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Ein Café führen: Kennzahlen, Jahresplan und Pflichten

Stand:

Ein Barista gießt Milchschaum in eine Tasse, im Hintergrund bedient eine Kollegin einen Gast.

Kurzantwort

Ein Café steuerst du über drei Zahlen: Wareneinsatzquote, Personalkostenquote und Umsatz je Personalstunde. Der DEHOGA nennt für viele klassische Restaurants Personalkosten von über 40 % und einen Wareneinsatz von über 30 % des Umsatzes; diese Werte gelten für Restaurants mit Küche, deine Café-Quoten rechnest du selbst. Dazu kommen feste Termine: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer bis zum 10., Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats und jeden Monat der Blick auf die Minijob-Grenze von 603 €.

Welche Kennzahlen muss ein Café im Blick behalten?

Drei Kennzahlen entscheiden, ob ein Café Geld verdient: die Wareneinsatzquote, die Personalkostenquote und der Umsatz je Personalstunde. Die veröffentlichten Orientierungswerte, die wir gefunden haben, beziehen sich auf klassische Restaurants und auf das Gastgewerbe insgesamt, nicht auf Cafés.

KennzahlFormelOrientierungQuelle
WareneinsatzquoteWareneinsatz geteilt durch Nettoumsatzin vielen klassischen Restaurants über 30 %DEHOGA-Pressekonferenz vom 2. September 2025, Bericht der Fachpresse
PersonalkostenquotePersonalkosten inklusive Arbeitgeberanteile geteilt durch Nettoumsatzin vielen klassischen Restaurants über 40 %DEHOGA, ebenda
Arbeitskosten je StundePersonalkosten geteilt durch bezahlte Stunden27,40 € im Gastgewerbe 2025, plus 31,1 % seit 2020Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 148 vom 29. April 2026
Umsatz je PersonalstundeNettoumsatz geteilt durch geleistete Arbeitsstundeneigenen Wert je Wochentag und Schicht bildeneigene Zeiterfassung

Die DEHOGA-Werte gelten für Restaurants mit Küche. Ein Café hat beim Kaffee einen deutlich niedrigeren Wareneinsatz je Tasse als ein Restaurant beim Hauptgericht, beim zugekauften Kuchen einen höheren; deine Quote liegt deshalb irgendwo dazwischen und ist nur im Vergleich mit deinen eigenen Vormonaten aussagekräftig.

So rechnest du den Kaffee aus: Preis je Kilogramm (inklusive Kaffeesteuer von 2,19 € je Kilogramm nach § 2 KaffeeStG) geteilt durch die Bezüge je Kilogramm. Annahme: 18 g je doppelten Espresso, also rund 55 Bezüge je Kilo. Dazu kommen Milch, Becher und Deckel beim Außer-Haus-Verkauf. Wer das einmal je Getränk rechnet, weiß, welcher Artikel die Marge trägt.

Der Umsatz je Personalstunde ist die ehrlichste Zahl, weil sie Umsatz und Dienstplan zusammenbringt: Ein ruhiger Dienstagvormittag mit zwei Leuten hinter der Theke kann mehr kosten als er einbringt. Die Zahl brauchst du je Wochentag und je Schicht, und sie setzt voraus, dass die geleisteten Stunden stimmen, also gestempelt werden und nicht geschätzt. Wie das zur Senkung der Personalkosten führt, steht unter Personalkosten in der Gastronomie senken.

Was steht im Jahreskalender eines Cafés an?

Jeden Monat wiederholen sich drei Termine: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. des Folgemonats, Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Dazu kommen Jahrestermine im Februar und die Saison, die im Café von der Terrasse bestimmt wird.

MonatSaison und SpitzenSteuer- und MeldetermineMinijob-Grenze prüfen
Januarruhig, Nachholbedarf nach WeihnachtenUmsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. (§ 18 UStG, § 41a EStG); Beiträge drittletzter Bankarbeitstag (§ 23 SGB IV)Jahresbetrachtung starten: 12 mal 603 € = 7.236 €
Februarruhig, ValentinstagJahresmeldung zur Sozialversicherung bis 15. Februar (§ 10 DEÜV); Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft bis 16. Februar (§ 99 SGB IV); Gewerbesteuer-Vorauszahlung 15. Februar (§ 19 GewStG)monatlich
MärzSondernutzung für die Terrasse beantragen, in Hamburg 4 bis 6 Wochen vor Saisonbeginn (Hamburg)Einkommensteuer-Vorauszahlung 10. März (§ 37 EStG)monatlich
AprilTerrasse öffnet, Osternmonatliche Terminemehr Stunden durch Terrasse: Grenze je Minijobber prüfen
MaiMuttertag, Brückentage, erste HitzetageGewerbesteuer-Vorauszahlung 15. Maimonatlich
JuniHochsaison beginntEinkommensteuer-Vorauszahlung 10. Junimonatlich
JuliSommerferien, Eis und Kaltgetränkemonatliche Terminemonatlich
AugustHochsaison, Urlaub im TeamGewerbesteuer-Vorauszahlung 15. AugustHalbjahresbilanz: wer liegt über 6 mal 603 €?
SeptemberTerrasse läuft aus, SchulbeginnEinkommensteuer-Vorauszahlung 10. Septembermonatlich
OktoberTerrasse schließt (Hamburg: Saison März bis Oktober), Herbstkuchenmonatliche Terminemonatlich
NovemberVorweihnachtsgeschäft, AdventssonntageGewerbesteuer-Vorauszahlung 15. Novembermonatlich
DezemberWeihnachtsgeschäft, Betriebsferien, Inventur zum JahresendeEinkommensteuer-Vorauszahlung 10. Dezember; Inventur (§ 241 HGB)Jahressumme je Minijobber unter 12 mal 603 €?

Der Voranmeldungszeitraum hängt von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab: über 9.000 € monatlich, sonst vierteljährlich; die Gründerregel, nach der im Gründungsjahr und im Folgejahr immer monatlich anzumelden ist, ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt, und wer 2026 gründet, richtet sich nach der voraussichtlichen Steuer des laufenden Jahres (§ 18 Abs. 2 UStG). Die Lohnsteuer-Anmeldung ist monatlich, vierteljährlich oder jährlich, je nachdem, ob die Lohnsteuer des Vorjahres über 5.000 €, zwischen 1.080 und 5.000 € oder darunter lag (§ 41a Abs. 2 EStG). Gewerbesteuer- und Einkommensteuer-Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest; die Termine gelten, sobald ein Bescheid vorliegt. Alle zwei Jahre steht außerdem die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG für jeden Mitarbeiter an; die Teilnahme dokumentierst du.

Zur Minijob-Grenze: Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr und nur bis zur Höhe der Grenze erlaubt (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Die Terrassenmonate sind genau die Monate, in denen das passiert. Details unter Minijob-Grenze und die Minijob-Grenze im Alltag.

Wie plane ich Personal und Dienstplan im Café?

Im Café planst du nach Wetter und Wochentag, nicht nach Kalenderwoche: Die Terrasse verdoppelt bei Sonne den Bedarf und streicht ihn bei Regen. Dazu kommen drei Grenzen, die jeder Dienstplan einhalten muss: die Minijob-Grenze je Mitarbeiter, die Pausen und die Ruhezeit zwischen zwei Schichten.

RegelWas giltRechtsgrundlage
Höchstarbeitszeit8 Stunden werktäglich, bis 10 Stunden mit Ausgleich auf 8 im Schnitt innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen§ 3 ArbZG
Pausen30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden, teilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten, vorher festgelegt§ 4 ArbZG
Ruhezeit11 Stunden zwischen zwei Schichten; in Gaststätten auf 10 Stunden kürzbar, wenn der Ausgleich innerhalb eines Monats oder vier Wochen auf 12 Stunden erfolgt§ 5 ArbZG
Minijob603 € im Monat, bei 13,90 € Mindestlohn rund 43 Stunden§ 8 SGB IV
AufzeichnungBeginn, Ende, Dauer je Tag, spätestens am siebten Kalendertag danach, zwei Jahre aufbewahren§ 17 MiLoG

Die typische Café-Falle ist der Wochenendwechsel: Samstag Spätschicht bis 20 Uhr, Sonntag Frühstücksdienst ab 7 Uhr. Das sind 11 Stunden Ruhezeit, gerade noch erlaubt; wer am Samstag eine halbe Stunde länger aufräumt, verletzt § 5 ArbZG, es sei denn, die Verkürzung wird innerhalb von vier Wochen ausgeglichen. Was im Dienstplan sonst noch stehen muss, steht unter Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie, Ruhezeit in der Gastronomie und Schichtplanung als Pflicht; für Schüler im Team gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Praktisch heißt das:

  • Plane die Terrasse mit der Wettervorhersage und halte eine Abrufreserve bereit. Gastronario zeigt die Vorhersage direkt im Dienstplan, Mitarbeiter tragen Verfügbarkeiten ein und tauschen Schichten untereinander.
  • Verteile die Terrassenstunden auf mehrere Minijobber statt auf einen. Die Minijob-Grenzwarnung je Mitarbeiter meldet sich, bevor die Grenze reißt.
  • Lass stempeln statt schätzen: Stempeluhr per PIN am Tablet, daraus entstehen die MiLoG-Aufzeichnung und die ArbZG-Prüfung für Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit.
  • Hänge Öffnen und Schließen an Routinen, die per PIN abgezeichnet werden: Maschine spülen, Milch wegräumen, Vitrine reinigen, Kasse abschlagen. Dann hängt nichts an der Person, die gerade frei hat.

Trinkgeld, das Gäste freiwillig geben, ist für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG); wie du es sauber von Kartenzahlungen trennst, steht unter Trinkgeld versteuern. Für Krankheit und Urlaub von Minijobbern gelten dieselben Regeln wie für alle anderen: Krankmeldung im Minijob, Urlaubsanspruch im Minijob.

Wie halte ich Wareneinsatz, Bruch und Einkauf im Griff?

Der Wareneinsatz im Café entgleist an drei Stellen: an der Milch, die abends weggeschüttet wird, am Kuchen, der am dritten Tag nicht mehr verkauft werden kann, und an den Tassen, die zu Bruch gehen. Alle drei siehst du nur, wenn du sie aufschreibst.

Inventur

Zum Jahresende zählst du Bestände: Kaffee, Milch, Sirupe, Kuchen im Tiefkühler, Verpackung, Getränke. § 241 HGB erlaubt eine permanente Inventur mit laufender Fortschreibung oder eine zeitverschobene Bestandsaufnahme innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Stichtag. Für ein Café reicht meist eine kurze Zählung je Monat, weil die Bestände klein sind und der Wert vor allem in Kaffee und Tiefkühlware steckt. Die Monatszählung liefert nebenbei die Wareneinsatzquote: Anfangsbestand plus Einkäufe minus Endbestand, geteilt durch den Nettoumsatz.

Bruch und Verwürfe

Ein Bruchbuch hält fest, was nicht verkauft wurde: abgelaufene Milch, übrig gebliebener Kuchen, zerbrochenes Geschirr, Fehlbezüge beim Einstellen der Mühle. Das ist keine Pflicht, aber ohne diese Liste erklärst du bei der Betriebsprüfung nicht, warum zehn Kilo Kaffee gekauft, aber nur Umsatz für acht gebucht wurden. Im digitalen Bruchbuch von Gastronario trägt das Team Verwürfe am Tablet ein, und du siehst am Monatsende, welcher Posten die Marge frisst.

Einkauf

Kaffee bestellst du im Rhythmus der Rösterei, Milch und Kuchen nach Wochentag und Wetter. Eine geteilte Einkaufsliste, auf der die Frühschicht einträgt, was fehlt, ersetzt den Zettel an der Kühlschranktür und verhindert, dass am Samstagmorgen die Hafermilch aus ist. Ändert ein Lieferant die Rezeptur eines Kuchens, musst du die Allergenangaben nach § 4 LMIDV nachziehen; der Lieferschein ist dafür der Auslöser, nicht die nächste Kontrolle. Mehr dazu unter Allergenkennzeichnung in der Gastronomie.

Was gilt für Kasse und Buchhaltung im Café?

Jede elektronische Kasse im Café braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, jeder Verkauf einen Beleg, und das Finanzamt darf während der üblichen Geschäftszeiten unangekündigt vorbeikommen. Die Regeln stehen in der Abgabenordnung und gelten für den Kiosk mit einer Kasse genauso wie für die Kette.

PflichtWas giltRechtsgrundlage
TSEElektronische Kassen zeichnen jeden Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf und sind durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt§ 146a Abs. 1 AO
BelegausgabeJeder Gast bekommt in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf einen Beleg, auf Papier oder elektronisch§ 146a Abs. 2 AO
Meldung der KasseAnschaffung und Außerbetriebnahme innerhalb eines Monats dem Finanzamt melden, mit Typ und Seriennummer§ 146a Abs. 4 AO
Kassen-NachschauDas Finanzamt darf ohne Ankündigung während der Geschäftszeiten die Kasse prüfen§ 146b AO
AufbewahrungBücher und Aufzeichnungen 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre, übrige Unterlagen 6 Jahre§ 147 Abs. 3 AO
Arbeitszeitaufzeichnungenmindestens 2 Jahre§ 17 MiLoG
SteuersätzeSpeisen 7 %, Getränke 19 %§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Die Steuersatztrennung ist im Café die häufigste Fehlerquelle: Auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt der ermäßigte Satz, die Abgabe von Getränken ist ausgenommen und bleibt beim Regelsatz. Kuchen, belegtes Brötchen und Frühstück laufen mit 7 %, Cappuccino, Limonade und Wein mit 19 %. Jeder Artikel in der Kasse trägt deshalb seinen Steuersatz, und ein Kombi-Angebot wie „Kaffee und Kuchen“ läuft in der Kasse mit zwei Sätzen.

Das Kassenbuch und die Zeiterfassung gehören zusammen: Der Prüfer vergleicht Umsatz, Wareneinsatz und Personalstunden, und wenn an einem Samstag mit 1.800 € Umsatz nur eine Person gestempelt hat, fragt er nach. Wie beides zusammenpasst, steht unter Kassenbuch und Zeiterfassung und GoBD für die Arbeitszeiterfassung. Mit Gastronario exportierst du Arbeitszeiten als DATEV, CSV oder PDF, und deine Kanzlei bekommt einen eigenen Zugang, statt am Monatsende Excel-Dateien per Mail zu erhalten. Was der Prüfer sonst sehen will, steht unter Betriebsprüfung in der Gastronomie vorbereiten und MiLoG-Prüfung durch den Zoll.

Häufige Fragen

Wie hoch darf der Wareneinsatz in einem Café sein?
Der DEHOGA nennt für viele klassische Restaurants einen Wareneinsatz von über 30 % des Umsatzes, einen eigenen Wert für Cafés nennt er nicht; ein Café liegt beim Kaffee deutlich darunter und beim zugekauften Kuchen darüber. Rechne deine eigene Quote je Monat aus Anfangsbestand plus Einkäufe minus Endbestand, geteilt durch den Nettoumsatz, und vergleiche sie mit deinen Vormonaten statt mit Branchenwerten.
Welche Personalkostenquote ist für ein Café normal?
Der DEHOGA nennt für viele klassische Restaurants Personalkosten von über 40 % des Umsatzes; das Statistische Bundesamt beziffert die Arbeitskosten im Gastgewerbe 2025 auf 27,40 € je Stunde. Beide Werte sind Branchendurchschnitte, kein Café-Wert. Entscheidend ist weniger die Quote als der Umsatz je Personalstunde: Ein ruhiger Vormittag mit zwei Leuten hinter der Theke kostet mehr, als er einbringt.
Wann muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für mein Café abgeben?
Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, an diesem Tag ist auch die Zahlung fällig (§ 18 UStG). Der Zeitraum ist das Kalendervierteljahr, bei mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr der Kalendermonat. Die Gründerregel mit monatlicher Voranmeldung im Gründungsjahr und Folgejahr ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt; wer 2026 gründet, richtet sich nach der voraussichtlichen Steuer des laufenden Jahres. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist ebenfalls zum 10. fällig (§ 41a EStG).
Wie oft darf ein Minijobber im Café die Grenze überschreiten?
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr erlaubt, und zwar jeweils nur bis zur Höhe der Grenze, also auf maximal 1.206 € in diesem Monat (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Planbare Mehrarbeit wie die Terrassensaison zählt nicht als unvorhersehbar. Verteile die Sommerstunden deshalb auf mehrere Minijobber und prüfe die Summe je Mitarbeiter jeden Monat.
Wie lange muss ich Kassenbelege und Arbeitszeiten aufbewahren?
Bücher und Aufzeichnungen 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO), jeweils ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 MiLoG mindestens 2 Jahre. Bewahre die Zeiterfassung lieber so lange wie die Lohnunterlagen auf, weil der Prüfer beides nebeneinander legt.
Darf das Finanzamt unangekündigt die Kasse in meinem Café prüfen?
Ja. Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO erlaubt es Mitarbeitern des Finanzamts, ohne Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume zu betreten und die Kasse zu prüfen, auch die ordnungsgemäße Nutzung der TSE. Halte deshalb die Verfahrensdokumentation, die Bedienungsanleitung der Kasse und die TSE-Daten griffbereit.
Welche Pausen muss ich im Café einplanen?
Ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten; die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden und muss vorher feststehen (§ 4 ArbZG). Länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Zwischen zwei Schichten liegen mindestens 11 Stunden Ruhezeit, in Gaststätten mit Ausgleich auf 10 kürzbar (§ 5 ArbZG).
Wie plane ich das Personal für die Terrasse?
Nach Wettervorhersage und Wochentag, nicht nach Kalenderwoche. Plane die Grundbesetzung fest und halte für sonnige Tage eine Abrufreserve aus mehreren Minijobbern bereit, damit niemand allein die Terrassenstunden sammelt und über die Minijob-Grenze rutscht. Ein Dienstplan, der die Vorhersage anzeigt und Schichttausch unter den Mitarbeitern erlaubt, nimmt dir das tägliche Umplanen ab.

Quellen

Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Texte entstehen mit KI-Hilfe, siehe KI-Hinweis.

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