Zeiterfassung Pflicht in Deutschland
Seit dem BAG-Urteil von 2022 ist klar: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten erfassen. Aber was genau muss erfasst werden, und drohen schon Strafen? Hier erfährst du den aktuellen Stand 2026 — verständlich erklärt für Gastro-Betriebe.
Das BAG-Urteil vom September 2022
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das Gericht stützte sich auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie und dem EuGH-Urteil von 2019 (Stechuhr-Urteil). Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Gesetzgeber ein konkretes Gesetz verabschiedet hat.
Was muss erfasst werden?
Erfasst werden müssen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit — inklusive Überstunden. Das BAG hat keine konkreten Vorgaben zur Form gemacht: Papier, Excel oder digitale Systeme sind grundsätzlich alle zulässig. Allerdings muss das System 'verlässlich und zugänglich' sein. Eine digitale Zeiterfassung mit manipulationssicheren Zeitstempeln erfüllt diese Anforderungen am besten.
Gesetzlicher Rahmen 2026
Stand Mitte 2026 hat der Gesetzgeber noch kein eigenständiges Zeiterfassungsgesetz verabschiedet. Die Pflicht ergibt sich weiterhin aus dem ArbSchG in der Auslegung des BAG. Für die Gastronomie kommt die bestehende MiLoG-Dokumentationspflicht hinzu (§ 17 MiLoG), die für Minijobber und die gesamte Branche ohnehin eine detaillierte Aufzeichnung verlangt.
Drohen schon Strafen?
Direkte Bußgelder für das Fehlen eines Zeiterfassungssystems gibt es mangels konkretem Gesetz noch nicht. Allerdings: Verstöße gegen die bestehende ArbZG-Dokumentationspflicht (§ 16 ArbZG) und die MiLoG-Aufzeichnungspflicht (§ 17 MiLoG) können bereits mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden. Zudem kann die Arbeitsschutzbehörde Anordnungen zur Einführung eines Zeiterfassungssystems treffen.
Mit unserer digitalen Zeiterfassung bist du auf der sicheren Seite — egal welche gesetzliche Regelung noch kommt. BAG-konform, MiLoG-konform, ArbZG-konform.
Häufige Fragen
- Muss ich als kleiner Gastro-Betrieb Arbeitszeiten erfassen?
- Ja. Die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. In der Gastronomie kommt die MiLoG-Dokumentationspflicht für Minijobber hinzu. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe.
- Reicht Vertrauensarbeitszeit?
- Vertrauensarbeitszeit als Modell bleibt grundsätzlich möglich — aber die Arbeitszeiten müssen trotzdem erfasst werden. Der Arbeitgeber kann die Erfassungspflicht an die Arbeitnehmer delegieren, muss aber ein System bereitstellen und die Einhaltung überwachen.
