an dem gearbeitet wird, muss ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen gewährt werden. Für jeden Feiertag gilt ein Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

Dokumentationspflicht

Arbeitgeber müssen die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und die Aufzeichnungen 2 Jahre aufbewahren (§ 16 ArbZG). Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 gilt faktisch eine vollständige Aufzeichnungspflicht für alle Arbeitszeiten — nicht nur die über 8 Stunden. Eine digitale Zeiterfassung erfüllt diese Pflicht automatisch und liefert bei Prüfungen die nötigen Nachweise.

Unsere digitale Zeiterfassung prüft ArbZG-Regeln automatisch — Ruhezeiten, Pausenzeiten, Höchstarbeitszeit. Du wirst gewarnt, bevor Verstöße passieren.

Häufige Fragen

Welche Strafen drohen bei ArbZG-Verstößen?
Ordnungswidrigkeiten nach dem ArbZG können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Wiederholte Verstöße können zudem Auflagen der Gewerbeaufsicht nach sich ziehen.
Gilt die 10-Stunden-Ausnahme für Ruhezeiten automatisch?
Nein. Die Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden in der Gastronomie ist nur zulässig, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraums eine entsprechende Verlängerung der Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden erfolgt. Unser System trackt beides automatisch.

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