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Push auf diesem Gerät wieder abschalten (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Ein Knopf im Profil schaltet Push auf diesem Telefon ab und löscht die gespeicherte Gerätekennung. Der Widerruf hält auch über den nächsten App-Start.

So geht es

  • „Mein Profil“ öffnen.
  • Im Abschnitt „Benachrichtigungen“ auf „Auf diesem Gerät abmelden“ tippen.
  • Fertig. Die Zeile zeigt danach „Von dir abgemeldet“.

Was dabei gelöscht wird

Nach dem Abmelden steht im Profil: „Die Gerätekennung dieses Telefons ist gelöscht, du bekommst keine Benachrichtigungen. Das gilt nur für dieses Gerät.“ Die Kennung wird also nicht bloß ignoriert, sondern entfernt. Hattest du kein Netz, während du abgemeldet hast, verschwindet die Zeile spätestens mit der regelmäßigen Aufräumfrist — dein Telefon meldet sich in der Zwischenzeit nicht neu an.

Warum das ein eigener Knopf ist

Die Gerätekennung wird auf deine Einwilligung hin gespeichert. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Widerruf so einfach sein wie die Zustimmung, und er muss halten. Deshalb merkt sich die App den Widerruf getrennt von der Erlaubnis des Telefons. Ohne das hätte der nächste App-Start dich stillschweigend wieder angemeldet, weil das Betriebssystem seine Erlaubnis ja weiter führt.

Zurücknehmen

Willst du es dir anders überlegen, steht im selben Abschnitt der Knopf „Wieder aktivieren“. Ein Tipp genügt, ein neuer Systemdialog ist dafür meist nicht nötig — die Erlaubnis des Telefons besteht ja noch. Der Widerruf gilt nur für das Gerät, an dem du ihn erteilt hast. Ein zweites Telefon mit demselben Konto bleibt unberührt.

Hat dir das geholfen?

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