Gaststättenerlaubnis: Wann du sie brauchst und wann eine Anzeige reicht
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Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du nur, wenn du alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkst, und auch das nur noch in sieben Bundesländern. Nach § 2 des Gaststättengesetzes des Bundes (GastG) sind alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen und unentgeltliche Kostproben erlaubnisfrei. Das Bundes-GastG gilt aber nur noch in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und bis zum 7. Januar 2027 in Berlin; die übrigen Länder haben eigene Gaststättengesetze, und fast alle davon haben die Erlaubnis durch eine Anzeige vier bis sechs Wochen vor Eröffnung ersetzt. Welche Regel für dein Café, deine Eisdiele oder deine Bar gilt, steht in der Ländertabelle unten.
Wann brauchst du eine Gaststättenerlaubnis?
Nach § 2 Abs. 1 GastG braucht die Erlaubnis, wer ein Gaststättengewerbe betreiben will; § 2 Abs. 2 nimmt vier Fälle aus. Ein Gaststättengewerbe betreibt nach § 1 GastG, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und dessen Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Keine Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 GastG brauchst du, wenn du nur
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in einem Beherbergungsbetrieb Getränke und Speisen an Hausgäste
verabreichst. Ein Café mit Kaffee und Kuchen, eine Eisdiele oder ein Imbiss ohne Bier und Wein sind in den Ländern mit Bundes-GastG also erlaubnisfrei; die Gewerbeanmeldung brauchst du trotzdem. Sobald ein Glas Prosecco oder ein Bier auf der Karte steht, ist die Erlaubnis Pflicht.
Die Erlaubnis wird nach § 3 GastG für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt. Wer die Räume wechselt oder aus dem Café eine Bar macht, braucht eine neue oder geänderte Erlaubnis.
In welchen Ländern gilt das Bundes-GastG noch?
Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder das Gaststättenrecht selbst regeln. Stand Oktober 2026 gilt das Bundes-GastG mit Erlaubnispflicht noch in:
| Bundes-GastG gilt | Eigenes Landesgesetz |
|---|---|
| Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein | Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
| Berlin bis 7. Januar 2027 | Berlin ab 8. Januar 2027 (Berliner Gaststättengesetz vom 25. Juni 2026) |
Von den Landesgesetzen hält nur Bremen an einer Erlaubnis für den Alkoholausschank fest. Alle anderen verlangen eine Anzeige vor Eröffnung und prüfen die Zuverlässigkeit danach.
Was gilt in welchem Bundesland?
Die Tabelle zeigt für jedes Land, ob du für den Alkoholausschank eine Erlaubnis oder nur eine Anzeige brauchst, was ohne Alkohol gilt und wer zuständig ist. Jede Zeile verlinkt die Rechtsgrundlage, die wir selbst geprüft haben; Fristen gelten jeweils vor Betriebsbeginn.
| Bundesland | Gesetz | Alkoholausschank | Ohne Alkohol | Zuständig |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LGastG, seit 1. Januar 2026 | Anzeige 6 Wochen vorher mit Unterrichtungsnachweis (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 LGastG) | Anzeige ebenfalls, auch ohne Alkohol mit Unterrichtungsnachweis der IHK | Anzeige über die Gewerbeanzeige bei der Gemeinde; geprüft wird sie von der Gaststättenbehörde (Landratsamt oder Stadt bzw. Gemeinde, die Baurechtsbehörde ist) |
| Bayern | Bundes-GastG mit BayGastV | Erlaubnis (§ 2 GastG) | Keine Erlaubnis (§ 2 Abs. 2 GastG) | Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt), teils die Gemeinde (§ 1 BayGastV) |
| Berlin | Bundes-GastG bis 7. Januar 2027, danach BlnGastG | Bis 7. Januar 2027 Erlaubnis; ab 8. Januar 2027 Anzeige 6 Wochen vorher plus Zuverlässigkeitsprüfung (§ 3, § 5 BlnGastG) | Bis 7. Januar 2027 keine Erlaubnis; danach Anzeige ebenfalls, aber ohne Zuverlässigkeitsprüfung | Ordnungsamt des Bezirksamts |
| Brandenburg | BbgGastG | Anzeige 4 Wochen vorher mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Steuerbescheinigung (§ 2, § 3 BbgGastG) | Anzeige ebenfalls, ohne diese Unterlagen | Beim zuständigen Amt erfragen; das Gesetz nennt nur die „zuständige Behörde“, die eine Verordnung nach § 11 BbgGastG bestimmt |
| Bremen | BremGastG | Erlaubnis (BremGastG vom 24. Februar 2009) | Keine Erlaubnis | Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Referat Gaststättengewerbe (Stadt Bremen) |
| Hamburg | Bundes-GastG | Erlaubnis (§ 2 GastG) | Keine Erlaubnis | Bezirksamt, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt |
| Hessen | HGastG | Anzeige 6 Wochen vorher mit Unterlagen (§ 3 HGastG) | Nur die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO (§ 2 HGastG) | Ordnungs- bzw. Gewerbeamt der Gemeinde |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bundes-GastG | Erlaubnis (§ 2 GastG) | Keine Erlaubnis | Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde (Leistungsbeschreibung des Landes) |
| Niedersachsen | NGastG | Anzeige 4 Wochen vorher auf amtlichem Vordruck plus Zuverlässigkeitsprüfung (§ 2, § 3 NGastG) | Anzeige ebenfalls, ohne Zuverlässigkeitsprüfung | Gemeinde bzw. Stadtverwaltung |
| Nordrhein-Westfalen | Bundes-GastG mit GastV NRW | Erlaubnis (§ 2 GastG) | Keine Erlaubnis | Örtliche Ordnungsbehörde (§ 1 GastV NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Bundes-GastG mit GastVO | Erlaubnis (§ 2 GastG) | Keine Erlaubnis | Gewerbeamt der Verbandsgemeinde (Beispiel: VG Arzfeld); in Städten und verbandsfreien Gemeinden dort erfragen |
| Saarland | SGastG | Anzeige 4 Wochen vorher mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Steuerbescheinigung (§ 3 SGastG) | Anzeige ebenfalls, ohne diese Unterlagen | Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat (Serviceportal Saarland) |
| Sachsen | SächsGastG | Anzeige 4 Wochen vorher mit Unterlagen (§ 2, § 4 SächsGastG) | Anzeige ebenfalls, ohne Unterlagen | Gemeinde |
| Sachsen-Anhalt | GastG LSA | Anzeige 4 Wochen vorher schriftlich plus Zuverlässigkeitsprüfung (§ 2, § 8 GastG LSA) | Anzeige ebenfalls, ohne Zuverlässigkeitsprüfung | Gemeinde (§ 7 GastG LSA) |
| Schleswig-Holstein | Bundes-GastG mit GastVO | Erlaubnis (§ 2 GastG) | Keine Erlaubnis | Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde (so Norderstedt und Scharbeutz); sonst beim zuständigen Amt erfragen |
| Thüringen | ThürGastG | Anzeige 4 Wochen vorher mit Führungszeugnis und Gewerbezentralregister (§ 2 ThürGastG) | Anzeige ebenfalls; die Unterlagen entfallen nur bei ausschließlich alkoholfreien Getränken, Kostproben oder Automaten (§ 2 Abs. 7) | Untere Gewerbebehörde (§ 1 Abs. 3 ThürGastG) |
Zwei Besonderheiten lohnen einen zweiten Blick. In Thüringen gilt die Unterlagenpflicht auch für ein Café ohne Alkohol, sobald du zubereitete Speisen verkaufst, weil § 2 Abs. 7 ThürGastG nur alkoholfreie Getränke, Kostproben und Automaten ausnimmt. In Berlin läuft eine am 8. Januar 2027 rechtmäßig betriebene Gaststätte nach § 15 BlnGastG ohne neue Anzeige weiter, und bis dahin erteilte Erlaubnisse gelten fort.
Wie läuft das Verfahren ab?
In den Erlaubnis-Ländern stellst du einen Antrag und darfst erst öffnen, wenn die Erlaubnis da ist; in den Anzeige-Ländern meldest du den Betrieb mit Frist an, und die Behörde kann ihn untersagen, wenn die Anzeige fehlt oder du unzuverlässig bist. In beiden Fällen gehört die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO dazu.
- Räume klären. Die Erlaubnis gilt nach § 3 GastG nur für bestimmte Räume. Prüfe vor dem Mietvertrag, ob die Nutzung als Gaststätte baurechtlich zulässig ist (siehe Nutzungsänderung unten).
- Unterlagen beantragen. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug werden direkt an die Behörde geschickt (§ 30 Abs. 5 BZRG, § 150 Abs. 5 GewO) und dürfen etwa in Hessen (§ 3 Abs. 1 HGastG), Hamburg, Berlin und Norderstedt nicht älter als drei Monate sein.
- Unterrichtung bei der IHK, wo sie noch verlangt wird (siehe nächster Abschnitt).
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde nach § 14 GewO. In Brandenburg, Hessen, Saarland, Thüringen und Baden-Württemberg ist die Gaststätten-Anzeige Teil dieser Gewerbeanzeige, ergänzt um Betriebsart und die Frage nach Alkohol. Niedersachsen hat einen eigenen Vordruck (Anlage zu § 2 NGastG).
- Antrag oder Anzeige bei der zuständigen Stelle aus der Tabelle, mit Mietvertrag und Grundriss, wo die Behörde das verlangt (Berlin, Hamburg, Norderstedt in Schleswig-Holstein).
- Zuverlässigkeitsprüfung. Die Behörde prüft anhand der Register, ob Tatsachen gegen dich sprechen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG; in den Anzeige-Ländern z. B. § 3 NGastG, § 8 GastG LSA, § 5 BlnGastG).
- Erlaubnis oder stillschweigender Fristablauf. Erst dann darfst du öffnen.
Welche Fristen gelten?
| Land | Frist vor Betriebsbeginn | Quelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 6 Wochen | § 2 Abs. 1 LGastG |
| Berlin ab 8. Januar 2027 | 6 Wochen | § 3 Abs. 1 BlnGastG |
| Hessen (nur mit Alkohol) | 6 Wochen | § 3 Abs. 1 HGastG |
| Brandenburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 4 Wochen | § 2 BbgGastG, § 2 NGastG, § 3 SGastG, § 2 SächsGastG, § 2 GastG LSA, § 2 ThürGastG |
| Erlaubnis-Länder | Keine gesetzliche Frist, aber Bearbeitungsdauer: Hamburg 1 bis 3 Monate, Bremen 2 Monate | hamburg.de, service.bremen.de |
In Thüringen und in Berlin ab 2027 beginnt die Frist erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (§ 2 Abs. 4 ThürGastG, § 3 Abs. 3 BlnGastG). In Niedersachsen fordert die Behörde fehlende Unterlagen von Amts wegen nach und kann den Mehraufwand in Rechnung stellen (Anlage zu § 2 NGastG). Plane die Unterlagen also vor der Anzeige ein, nicht danach.
Welche Unterlagen brauchst du für die Gaststättenerlaubnis?
Kern sind in allen Ländern das Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; dazu kommen je nach Land Steuerbescheinigung, Schuldner- und Insolvenzauskunft, der IHK-Unterrichtungsnachweis sowie Mietvertrag und Grundriss.
| Unterlage | Wo bekommst du sie | Hinweis |
|---|---|---|
| Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) | Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz | 13 Euro; wird nach § 30 Abs. 5 BZRG direkt an die Behörde geschickt |
| Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz | Nach § 150 Abs. 5 GewO direkt an die Behörde |
| Bescheinigung in Steuersachen | Finanzamt | Verlangt u. a. in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
| Auszug aus Schuldner- bzw. Insolvenzverzeichnis | Vollstreckungsportal, Amtsgericht | Verlangt in Bremen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
| Unterrichtungsnachweis der IHK (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG) | IHK | Siehe unten; nicht in jedem Land |
| Miet- oder Pachtvertrag, Grundriss | Vermieter, Architekt | Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein verlangen sie laut Behördenangaben |
| Bescheinigung nach § 43 IfSG | Gesundheitsamt | Für jeden, der mit Lebensmitteln umgeht; Details unter Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
Wo ist die IHK-Unterrichtung noch Pflicht?
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG wird die Erlaubnis versagt, wenn du keine IHK-Bescheinigung über lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse vorlegst. Das gilt in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und bis 7. Januar 2027 in Berlin. Baden-Württemberg verlangt den Unterrichtungsnachweis auch im neuen Anzeigeverfahren (§ 3 Abs. 1 LGastG), und zwar unabhängig vom Alkohol.
In Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steht die Unterrichtung nicht in der Unterlagenliste des Landesgesetzes; die IHK Oldenburg bestätigt für Niedersachsen ausdrücklich, dass sie weggefallen ist. Im Berliner Gesetz ab 2027 kann die Behörde eine Schulung erst bei Verstößen anordnen (§ 6 Abs. 2 BlnGastG). Für Bremen führt die Behörde sie nicht in der Unterlagenliste.
Wer eine abgeschlossene Ausbildung mit lebensmittelrechtlichen Inhalten hat (etwa Koch, Restaurantfachmann, Bäcker), ist nach Angaben der IHK Mittleres Ruhrgebiet und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg von der Unterrichtung befreit. Die Unterrichtung dauert in Baden-Württemberg höchstens sechs Stunden; die IHK Mittleres Ruhrgebiet nennt 80 Euro Gebühr, andere Kammern andere Beträge.
Was kostet die Gaststättenerlaubnis?
Die Gebühr legt jedes Land oder jede Gemeinde selbst fest; die Spanne reicht von wenigen Dutzend Euro für eine Anzeige bis zu rund 1.500 Euro für eine Erlaubnis. Dazu kommen die Nebenkosten für Register und IHK.
| Posten | Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis Berlin (bis 7. Januar 2027) | 100 bis 1.500 Euro unbefristet, 50 bis 500 Euro befristet | service.berlin.de |
| Anzeige Berlin ab 2027 | 60 bis 250 Euro Anzeige plus 80 bis 800 Euro Zuverlässigkeitsprüfung bei Alkohol | Art. 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2026, Tarifstelle 2326 |
| Erlaubnis Hamburg | 580 bis 680 Euro | hamburg.de |
| Erlaubnis Bremen | 459 Euro | service.bremen.de |
| Erlaubnis Mecklenburg-Vorpommern | 68 bis 1.441 Euro | Leistungsbeschreibung des Landes (FIM-Portal) |
| Erlaubnis Norderstedt (Schleswig-Holstein) | 464 bis 700 Euro je Konzession, vorläufige Erlaubnis 70 bis 116 Euro | Ordnungsamt Norderstedt |
| Anzeige Saarland | 15 bis 80 Euro | service.saarland.de |
| Anzeige Sachsen-Anhalt | 50 Euro ohne, 150 bis 600 Euro mit Zuverlässigkeitsprüfung | Kostentarif Nr. 54, GVBl. LSA Nr. 15/2014 |
| Führungszeugnis | 13 Euro | Bundesamt für Justiz |
| IHK-Unterrichtung | z. B. 80 Euro | IHK Mittleres Ruhrgebiet |
Für alle anderen Länder und Gemeinden gilt: Gebühr je nach Gemeinde, frag beim Gewerbe- oder Ordnungsamt nach dem Gebührenbescheid. Nicht in der Tabelle stehen die Kosten, die oft teurer sind als die Erlaubnis selbst: Stellungnahmen von Bauaufsicht und Brandschutz, eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung oder die VDE-Prüfung der Elektrogeräte, die etwa Norderstedt verlangt.
Wie hängen Gewerbeanmeldung und Gaststättenerlaubnis zusammen?
Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist immer Pflicht und ersetzt die Gaststättenerlaubnis nicht; in den Anzeige-Ländern ist sie aber der Träger der Gaststätten-Anzeige. Beides läuft bei derselben Gemeinde zusammen, nur die Frist unterscheidet sich.
- Erlaubnis-Länder (Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Berlin bis 7. Januar 2027): Erlaubnis beantragen, Gewerbe gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit anmelden. Ohne Alkohol reicht die Gewerbeanmeldung allein.
- Anzeige-Länder: Die Gewerbeanzeige wird um Betriebsart und Alkoholfrage ergänzt und muss vier bzw. sechs Wochen vor Eröffnung bei der Behörde sein (z. B. § 2 BbgGastG, § 3 HGastG, § 3 SGastG, § 2 ThürGastG). In Baden-Württemberg trägst du Betriebsart und Außenbewirtschaftung in Feld 18 der Gewerbeanzeige ein.
- Hessen ohne Alkohol: Es bleibt bei der normalen Gewerbeanzeige ohne Frist (§ 2 HGastG).
Die Behörde leitet die Anzeige an Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Finanzamt und weitere Stellen weiter (z. B. § 2 Abs. 3 NGastG, § 7 HGastG, § 3 Abs. 5 BlnGastG). Rechne damit, dass sich diese Stellen melden, bevor du öffnest. Alles zur Anmeldung selbst steht unter Gewerbeanmeldung für die Gastronomie, die Reihenfolge aller Schritte in der Gründer-Checkliste.
Brauchst du eine Nutzungsänderung oder Baugenehmigung?
Wenn die Räume bisher kein Gaststättenbetrieb waren, brauchst du in der Regel eine baurechtliche Nutzungsänderung, und zwar unabhängig von der Gaststättenerlaubnis. Das Baurecht ist Landesrecht; die Stadt Köln etwa schreibt, dass eine Nutzungsänderung immer eine Baugenehmigung braucht, auch ohne bauliche Änderungen (§ 64 BauO NRW).
Die Gaststättenerlaubnis wird nach § 3 GastG für bestimmte Räume erteilt, und § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GastG verlangen, dass die Räume für den Betrieb geeignet und bei Neubauten nach 2002 barrierefrei sind. Deshalb holen die Gaststättenbehörden Stellungnahmen der Bauaufsicht und des Brandschutzes ein, bevor sie entscheiden; Norderstedt rät, die Zeichnungen als Erstes einzureichen, weil davon die Bearbeitungszeit abhängt.
Prüfe die Nutzung also vor der Mietvertragsunterschrift. Details und Länderunterschiede stehen unter Nutzungsänderung für die Gastronomie; für Terrassen und Stühle auf dem Gehweg gilt zusätzlich das Straßenrecht, siehe Außengastronomie genehmigen lassen.
Welche Sperrzeit gilt für deine Gaststätte?
Die Sperrzeit ist Landesrecht: § 18 GastG ermächtigt die Landesregierungen, sie per Verordnung festzusetzen, und die Landesgesetze haben eigene Regeln. Verbindlich ist nur, was dein Land und deine Gemeinde festgelegt haben.
Einige geprüfte Beispiele: In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen beginnt die allgemeine Sperrzeit um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (§ 7 BayGastV, § 4 GastV NRW, § 9 SächsGastG); sie kann vor Ort verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Thüringen kennt für Innenräume keine allgemeine Sperrzeit mehr, nur für Freiflächen und Veranstaltungen (§ 5 ThürGastG). Berlin streicht die Sperrzeit mit dem neuen Gesetz ganz und verweist auf den Immissionsschutz (§ 10 BlnGastG). Für Außenflächen und laute Nächte zählt in jedem Land zusätzlich das Lärmschutzrecht, deshalb frag beim Ordnungsamt nach der örtlichen Sperrzeitverordnung, bevor du Öffnungszeiten auf die Tür druckst.
Häufige Fragen
- Brauche ich für eine Eisdiele eine Gaststättenerlaubnis?
- Nein, solange du keine alkoholischen Getränke ausschenkst. Eis, Kaffee und alkoholfreie Getränke sind nach § 2 Abs. 2 GastG erlaubnisfrei. In den Anzeige-Ländern (Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin ab 2027) musst du die Eisdiele trotzdem vier bis sechs Wochen vor Eröffnung anzeigen, in der Regel ohne Zuverlässigkeitsprüfung. In Baden-Württemberg gehört zur Anzeige auch ohne Alkohol der Nachweis der IHK-Unterrichtung, ein Kurs von höchstens sechs Stunden. Nur Thüringen verlangt Führungszeugnis und Registerauskunft auch ohne Alkohol, weil § 2 Abs. 7 ThürGastG allein alkoholfreie Getränke, Kostproben und Automaten ausnimmt. Ein Eiskaffee mit Likör oder Prosecco ändert die Lage überall sofort.
- Brauche ich für ein Café ohne Alkohol eine Gaststättenerlaubnis?
- In Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und bis 7. Januar 2027 in Berlin nicht; dort reicht die Gewerbeanmeldung. In Hessen bleibt es ohne Alkohol bei der normalen Gewerbeanzeige nach § 2 HGastG. In den übrigen Ländern ist die Anzeige mit Frist Pflicht, aber ohne Führungszeugnis und Registerauskunft, mit Ausnahme von Thüringen, wo die Unterlagen auch bei zubereiteten Speisen verlangt werden.
- Wie lange dauert es, eine Gaststättenerlaubnis zu bekommen?
- Die Behörden nennen ein bis drei Monate (Hamburg) bzw. zwei Monate (Bremen), abhängig davon, ob die Unterlagen vollständig sind. In den Anzeige-Ländern ist die Frist gesetzlich fest: vier Wochen in Brandenburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sechs Wochen in Baden-Württemberg, Hessen und Berlin ab 2027. In Thüringen und Berlin läuft die Frist erst ab vollständiger Anzeige, also beantrage Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug vorher.
- Muss ich noch die IHK-Unterrichtung für Gastwirte machen?
- Ja in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und bis 7. Januar 2027 in Berlin, weil § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG sie für die Erlaubnis verlangt, sowie in Baden-Württemberg nach § 3 LGastG, dort für jede Gaststätte, auch ohne Alkohol. Die Unterrichtung dauert in Baden-Württemberg höchstens sechs Stunden; Termine vergibt die IHK, also früh buchen. In Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steht sie nicht in der Unterlagenliste des Landesgesetzes. Wer eine Ausbildung als Koch, Restaurantfachmann oder Bäcker hat, ist nach Angaben der IHK befreit.
- Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis oder Anzeige eröffne?
- Die Behörde kann den Betrieb untersagen und ein Bußgeld verhängen. Die Landesgesetze nennen bis zu 5.000 Euro (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bzw. bis zu 10.000 Euro (Hessen, Berlin ab 2027); in Baden-Württemberg ist eine unvollständige Anzeige nach § 11 LGastG eine Ordnungswidrigkeit, und die Gaststättenbehörde kann den Betrieb bis zur vollständigen Anzeige untersagen. Dazu kommt, dass die Gewerbeanmeldung, die Steuer und die Lebensmittelüberwachung an derselben Anzeige hängen.
- Kann ich eine bestehende Gaststätte übernehmen, bevor meine Erlaubnis da ist?
- In den Erlaubnis-Ländern ja, mit einer vorläufigen Erlaubnis auf Widerruf nach § 11 GastG, die in der Regel drei Monate gilt und nur für bereits konzessionierte Räume erteilt wird; Norderstedt verlangt dafür vorab Steuerbescheinigung, Gesundheitszeugnis und Mietvertrag und berechnet 70 bis 116 Euro. In den Anzeige-Ländern gibt es keine vorläufige Erlaubnis, dafür kann die Behörde im Einzelfall von der Frist absehen, etwa bei Betriebsübernahmen in Baden-Württemberg oder nach § 2 Abs. 4 ThürGastG.
- Gilt meine Gaststättenerlaubnis auch in einem anderen Bundesland?
- Nicht automatisch, denn die Erlaubnis ist an Betriebsart und Räume gebunden. Einige Landesgesetze erkennen aber eine Zuverlässigkeitsprüfung aus einem anderen Land an: Hessen nach § 13 HGastG, wenn die Überprüfung nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, und Sachsen-Anhalt nach § 6 GastG LSA, wenn der Nachweis nicht älter als ein Jahr ist. Für einen zweiten Standort musst du in jedem Fall die Anzeige oder den Antrag am neuen Ort stellen.
- Brauche ich für einen Stand auf dem Stadtfest eine Gaststättenerlaubnis?
- In den Erlaubnis-Ländern gibt es dafür die Gestattung nach § 12 GastG aus besonderem Anlass, vorübergehend und auf Widerruf. In den Anzeige-Ländern zeigst du den vorübergehenden Betrieb zwei Wochen vorher an (z. B. § 2 Abs. 2 LGastG, § 2 BbgGastG, § 2 Abs. 2 GastG LSA), in Hessen vier Wochen vorher (§ 6 HGastG). Ein besonderer Anlass ist ein Stadtfest oder Weihnachtsmarkt, nicht der regelmäßige Wochenmarkt. Für mobile Betriebe gilt zusätzlich das Reisegewerbe, siehe Foodtruck-Genehmigung.
Quellen
- § 1 GastG – Gaststättengewerbe
- § 2 GastG – Erlaubnis
- § 3 GastG – Inhalt der Erlaubnis
- § 4 GastG – Versagungsgründe
- § 12 GastG – Gestattung
- § 18 GastG – Sperrzeit
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 150 GewO – Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- § 30 BZRG – Führungszeugnis
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg – Gaststättenrecht (LGastG ab 1. Januar 2026)
- Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg – Factsheet Landesgaststättengesetz für Vollzugsbehörden
- Bayerische Gaststättenverordnung (BayGastV)
- GVBl. Berlin Nr. 22/2026 – Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts im Land Berlin (BlnGastG)
- service.berlin.de – Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- service.bremen.de – Gaststättenerlaubnis
- hamburg.de – Gaststättenerlaubnis beantragen
- GVBl. Hessen Nr. 5/2012 – Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
- IHK Limburg – Neues Gaststättengesetz in Hessen
- FIM-Portal (Quellredaktion Mecklenburg-Vorpommern) – Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Nds. GVBl. Nr. 27/2011 – Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- IHK Oldenburg – Niedersächsisches Gaststättengesetz
- Gaststättenverordnung NRW (GastV) – recht.nrw.de
- Stadt Köln – Nutzungsänderung beantragen
- Verbandsgemeinde Arzfeld – Gaststättenerlaubnis (Rheinland-Pfalz)
- Serviceportal Saarland – Gaststättengewerbe Anzeige (§ 3 SGastG)
- Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) – REVOSax
- GVBl. LSA Nr. 15/2014 – Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA)
- Stadt Norderstedt, Ordnungsamt – Gaststättenerlaubnis beantragen (Schleswig-Holstein)
- Gemeinde Scharbeutz – Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Landkreis Weimarer Land – Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG)
- IHK Mittleres Ruhrgebiet – Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
- Bundesamt für Justiz – Führungszeugnis
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Texte entstehen mit KI-Hilfe, siehe KI-Hinweis.