Gewerbeanmeldung für die Gastronomie: wann, wo, was sie kostet und was danach automatisch passiert
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Jeder Gastronomiebetrieb muss sein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs (§ 14 Abs. 1 GewO). Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest; Berlin verlangt zum Beispiel 15 Euro online und 26 Euro vor Ort. Nach der Anmeldung übermittelt die Behörde deine Daten von sich aus an Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Zoll und Lebensmittelüberwachung (§ 14 Abs. 8 GewO). Was sie dir nicht abnimmt: die Gaststättenerlaubnis oder -anzeige und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Wer muss in der Gastronomie ein Gewerbe anmelden?
Jeder, der ein Café, eine Eisdiele, ein Restaurant, eine Bar, einen Imbiss, eine Bäckerei, einen Catering-Betrieb oder ein Hotel eröffnet, betreibt ein stehendes Gewerbe und muss es anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO). Das gilt für jede Rechtsform und unabhängig davon, ob du Alkohol ausschenkst.
Die Anzeige ist auch fällig, wenn du eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle eröffnest, also etwa die zweite Eisdiele in der Nachbarstadt (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO). Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 GewO musst du außerdem anzeigen, wenn du den Betrieb verlegst, den Gegenstand des Gewerbes wechselst oder auf Waren und Leistungen ausdehnst, die bei Betrieben deiner Art nicht geschäftsüblich sind, deinen Namen änderst oder den Betrieb aufgibst.
Wann brauchst du zusätzlich die Handwerkskammer?
Bäcker und Konditoren stehen in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 30 und Nr. 31). Wer ein solches zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreibt, darf das nur mit Eintragung in die Handwerksrolle (§ 1 Abs. 1 HwO). Speiseeishersteller stehen in Anlage B Abschnitt 2 Nr. 42 der HwO; das ist ein handwerksähnliches Gewerbe, das die Handwerkskammer in ihr Verzeichnis einträgt (§ 19 HwO), ohne Zulassungspflicht.
| Betrieb | Gewerbeanmeldung | Zusätzlich |
|---|---|---|
| Café, Restaurant, Bar, Imbiss, Catering, Hotel | Ja, § 14 GewO | Bei Alkoholausschank Gaststättenerlaubnis oder -anzeige, je nach Bundesland |
| Bäckerei oder Konditorei mit eigener Herstellung | Ja, § 14 GewO | Eintragung in die Handwerksrolle vor Betriebsbeginn (§ 1 HwO, Anlage A Nr. 30 und 31) |
| Eisdiele mit eigener Eisherstellung | Ja, § 14 GewO | Eintragung in das Verzeichnis der Handwerkskammer (§ 19 HwO, Anlage B Abschnitt 2 Nr. 42) |
| Eisdiele mit zugekauftem Eis | Ja, § 14 GewO | Keine Handwerkskammer-Eintragung nötig |
Welche Qualifikation die Handwerksrolle verlangt und ob eine Ausnahme für dich greift, klärst du vor der Gewerbeanmeldung mit deiner Handwerkskammer.
Wann musst du das Gewerbe anmelden?
Gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs, so steht es wörtlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO. Eine Frist von Tagen oder Wochen vor der Eröffnung sieht die Gewerbeordnung nicht vor; die Gaststätten-Anzeige in den Anzeige-Ländern muss dagegen vier bis sechs Wochen vorher bei der Behörde sein.
| Ereignis | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Eröffnung des Betriebs | Gleichzeitig mit Beginn | § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO |
| Zweite Filiale oder Zweigstelle | Gleichzeitig mit Beginn | § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO |
| Verlegung, Wechsel des Gegenstands, Namensänderung, Aufgabe | Gleichzeitig mit dem Ereignis | § 14 Abs. 1 Satz 2 GewO |
| Gaststätten-Anzeige in Anzeige-Ländern | 4 bis 6 Wochen vor Eröffnung | Landesgaststättengesetze, siehe Gaststättenerlaubnis |
| Meldung an die Berufsgenossenschaft | Binnen einer Woche nach Beginn; gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige binnen einer Woche erstattet wurde | § 192 Abs. 1 SGB VII |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Innerhalb eines Monats nach Eröffnung | § 138 Abs. 4 AO |
Wer die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO). Die Geldbuße beträgt in diesen Fällen bis zu 1.000 Euro (§ 146 Abs. 3 GewO).
Die Behörde bescheinigt dir den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Diese Empfangsbescheinigung ist das, was im Alltag Gewerbeschein heißt. Sie ist keine Erlaubnis, sondern nur die Bestätigung, dass du angezeigt hast.
Wo meldest du das Gewerbe an und was brauchst du dafür?
Zuständig ist die Gemeinde, in der dein Betrieb liegt, in der Regel das Gewerbe- oder Ordnungsamt; in Berlin ist es das Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Betriebssitz liegt. Welche Stelle der Gemeinde die Anzeige entgegennimmt, regelt jedes Bundesland selbst, daher lohnt ein Blick auf die Website deiner Stadt oder Gemeinde.
Die Unterlagen sind überschaubar. Berlin nennt für die Anmeldung vor Ort:
- das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung,
- Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument (entfällt bei der Online-Anmeldung),
- bei eingetragenen Unternehmen einen aktuellen Handelsregisterauszug,
- bei juristischen Personen in Gründung die Zustimmungserklärung der Gesellschafter, bei mehreren Vertretungsberechtigten das Beiblatt für Vertretungsberechtigte,
- bei Staatsangehörigen außerhalb der EU den Aufenthaltstitel.
Für Gastronomie mit Alkoholausschank kommt in den Erlaubnis-Ländern die Gaststättenerlaubnis hinzu, in den Anzeige-Ländern eine Gaststätten-Anzeige mit Vorlauf vor der Eröffnung. Welche Regel in deinem Land gilt, steht in der Ländertabelle unter Gaststättenerlaubnis.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung legt jede Gemeinde in ihrer Gebührenordnung selbst fest; in Berlin kostet die elektronische Anzeige 15 Euro, die Anmeldung vor Ort 26 Euro je Einzelgewerbe und 31 Euro für eine juristische Person mit einem Vertreter. Für deine Gemeinde findest du den Betrag auf der Seite des Gewerbeamts oder im Gebührenbescheid.
| Posten | Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Gewerbeanzeige Berlin, elektronisch | 15,00 Euro | service.berlin.de |
| Gewerbeanzeige Berlin, vor Ort, Einzelgewerbe | 26,00 Euro | service.berlin.de |
| Gewerbeanzeige Berlin, juristische Person mit einem Vertreter | 31,00 Euro | service.berlin.de |
| Alle anderen Gemeinden | Je nach Gemeinde | Gebührenordnung der Gemeinde |
Welche Folgekosten hängen an der Anmeldung?
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du Mitglied der Industrie- und Handelskammer: Zur IHK gehören alle Gewerbetreibenden mit Betriebsstätte im Kammerbezirk, die zur Gewerbesteuer veranlagt sind (§ 2 Abs. 1 IHKG). Dafür fällt ein Beitrag an, von dem Gründer in den ersten Jahren entlastet sind (§ 3 Abs. 3 IHKG):
- Natürliche Personen und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag sind ganz vom Beitrag freigestellt, solange ihr Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt.
- Natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag, die in den fünf Wirtschaftsjahren vor der Eröffnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft hatten, sind im Jahr der Betriebseröffnung und im folgenden Jahr von Umlage und Grundbeitrag befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt; die weiteren Voraussetzungen stehen in § 3 Abs. 3 Satz 4 IHKG. Für Personengesellschaften gilt diese Gründerbefreiung nicht.
Für Bäckereien und Konditoreien in der Handwerksrolle erfragst du den Kammerbeitrag bei der Handwerkskammer.
Kannst du das Gewerbe online anmelden?
In vielen Ländern und Gemeinden ja, aber ob und wie, entscheidet die jeweilige Stadt oder das Land. Die Gewerbeordnung schreibt die elektronische Form nicht vor; § 6b Abs. 1 GewO erlaubt, Verfahren nach der Gewerbeordnung über eine einheitliche Stelle abzuwickeln, und § 14 Abs. 14 GewO ermächtigt das Bundeswirtschaftsministerium, das Anzeigeverfahren, die Vordrucke und die Datenübermittlung durch Rechtsverordnung zu regeln.
Zwei Beispiele, die wir geprüft haben:
| Land | Online-Weg | Zugang |
|---|---|---|
| Berlin | eMeldung über service.berlin.de, 15 Euro statt 26 Euro | BundID-Konto für Einzelunternehmen, e. K., GbR aus natürlichen Personen, GmbH und UG; für AG, KG, OHG und GbR mit juristischen Personen ohne Registrierung über gewerbemeldung.berlin.de |
| Nordrhein-Westfalen | Wirtschafts-Service-Portal.NRW, Anzeige geht digital an das Gewerbeamt | BundID oder „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Zertifikat |
Die IHK Köln weist darauf hin, dass die elektronische Empfangsbescheinigung dem Gewerbeschein in Papierform gleichgestellt ist. In den anderen Ländern suchst du im Serviceportal deines Landes oder auf der Website deiner Gemeinde nach „Gewerbeanmeldung“; ein BundID-Konto oder ein ELSTER-Zertifikat, das du für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ohnehin brauchst, ist meist der Schlüssel.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung automatisch?
Die Behörde übermittelt Daten aus deiner Gewerbeanzeige regelmäßig an eine ganze Reihe von Stellen, die du dann nicht mehr selbst informieren musst (§ 14 Abs. 8 Satz 1 GewO). Die Gemeinde unterrichtet außerdem das Finanzamt über die Betriebseröffnung (§ 138 Abs. 1 AO). Einige dieser Stellen melden sich danach von sich aus bei dir:
| Stelle | Nummer in § 14 Abs. 8 GewO | Was daraus für dich folgt |
|---|---|---|
| Industrie- und Handelskammer | Nr. 1 | Mitgliedschaft und Beitragsbescheid (§ 2 IHKG) |
| Handwerkskammer | Nr. 2 | Prüfung, ob dein Betrieb handwerklich ist (Bäckerei, Konditorei, Eisherstellung) |
| Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbehörden | Nr. 3 und 3a | Zuständig für Lärm, Abluft und Arbeitsschutz im Betrieb |
| Mess- und Eichbehörde | Nr. 4 | Zuständig für Waagen und Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz |
| Bundesagentur für Arbeit | Nr. 5 | Betriebsnummer, sobald du Mitarbeiter einstellst, siehe Arbeitgeber werden |
| Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, weitergeleitet an die Berufsgenossenschaft | Nr. 6 | Die zuständige Berufsgenossenschaft meldet sich bei dir, siehe Berufsgenossenschaft |
| Zollverwaltung | Nr. 7 | Finanzkontrolle Schwarzarbeit kennt deinen Betrieb und kann Mindestlohn-Aufzeichnungen prüfen |
| Registergericht | Nr. 8 | Nur bei Abmeldung einer im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Niederlassung |
| Statistische Ämter der Länder | Nr. 9 | Statistikregister |
| Lebensmittelüberwachung | Nr. 10 | Kontrollen nach Lebensmittelrecht, siehe Lebensmittelbetrieb registrieren |
| Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Nr. 11 | Minijob-Zentrale, zuständig für die Pauschsteuer bei Minijobbern |
| Ausländerbehörde | Nr. 12 | Nur bei aufenthaltsrechtlichen Fragen |
| Finanzamt | Nr. 13 | Fordert den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an |
| Erlaubnisbehörden | Nr. 14 | Behörden für Erlaubnisverfahren nach der Gewerbeordnung; die Gaststättenerlaubnis läuft davon getrennt nach Landesrecht |
Für die Berufsgenossenschaft gilt ausdrücklich: Deine Meldepflicht nach § 192 Abs. 1 SGB VII ist erfüllt, wenn du die Gewerbeanzeige binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens erstattet hast.
Was ist damit nicht erledigt?
- Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du selbst innerhalb eines Monats elektronisch an das Finanzamt übermitteln (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Alles dazu unter Steuern bei der Gründung.
- Die Gaststättenerlaubnis oder -anzeige läuft in einem eigenen Verfahren, siehe Gaststättenerlaubnis.
- Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz holst du dir beim Gesundheitsamt, siehe Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
- Die Mitteilung deines Kassensystems an das Finanzamt ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung fällig (§ 146a Abs. 4 AO), siehe Kassensicherungsverordnung und TSE.
- Sobald du Mitarbeiter einstellst, kommen Betriebsnummer, Sozialversicherung und Lohnsteuer dazu, siehe Arbeitgeber werden. Die Arbeitszeiten, die der Zoll dann sehen will, erfasst Gastronario per Stempeluhr am Tablet.
Die Reihenfolge aller Schritte von der Idee bis zur Eröffnung steht in der Gründer-Checkliste.
Welche Unterschiede gibt es je Bundesland?
Die Gewerbeanmeldung selbst ist Bundesrecht und in allen 16 Ländern gleich: Anzeige gleichzeitig mit Betriebsbeginn, Empfangsbescheinigung binnen drei Tagen, Datenweitergabe nach § 14 Abs. 8 GewO. Unterschiede gibt es bei drei Dingen, die neben der Anzeige laufen.
| Was | Wer regelt es | Wo du nachsiehst |
|---|---|---|
| Welche Stelle der Gemeinde zuständig ist (Gewerbeamt, Ordnungsamt, Bezirksamt) | Landesrecht | Website deiner Gemeinde |
| Gebühr | Gebührenordnung der Gemeinde | Gewerbeamt oder Gebührenbescheid |
| Online-Verfahren | Land oder Gemeinde | Serviceportal des Landes, zum Beispiel Berlin oder NRW |
| Gaststättenerlaubnis oder Gaststätten-Anzeige mit Vorlauf | Landesgaststättengesetz | Ländertabelle Gaststättenerlaubnis |
In einigen Ländern ist die Gaststätten-Anzeige Teil der Gewerbeanzeige, ergänzt um Betriebsart und Alkoholfrage; dann gilt für das ganze Formular die Vorlauffrist des Landesgesetzes. Welche Länder das sind und was in deinem gilt, zeigt die Tabelle auf der Seite zur Gaststättenerlaubnis.
Häufige Fragen
- Brauche ich für ein Café ohne Alkohol eine Gewerbeanmeldung?
- Ja. Jeder, der ein stehendes Gewerbe anfängt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO), unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Ohne Alkohol entfällt in den meisten Ländern nur die Gaststättenerlaubnis, nicht die Gewerbeanmeldung.
- Muss ich das Gewerbe vor der Eröffnung anmelden?
- Die Gewerbeordnung verlangt die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO). Wer eine Gaststätte mit Alkohol in einem Anzeige-Land wie Niedersachsen oder Hessen eröffnet, muss die Gaststätten-Anzeige dagegen vier bis sechs Wochen vorher abgeben; in Ländern, in denen sie Teil der Gewerbeanzeige ist, gilt diese Frist für das ganze Formular.
- Was kostet es, ein Gewerbe für eine Eisdiele anzumelden?
- Das hängt von deiner Gemeinde ab, denn jede legt die Gebühr selbst fest. In Berlin kostet die elektronische Gewerbeanzeige 15 Euro und die Anmeldung vor Ort 26 Euro je Einzelgewerbe. Den Betrag für deine Stadt findest du auf der Seite des Gewerbeamts.
- Muss ich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung selbst informieren?
- Die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt über die Betriebseröffnung (§ 138 Abs. 1 AO), und die Gewerbebehörde übermittelt die Daten der Anzeige an das Finanzamt (§ 14 Abs. 8 Nr. 13 GewO). Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du trotzdem selbst innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER abgeben (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO).
- Muss ich mich selbst bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
- Unternehmer müssen dem Unfallversicherungsträger binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Art, Gegenstand, Zahl der Versicherten und Eröffnungstag mitteilen. Diese Pflicht gilt nach § 192 Abs. 1 SGB VII als erfüllt, wenn du die Gewerbeanzeige binnen einer Woche nach Beginn erstattet hast. Die zuständige Berufsgenossenschaft meldet sich dann bei dir.
- Brauche ich für eine Bäckerei einen Meisterbrief?
- Bäcker und Konditoren stehen in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 30 und 31) und sind damit zulassungspflichtige Handwerke. Wer ein solches Handwerk selbständig betreibt, braucht die Eintragung in die Handwerksrolle (§ 1 Abs. 1 HwO). Welche Qualifikation dafür reicht und ob eine Ausnahme für dich greift, klärt die Handwerkskammer vor der Gewerbeanmeldung.
- Was passiert, wenn ich das Gewerbe zu spät anmelde?
- Eine nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Gewerbeanzeige ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO). Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen (§ 146 Abs. 3 GewO). Hol die Anmeldung also nach, sobald dir der Fehler auffällt.
- Muss ich für die zweite Filiale wieder ein Gewerbe anmelden?
- Ja. Die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO gilt auch für den Beginn einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Die Anzeige geht an die Gemeinde, in der die neue Filiale liegt.
Quellen
- § 14 GewO Anzeigepflicht
- § 15 GewO Empfangsbescheinigung
- § 146 GewO Ordnungswidrigkeiten
- § 6b GewO Verfahren über eine einheitliche Stelle
- § 138 AO Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 146a AO Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme
- § 192 SGB VII Unternehmerpflichten
- § 1 HwO Zulassungspflichtiges Handwerk
- § 19 HwO Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
- Anlage A HwO Zulassungspflichtige Handwerke
- Anlage B HwO Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
- § 2 IHKG Kammerzugehörigkeit
- § 3 IHKG Beiträge und Freistellungen
- Gewerbeanmeldung in Berlin (service.berlin.de)
- IHK Köln: Gewerbeanmeldung online
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Texte entstehen mit KI-Hilfe, siehe KI-Hinweis.