Gastronomie eröffnen: Schritt für Schritt
Stand:

Kurzantwort
Eine Gastronomie eröffnest du in Deutschland mit einer Gewerbeanmeldung, der Registrierung als Lebensmittelbetrieb und einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; sobald du Alkohol ausschenkst, kommt je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige dazu, und in Baden-Württemberg gilt seit 2026 die Anzeige mit IHK-Unterrichtungsnachweis für jede Gaststätte, auch ohne Alkohol. Übernimmst du einen eingerichteten Laden, sind 1 bis 3 Wochen bis zum Soft Opening machbar; mit Umbau, Neubau oder Nutzungsänderung rechne mit Monaten (Planungsempfehlung unserer Checkliste: etwa vier). Je nach Betriebsart brauchst du ein Startkapital von rund 30.000 € für einen kleinen Imbiss bis zu einem sechsstelligen Betrag für ein Restaurant mit Vollküche (Beispielrechnung unten). Vor der ersten Aushilfe brauchst du außerdem eine Betriebsnummer, die Sofortmeldung und eine Arbeitszeitaufzeichnung ab dem ersten Tag.
Leitfäden je Betriebsart
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Was kostet es, eine Gaststätte zu eröffnen?
Die Behördengebühren sind der kleinste Posten (nach den Berliner Sätzen unten zusammen unter 2.000 €); das Geld geht in Umbau, Geräte, Kaution und eine Reserve für die ersten Monate, und das liegt je nach Betriebsart zwischen rund 30.000 € für einen kleinen Imbiss und einem sechsstelligen Betrag für ein Restaurant. Beide Tabellen unten sind Beispielrechnungen: die erste mit belegten Gebühren, die zweite mit ausdrücklich genannten Annahmen.
Beispielrechnung: Gebühren und Pflichtposten
Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest. Die Zahlen hier stammen aus Berlin und zeigen die Größenordnung.
| Posten | Betrag | Quelle oder Annahme |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 15 € online, 26 € vor Ort | Berlin, service.berlin.de; andere Gemeinden weichen ab |
| Gaststättenerlaubnis (nur mit Alkohol, nur in Ländern mit Erlaubnispflicht) | 100 € bis 1.500 € (unbefristet), 50 € bis 500 € (befristet) | Berlin, service.berlin.de |
| Belehrung nach § 43 IfSG | 30 € je Person in der Gruppe, 49 € einzeln | Berlin, service.berlin.de |
| Unterrichtung der IHK (Voraussetzung der Gaststättenerlaubnis, § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG) | bei der zuständigen IHK erfragen | IHK Nordwestfalen (Bescheinigung ist Voraussetzung der Erlaubnis) |
| Rundfunkbeitrag je Betriebsstätte | 6,12 € im Monat bei bis zu 8 Beschäftigten (Staffel 1) | Merkblatt des Beitragsservice |
| GEMA für Hintergrundmusik | nach Fläche und Betriebsart, Rechner der GEMA | gema.de |
| Kasse mit zertifizierter TSE | 1.000 € bis 5.000 € je nach System | Annahme |
Beispielrechnung: Startkapital nach Betriebsart
Annahmen für alle Zeilen: Mittelstadt, Mietobjekt mit bestehender Gastronomie-Nutzung (keine Nutzungsänderung), Kaution drei Kaltmieten, Geräte teils gebraucht, Reserve für drei Monate Fixkosten, ohne den eigenen Lebensunterhalt. Jede Zahl ist eine Annahme, keine Erhebung; deine Zahlen stehen in deinem Finanzplan.
| Betriebsart (Annahme) | Umbau und Einrichtung | Geräte und Kasse | Kaution, Erstware, Reserve | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Imbiss, 30 m², ohne Alkohol | 5.000 € bis 15.000 € | 10.000 € bis 25.000 € | 15.000 € bis 25.000 € | 30.000 € bis 65.000 € |
| Café, 60 m², 30 Plätze | 10.000 € bis 30.000 € | 15.000 € bis 30.000 € | 20.000 € bis 35.000 € | 45.000 € bis 95.000 € |
| Eisdiele, 50 m² mit Terrasse, eigene Produktion | 10.000 € bis 30.000 € | 30.000 € bis 70.000 € | 20.000 € bis 35.000 € | 60.000 € bis 135.000 € |
| Bar, 100 m² | 15.000 € bis 50.000 € | 15.000 € bis 40.000 € | 25.000 € bis 45.000 € | 55.000 € bis 135.000 € |
| Restaurant, 150 m², 80 Plätze, Vollküche | 20.000 € bis 80.000 € | 50.000 € bis 130.000 € | 40.000 € bis 80.000 € | 110.000 € bis 290.000 € |
| Catering, Produktionsküche ohne Gastraum, ein Fahrzeug | 10.000 € bis 30.000 € | 30.000 € bis 80.000 € | 20.000 € bis 40.000 € | 60.000 € bis 150.000 € |
Zum Vergleich eine veröffentlichte Rechnung: Für-Gründer setzt für ein Ladencafé in Großstadt-Innenstadtlage 115.200 € Finanzierungsbedarf an (darin Kaution 20.000 €, Renovierung 20.000 €, Möbel und Geschirr 12.000 €, Siebträgermaschine 3.000 €) und für ein mobiles Café 28.900 €; für ein Restaurant mit Küche nennt dieselbe Quelle einen sechsstelligen Betrag.
Für Bäckerei und Hotel gibt es hier keine Zeile: eine Backstube und ein Haus mit Zimmern hängen zu stark vom Gebäude ab. Die Leitfäden Bäckerei eröffnen und Hotel eröffnen rechnen das je Typ vor. Wie du die Summe finanzierst, steht unter Gastronomie-Finanzierung und im Abschnitt zur Finanzierung unten.
Wie lange dauert es bis zur Eröffnung?
Übernimmst du einen eingerichteten Laden, kannst du in 1 bis 3 Wochen mit einem Soft Opening starten; mit Umbau, Neubau oder Nutzungsänderung dauert es Monate (Planungsempfehlung unserer Checkliste: etwa vier, keine gesetzliche Vorgabe). Die Behördenschritte selbst dauern Tage bis wenige Wochen; die Zeit geht in Mietvertrag, Umbau und Nutzungsänderung. Rico Klatte, der Gastronario entwickelt, aus eigener Erfahrung: „Wir haben unsere Eisdiele in zwei Wochen eröffnet und in den ersten Wochen danach weiter eingerichtet.“
Weg 1: Übernahme eines eingerichteten Ladens mit Soft Opening
Meist übernimmst du einen Laden, in dem Küche, Theke und Kühlung schon stehen. Dann bestellst du in ein bis zwei Tagen alles, was fehlt, hakst die Bürokratie in der ersten Woche ab, richtest ein, kaufst ein und öffnest klein. Zwei Schritte dürfen nicht zu früh liegen: Die IfSG-Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein, und die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs fällig. Drei Dinge können den Termin setzen, darum kümmerst du dich am ersten Tag darum: der Termin beim Gesundheitsamt, die IHK-Unterrichtung, wo sie Pflicht ist, und die Gaststättenerlaubnis oder -anzeige deines Landes. In Baden-Württemberg wird jede Gaststätte, auch ohne Alkohol, über die Gewerbeanzeige angezeigt, in der Regel sechs Wochen vor Betriebsbeginn, mit dem Unterrichtungsnachweis der IHK; bei einer Betriebsübernahme kann die Gemeinde von der Frist absehen (Factsheet des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg). Mit Alkohol setzt in den anderen Ländern die Erlaubnis oder Anzeige den Termin; in den Ländern mit Bundes-GastG kannst du bis dahin ohne Alkohol öffnen (§ 2 Abs. 2 GastG).
| Wann | Schritt | Gesetzlicher Zeitpunkt oder Frist |
|---|---|---|
| Tag 1 bis 2 | Übernahme- oder Mietvertrag (die Finanzierung steht vorher); Termine buchen: Belehrung nach § 43 IfSG, IHK-Unterrichtung; Gewerbeamt nach der Frist für Gaststättenerlaubnis oder Anzeige fragen; alles bestellen: Kasse mit TSE, Ware, Verpackung; Betriebsnummer beantragen | Bescheinigung höchstens 3 Monate alt (§ 43 Abs. 1 IfSG); Berlin: Erlaubnis 3 bis 5 Wochen Bearbeitung; Brandenburg: Anzeige mindestens 4 Wochen vor Beginn (§ 2 BbgGastG); Hessen: Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn (§ 3 HGastG); Baden-Württemberg: Anzeige in der Regel 6 Wochen vor Beginn, bei Übernahme Verzicht möglich |
| Woche 1 | Gewerbe anmelden, in Baden-Württemberg zugleich die Gaststättenanzeige; Lebensmittelbetrieb registrieren; Geräte reinigen und prüfen; kleine Startkarte mit Allergenen und Preisverzeichnis; erste Mitarbeiter einstellen, Minijobber anmelden | Gewerbeanmeldung gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Abs. 1 GewO); Registrierung jedes Betriebs bei der Behörde (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004); Nachweis der Arbeitsbedingungen ab dem ersten Arbeitstag (§ 2 NachwG) |
| Woche 2 | Belehrungen erledigt; Probelauf; Öffnen- und Schließroutinen festlegen (Routinen); GEMA, falls Musik läuft; Sofortmeldung; Soft Opening; Arbeitszeit aufzeichnen | Sofortmeldung spätestens bei Beginn (§ 28a Abs. 4 SGB IV); GEMA vor der ersten Nutzung; Aufzeichnung spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag (§ 17 Abs. 1 MiLoG) |
| Woche 3 und danach | Berufsgenossenschaft; Kasse dem Finanzamt melden; Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; Anmeldung der Mitarbeiter zur Sozialversicherung; Außengastronomie beantragen; Alkohol auf die Karte, sobald Erlaubnis oder Anzeigefrist durch sind; Karte und Öffnungszeiten erweitern | BG binnen einer Woche nach Beginn (§ 192 Abs. 1 SGB VII); Mitteilung der Kasse innerhalb eines Monats nach Anschaffung (§ 146a Abs. 4 AO); Fragebogen innerhalb eines Monats nach Eröffnung (§ 138 Abs. 4 AO); Anmeldung spätestens 6 Wochen nach Beginn (§ 6 DEÜV); Frankfurt: Sondernutzung 6 bis 8 Wochen vorher beantragen |
Soft Opening heißt: kleine Karte, kürzere Öffnungszeiten, keine Werbung. So kommt vom ersten Tag an Geld herein, und du festigst in den ersten Wochen die Abläufe: wer öffnet, wer schließt, wer die Kasse zählt, wie lange das Aufräumen dauert. Erst dann erweiterst du Karte und Zeiten. In Gastronario legst du die Öffnen- und Schließroutinen an und passt sie in diesen Wochen so oft an, wie der Betrieb es verlangt; die Stempeluhr am Tablet zeichnet die Arbeitszeit ab der ersten Schicht auf, und die Minijob-Grenzwarnung zeigt dir, wenn eine Aushilfe im Monat zu viele Stunden sammelt.
Weg 2: Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung
Waren die Räume vorher keine Gastronomie oder baust du um, rechne mit Monaten (Planungsempfehlung: etwa vier, mit Nutzungsänderung länger). Die Zeit geht nicht in Formulare, sondern in drei Posten: das Bauamt (Nutzungsänderung, Baugenehmigung nach Landesbauordnung, Dauer je Bauaufsicht), die Lieferzeiten für Küche, Theke und Kühlung und die Handwerker für Abluft, Strom und Wasser. Erst das Bauamt, dann der Mietvertrag: Wer anmietet und danach erfährt, dass der Gastbetrieb dort nicht genehmigungsfähig ist, zahlt Miete für nichts. Die Behördenschritte aus der Tabelle oben legst du in die letzten Wochen vor der Eröffnung, in derselben Reihenfolge; nur Gaststättenerlaubnis oder -anzeige und Food-Truck-Reisegewerbe beantragst du so früh, wie die Frist deines Landes es verlangt.
Die Checkliste führt dieselben Schritte als Liste zum Abhaken, mit Link auf die Themenseite zu jedem Schritt.
Welche Genehmigungen brauche ich?
Jede Gastronomie braucht die Gewerbeanmeldung, die Registrierung als Lebensmittelbetrieb und die Belehrung nach § 43 IfSG; eine Gaststättenerlaubnis kommt nur dazu, wenn du Alkohol ausschenkst, und in mehreren Bundesländern ersetzt sie eine Anzeige. In Baden-Württemberg gilt die Anzeige mit IHK-Unterrichtungsnachweis seit 2026 für jede Gaststätte, auch ohne Alkohol. Wer nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen abgibt, ist nach § 2 Abs. 2 GastG erlaubnisfrei.
Gaststättenrecht, Bauordnung und Straßenrecht sind Landesrecht. Die Tabelle kennzeichnet diese Zeilen; welche Regel an deinem Standort gilt, steht auf der jeweiligen Themenseite.
| Schritt | Zuständig | Rechtsgrundlage | Seite |
|---|---|---|---|
| Gewerbe anmelden | Gewerbeamt der Gemeinde | § 14 Abs. 1 GewO (Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn; die Behörde leitet die Daten unter anderem an Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft weiter, § 14 Abs. 8 GewO) | Gewerbeanmeldung Gastronomie |
| Gaststättenerlaubnis oder Anzeige | Ordnungsamt oder Gemeinde | Bundes-GastG: nur mit Alkohol, § 2 GastG, Versagungsgründe § 4 GastG (Zuverlässigkeit, Räume, IHK-Unterrichtung). Landesrecht: Baden-Württemberg seit 1. Januar 2026 Anzeige über die Gewerbeanzeige für jede Gaststätte, auch ohne Alkohol, in der Regel sechs Wochen vor Betriebsbeginn, bei Betriebsübernahme kann die Gemeinde von der Frist absehen; Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eigene Gaststättengesetze mit Anzeige statt Erlaubnis | Gaststättenerlaubnis |
| IHK-Gaststättenunterrichtung | IHK | Länder mit Bundes-GastG (Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Berlin bis 7. Januar 2027): Voraussetzung der Erlaubnis, also nur mit Alkohol (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG). Baden-Württemberg: Nachweis zu jeder Anzeige, Kurs höchstens sechs Stunden, befreit mit einer Ausbildung aus der VwV Gaststättenunterrichtung; ohne Nachweis Untersagung bis zur Vollständigkeit (§ 2 Abs. 4 LGastG) und Ordnungswidrigkeit (§ 11 Abs. 1 LGastG), Factsheet des Wirtschaftsministeriums. Übrige Länder: steht nicht in der Unterlagenliste | Gaststättenerlaubnis |
| Nutzungsänderung der Räume | Bauaufsichtsbehörde | Landesbauordnung, Landesrecht (Niedersachsen: Baugenehmigung, soweit die Nutzungsänderung nicht nach § 60 Abs. 2 NBauO verfahrensfrei ist) | Nutzungsänderung Gastronomie |
| Lebensmittelbetrieb registrieren, HACCP-Verfahren einrichten | Lebensmittelüberwachung von Kreis oder Stadt | Art. 6 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 | Lebensmittelbetrieb registrieren |
| Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz | Gesundheitsamt | § 43 Abs. 1 IfSG; Folgebelehrung durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG) | Belehrung IfSG |
| Kasse mit TSE, Belegausgabe, Mitteilung | Finanzamt | § 146a Abs. 1, 2 und 4 AO | Kassensicherungsverordnung und TSE |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Finanzamt, elektronisch über die amtliche Schnittstelle | § 138 Abs. 1b und 4 AO | Steuern bei der Gründung |
| Allergene kennzeichnen | Pflicht des Betriebs, Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung | Anhang II LMIV (14 Stoffe), § 4 LMIDV für lose Ware | Allergenkennzeichnung |
| Preisverzeichnis | Pflicht des Betriebs | § 13 PAngV (auf den Tischen ausgelegt oder vor der Bestellung vorgelegt, dazu neben dem Eingang) | Preisangaben in der Gaststätte |
| Außengastronomie auf öffentlichem Grund | Gemeinde; welches Amt, ist örtlich verschieden (Frankfurt: Amt für Straßenbau und Erschließung) | Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz des Landes und der Sondernutzungssatzung der Gemeinde, Landesrecht | Außengastronomie |
| Berufsgenossenschaft | BGN | § 192 Abs. 1 SGB VII (binnen einer Woche nach Beginn) | Berufsgenossenschaft Gastronomie |
| Musik und Rundfunk | GEMA; Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio | GEMA-Anmeldung vor der Nutzung; Rundfunkbeitrag je Betriebsstätte nach § 5 RBStV | GEMA in der Gastronomie |
| Food-Truck und mobile Betriebe | Gemeinde, Ordnungsamt | § 55 GewO (Reisegewerbekarte), Standplätze nach Landes- und Ortsrecht | Food-Truck-Genehmigung |
| Arbeitgeber werden | Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummer), Datenstelle der Rentenversicherung (Sofortmeldung), Minijob-Zentrale | § 18i SGB IV, § 28a Abs. 4 SGB IV | Arbeitgeber werden |
Welche Betriebsart passt zu mir?
Die Betriebsart entscheidet über Kapitalbedarf, Genehmigungen und Personal; wer ohne Alkohol startet, spart sich die Gaststättenerlaubnis, wer eine Vollküche baut, braucht das meiste Geld. Zu jeder Betriebsart gibt es einen eigenen Leitfaden mit Kosten, Zeitplan und Ausstattung.
- Eisdiele eröffnen: Saisongeschäft mit eigener Produktion oder Zukauf, meist ohne Alkohol und damit ohne Gaststättenerlaubnis.
- Café eröffnen: Siebträger, Kuchen und Frühstück, bei alkoholfreiem Angebot erlaubnisfrei nach § 2 Abs. 2 GastG.
- Restaurant eröffnen: Vollküche und Alkoholausschank, also Erlaubnis oder Anzeige und der höchste Kapitalbedarf in dieser Liste.
- Bar eröffnen: Alkohol ist das Kerngeschäft, die Erlaubnis oder Anzeige steht deshalb am Anfang jeder Planung.
- Bäckerei eröffnen: Produktion und Verkauf unter einem Dach, mit Backstube und Ladentheke.
- Imbiss eröffnen: kleinste Fläche, kurze Karte, meist ohne Alkohol und mit dem schnellsten Start.
- Catering gründen: Produktionsküche ohne Gastraum, trotzdem Lebensmittelbetrieb mit Registrierung und HACCP.
- Hotel eröffnen: Beherbergung mit Gastronomie; Getränke und Speisen an Hausgäste sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 GastG erlaubnisfrei.
Wie du den laufenden Betrieb danach organisierst, zeigen die Führen-Leitfäden, zum Beispiel Café führen oder Restaurant führen.
Was muss ich vor der ersten Aushilfe erledigen?
Bevor die erste Aushilfe arbeitet, brauchst du eine Betriebsnummer, meldest sie spätestens beim Arbeitsbeginn per Sofortmeldung und zeichnest ihre Arbeitszeit ab dem ersten Tag auf. Das Gaststättengewerbe steht in § 2a SchwarzArbG, deshalb gelten Sofortmeldung und Aufzeichnungspflicht hier für jeden Mitarbeiter, nicht nur für Minijobber.
| Schritt | Was genau | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Betriebsnummer | online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit; ohne sie ist keine Meldung möglich | vor der ersten Meldung | § 18i SGB IV |
| Sofortmeldung | Name, Versicherungsnummer, Betriebsnummer und Beginn an die Datenstelle der Rentenversicherung | spätestens bei Beginn der Beschäftigung | § 28a Abs. 4 SGB IV |
| Anmeldung zur Sozialversicherung | über ein Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal; Minijobber an die Minijob-Zentrale | mit der ersten Abrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn | § 6 DEÜV |
| Nachweis der Arbeitsbedingungen | Niederschrift mit Unterschrift; die Textform (seit 2025) gilt im Gastgewerbe nicht (§ 2 Abs. 1 Satz 6 NachwG) | Kernangaben spätestens am ersten Arbeitstag, Rest nach sieben Tagen und einem Monat | § 2 NachwG |
| Arbeitszeit aufzeichnen | Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, zwei Jahre aufbewahren | bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag | § 17 Abs. 1 MiLoG |
| Belehrung der Mitarbeiter | IfSG-Bescheinigung vor Beginn, danach Belehrung durch dich alle zwei Jahre, dokumentiert | Bescheinigung höchstens drei Monate alt | § 43 Abs. 1 und 4 IfSG |
| Berufsgenossenschaft | Anmeldung bei der BGN | binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens | § 192 Abs. 1 SGB VII |
Minijob und Mindestlohn
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat; sie folgt dem Mindestlohn von 13,90 € je Stunde (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet, § 8 Abs. 1a SGB IV). Bei 13,90 € sind das rund 43 Stunden im Monat; jede Stunde darüber kippt den Minijob. Details auf Minijob-Grenze, die Schritte beim Einstellen in der Minijobber-Checkliste.
Die Aufzeichnung nach § 17 MiLoG ist auch dein Schutz bei einer Prüfung des Zolls: Ohne Beginn und Ende jeder Schicht kannst du nicht belegen, dass der Mindestlohn gezahlt wurde. Was bei einer Kontrolle geprüft wird und was Schwarzarbeit kostet, steht unter Mindestlohn-Dokumentation und Schwarzarbeit in der Gastronomie; alle Pflichten des ersten Arbeitsverhältnisses in einem Stück unter Arbeitgeber werden.
Gastronario nimmt dir davon den Teil ab, der jeden Tag anfällt: Die Stempeluhr am Tablet erfasst Beginn und Ende jeder Schicht per PIN, die Aufzeichnung nach MiLoG entsteht daraus von selbst, und die Minijob-Grenzwarnung je Mitarbeiter meldet sich, bevor die 603 € überschritten sind.
Wie finanziere ich die Eröffnung?
Für die Eröffnung kommen Eigenkapital, der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW (bis 200.000 €, kein Eigenkapital nötig, 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank) und bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in Frage. Dazu kommen in der Gastronomie Brauereidarlehen mit Bezugsbindung und gebrauchte Geräte, die den Kapitalbedarf senken.
| Weg | Was du bekommst | Voraussetzung | Quelle |
|---|---|---|---|
| ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) | bis 200.000 €, davon bis 80.000 € für Betriebsmittel; kein Eigenkapital nötig | Gründung oder Unternehmen bis fünf Jahre nach Start; Antrag über die Hausbank | KfW |
| Gründungszuschuss | sechs Monate das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat, danach bis zu neun Monate 300 € | Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, Tragfähigkeitsbescheinigung (zum Beispiel der IHK), Nachweis der Kenntnisse | §§ 93, 94 SGB III |
Für den Antrag brauchst du einen Finanzplan mit der Beispielrechnung von oben in deinen eigenen Zahlen. Welche Unterlagen Bank und Agentur sehen wollen und was ein Brauereidarlehen im Vertrag bedeutet, steht unter Gastronomie-Finanzierung; die steuerliche Seite der Gründung unter Steuern bei der Gründung. Für deinen Einzelfall ist eine Steuerkanzlei oder die IHK der richtige Ansprechpartner.
Checkliste und Erinnerung per Mail
Du bekommst die Checkliste als Link und sechs Wochen vor deinem Eröffnungsmonat eine Erinnerung an die letzten Schritte.
Häufige Fragen
- Wie eröffne ich eine Gaststätte in Deutschland?
- Du meldest ein Gewerbe an, registrierst den Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung, holst dir die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt und schaffst eine Kasse mit zertifizierter TSE an. Wenn du Alkohol ausschenkst, brauchst du je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder gibst eine Anzeige ab. Dazu kommen Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Allergenkennzeichnung und Preisverzeichnis. Unsere Checkliste führt die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen.
- Was kostet es, eine Gaststätte zu eröffnen?
- Die Gebühren der Behörden liegen nach den Berliner Sätzen zusammen unter 2.000 Euro: 26 Euro für die Gewerbeanmeldung vor Ort, 30 Euro für die IfSG-Belehrung in der Gruppe und 100 bis 1.500 Euro für eine unbefristete Gaststättenerlaubnis; andere Gemeinden setzen eigene Gebühren fest. Das eigentliche Startkapital geht in Umbau, Geräte, Kaution und Reserve. In unserer Beispielrechnung sind das rund 30.000 bis 65.000 Euro für einen kleinen Imbiss, 45.000 bis 95.000 Euro für ein Café und 110.000 bis 290.000 Euro für ein Restaurant mit Vollküche; die Annahmen dahinter stehen im Leitfaden.
- Brauche ich eine Konzession, um ein Café oder Restaurant zu eröffnen?
- Nur, wenn du Alkohol ausschenkst. Wer ausschließlich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen abgibt, ist nach § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz erlaubnisfrei und braucht nur die Gewerbeanmeldung. In Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ersetzt eine Anzeige die Erlaubnis; in den anderen Ländern beantragst du sie beim Ordnungsamt und legst dafür unter anderem die Unterrichtung der IHK vor.
- Wie lange dauert es, eine Gastronomie zu eröffnen?
- Plane etwa vier Monate von der Finanzierungszusage bis zur Eröffnung. Die Behörden selbst brauchen Tage bis wenige Wochen; Berlin nennt für die Gaststättenerlaubnis drei bis fünf Wochen, Brandenburg verlangt die Anzeige mindestens vier Wochen vor dem Start, Hessen sechs Wochen. Die meiste Zeit kosten Mietvertrag, Umbau und eine eventuelle Nutzungsänderung der Räume.
- Welche Belehrung brauche ich für die Gastronomie?
- Jeder, der mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt; die Bescheinigung darf beim Beginn höchstens drei Monate alt sein. Danach belehrst du deine Mitarbeiter selbst alle zwei Jahre und dokumentierst das. Für die Gaststättenerlaubnis kommt zusätzlich die Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften bei der IHK dazu.
- Muss meine Kasse eine TSE haben?
- Ja, wenn du ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss es nach § 146a Abgabenordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein, und du musst jedem Gast einen Beleg anbieten. Die Kasse meldest du innerhalb eines Monats nach der Anschaffung dem Finanzamt. Die Vorschrift gilt nur für elektronische Aufzeichnungssysteme.
- Was muss ich tun, bevor ich die erste Aushilfe einstelle?
- Du beantragst online eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, gibst spätestens beim Arbeitsbeginn die Sofortmeldung an die Rentenversicherung ab und meldest die Aushilfe innerhalb von sechs Wochen zur Sozialversicherung an, Minijobber bei der Minijob-Zentrale. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen händigst du spätestens am ersten Arbeitstag aus. Ab der ersten Schicht zeichnest du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit auf, spätestens sieben Tage danach, und bewahrst die Aufzeichnung zwei Jahre auf.
- Kann ich eine Gastronomie ohne Eigenkapital eröffnen?
- Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW verlangt kein Eigenkapital und finanziert bis zu 200.000 Euro, die KfW übernimmt 80 Prozent des Risikos der Hausbank. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen. Ohne einen tragfähigen Finanzplan bewilligt allerdings weder Bank noch Agentur; den solltest du mit der IHK oder einer Steuerkanzlei durchrechnen.
Quellen
- § 14 GewO, Anzeigepflicht
- § 55 GewO, Reisegewerbekarte
- § 2 GastG, Erlaubnis
- § 4 GastG, Versagungsgründe
- Brandenburgisches Gaststättengesetz, § 2 Anzeigepflicht
- Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung zum Gaststättengesetz LSA (29.10.2013; Anzeigeverfahren, nennt Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg)
- § 43 IfSG, Belehrung
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 und 6
- § 146a AO, elektronische Aufzeichnungssysteme
- § 138 AO, Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 13 PAngV, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe
- § 4 LMIDV, Allergeninformation bei loser Ware
- BMLEH, Allergenkennzeichnung
- § 192 SGB VII, Unternehmerpflichten (Berufsgenossenschaft)
- BGN, Mitgliedschaft
- BGN, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (Branchen: Gastgewerbe, Backgewerbe)
- § 18i SGB IV, Betriebsnummer
- Bundesagentur für Arbeit, Betriebsnummern-Service
- § 28a SGB IV, Meldepflicht und Sofortmeldung
- § 6 DEÜV, Anmeldung
- § 8 SGB IV, Geringfügigkeitsgrenze
- Minijob-Zentrale, Minijob im Gewerbe anmelden
- § 2 NachwG, Nachweispflicht
- § 17 MiLoG, Aufzeichnungspflicht
- § 2a SchwarzArbG, Mitführungspflicht (Wirtschaftsbereiche)
- § 93 SGB III, Gründungszuschuss
- § 94 SGB III, Dauer und Höhe der Förderung
- KfW, ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
- Berlin, Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen (Gebühren, Bearbeitungsdauer)
- Berlin, Gewerbe anmelden (Gebühren)
- Berlin, Infektionsschutzbelehrung (Gebühren)
- IHK Nordwestfalen, Gründung im Gastgewerbe
- IHK Hannover, Nutzungsänderung gemäß Niedersächsischer Bauordnung
- Stadt Frankfurt am Main, Leitfaden Außengastronomie (Mai 2024; Sondernutzung, § 3 HGastG, Anzeige 6 Wochen vor Beginn)
- IHK Lippe, Merkblatt Rundfunkbeitrag (§ 5 RBStV)
- Beitragsservice, Merkblatt Rundfunkbeitrag für Unternehmen
- GEMA, Hintergrundmusik anmelden
- Für-Gründer, Café eröffnen (Beispiel Finanzierungsbedarf)
- Für-Gründer, Restaurant eröffnen (Kapitalbedarf)
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Texte entstehen mit KI-Hilfe, siehe KI-Hinweis.