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Minijob-Grenze 2026: 603 €

Stand:

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Für Gastro-Betriebe mit vielen Minijobbern bedeutet das: genau nachrechnen, lückenlos dokumentieren und rechtzeitig warnen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 2026 603 €. Diese Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet — das entspricht 10 Wochenstunden über 13 Wochen, auf den Monat umgelegt. Beim Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 602,33 €, aufgerundet auf 603 €.

Was passiert bei einer Überschreitung?

Übersteigt der regelmäßige Monatsverdienst die Grenze, liegt kein Minijob mehr vor (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Die Beschäftigung wird dann regulär sozialversicherungspflichtig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die vollen Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einzige Ausnahme ist ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten — dazu der nächste Abschnitt.

Gelegentliches Überschreiten

Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist unschädlich, wenn es innerhalb eines Zeitjahres in nicht mehr als 2 Kalendermonaten vorkommt und der Verdienst in diesen Monaten jeweils höchstens das Doppelte der Grenze beträgt, also 1.206 € (§ 8 Abs. 1b SGB IV) — etwa bei Krankheitsvertretung oder unerwartetem Mehrbedarf. Ein planbares Mehr an Stunden, zum Beispiel jeden Sommer, ist nicht unvorhersehbar und fällt nicht unter diese Ausnahme.

Wie behalte ich den Überblick?

Bei wenigen Minijobbern mag eine manuelle Kontrolle noch funktionieren. Ab 5–10 Minijobbern mit unterschiedlichen Stundenzahlen und Stundenlöhnen wird es schnell unübersichtlich. Eine digitale Zeiterfassung berechnet den monatlichen Verdienst automatisch aus den gestempelten Stunden und warnt, bevor die Grenze erreicht wird.

Der Minijob-Tracker von Gastronario berechnet den monatlichen Verdienst jedes Minijobbers in Echtzeit und warnt dich automatisch vor Grenzüberschreitungen.

Häufige Fragen

Gilt die 603 €-Grenze brutto oder netto?
Brutto. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV, also alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und tragen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, sofern sie sich nicht beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Was zählt zum Verdienst bei Minijobbern?
Zum Verdienst zählen alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung (§ 14 SGB IV): Grundlohn, Überstundenvergütung, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zählen nicht mit, solange der Grundlohn, aus dem sie berechnet werden, 25 Euro pro Stunde nicht übersteigt (§ 1 SvEV).

Quellen

Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Texte entstehen mit KI-Hilfe, siehe KI-Hinweis.

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