Außengastronomie: Welche Genehmigung du für Terrasse und Gehweg brauchst
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Sobald du Tische und Stühle auf den Gehweg, den Platz oder in eine Parkbucht stellst, nutzt du öffentlichen Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, und dafür brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde. Rechtsgrundlage sind das Straßengesetz deines Landes, in Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen § 8 FStrG, und die Sondernutzungssatzung deiner Gemeinde, die auch die Gebühr festlegt. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt, meist mit Auflagen zu Gehwegbreite, Mobiliar und Betriebszeiten. Liegt die Terrasse auf deinem eigenen Grundstück, entfällt die Sondernutzung, dafür kann ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung nötig sein.
Wann brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis?
Du brauchst sie für alles, was über den Gemeingebrauch der Straße hinausgeht: Tische und Stühle, Stehtische, Warenauslagen, Pflanzkübel, Heizstrahler, Werbeaufsteller. § 8 Abs. 1 FStrG fasst es für Bundesstraßen so: „Die Benutzung der Bundesfernstraßen über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, [...] in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde.“ Die Landesstraßengesetze sagen für Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen dasselbe, etwa Art. 18 Abs. 1 BayStrWG oder § 18 Abs. 1 BbgStrG.
Die Gemeinde kann Sondernutzungen in ihrer Ortsdurchfahrt durch Satzung regeln und Gebühren erheben (§ 8 Abs. 3 FStrG, Art. 18 Abs. 2a BayStrWG, § 19 StrG Baden-Württemberg, § 21 BbgStrG). In der Satzung steht, was erlaubnisfrei bleibt, welche Gestaltungsregeln gelten und was es kostet. Bielefeld etwa stellt alles unter Erlaubnispflicht, was über den Gemeingebrauch hinausgeht, und nimmt unter anderem Bauteile aus, die als Teil eines angrenzenden Gebäudes bis 0,30 m in den Straßenraum ragen (§ 2 der Satzung); weitere erlaubnisfreie Nutzungen wie Müllgefäße am Abfuhrtag stehen in § 8.
Die Sondernutzungserlaubnis ersetzt weder die Gaststättenerlaubnis oder Anzeige noch die Gewerbeanmeldung; Berlin verlangt beim Antrag ausdrücklich die Kopie der Gewerbeanmeldung und einen Gaststättenbetrieb oder erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb als Voraussetzung.
Welche Rechtsgrundlage gilt in deinem Bundesland?
Das Straßenrecht ist Landesrecht, nur die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen laufen nach § 8 FStrG. In jedem Land gilt dasselbe Muster: Landesstraßengesetz plus Sondernutzungssatzung der Gemeinde. Die Tabelle zeigt die Paragrafen, die wir selbst geprüft haben.
| Land | Gesetz | Erlaubnis | Gebühren |
|---|---|---|---|
| Bundesstraßen in Ortsdurchfahrten (alle Länder) | § 8 FStrG | Gemeinde | Stehen in Ortsdurchfahrten der Gemeinde zu (§ 8 Abs. 3) |
| Baden-Württemberg | § 16 StrG | Erlaubnis nach Ermessen der Straßenbaubehörde (§ 16 Abs. 1 und 2) | § 19 StrG, Satzung der Gemeinde |
| Bayern | Art. 18 BayStrWG | Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten die Gemeinde (Abs. 1) | Satzung von Landkreisen und Gemeinden (Abs. 2a) |
| Berlin | § 11 in Verbindung mit § 13 BerlStrG | Straßen- und Grünflächenamt oder Ordnungsamt des Bezirks | Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV) |
| Brandenburg | § 18 BbgStrG | Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten die Gemeinde (Abs. 1) | § 21 BbgStrG, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde |
| Nordrhein-Westfalen | §§ 18, 19, 19a StrWG NRW | Gemeinde; Erlaubnis auf Zeit oder Widerruf, mit Bedingungen und Auflagen (§ 18 Abs. 2) | Satzung der Gemeinde (Bielefeld: Satzung vom 13.10.2011, Stand 2025) |
In den übrigen Ländern heißen die Gesetze Hessisches Straßengesetz, Niedersächsisches Straßengesetz, Hamburgisches Wegegesetz, Bremisches Landesstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern, Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz, Saarländisches Straßengesetz, Sächsisches Straßengesetz, Straßengesetz Sachsen-Anhalt, Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein und Thüringer Straßengesetz. Welche Stelle in deiner Gemeinde zuständig ist (Tiefbauamt, Ordnungsamt, Bezirksinspektion), steht in der Sondernutzungssatzung; frag im Zweifel beim Bürgeramt.
Wie läuft der Antrag ab und welche Unterlagen brauchst du?
Du stellst den Antrag bei der Gemeinde mit Skizze, Fläche und Zeitraum, bezahlst Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr und bekommst eine Erlaubnis auf Zeit oder Widerruf mit Auflagen. Die geprüften Beispiele:
| Schritt | Beispiel | Quelle |
|---|---|---|
| Antrag | Berlin: online oder schriftlich; Skizze mit Standort, Nutzungszeitraum und Fläche, Kopie der Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug | service.berlin.de |
| Frist | Bielefeld: in der Regel 14 Tage vor Nutzungsbeginn, mindestens eine Woche | Satzung Bielefeld § 5 |
| Laufzeit | Köln: Jahreserlaubnis (1. Januar bis 31. Dezember), Saisonerlaubnis (1. März bis 31. Oktober) oder Monatserlaubnis; jede 2026 genutzte Fläche braucht eine eigene Erlaubnis | Stadt Köln |
| Saison | Bielefeld: Hauptsaison 1. März bis 31. Oktober, Nebensaison 1. November bis Ende Februar; Bruchteile nur beim ersten Antrag | Satzung Bielefeld § 4 |
| Zuständigkeit bei Baugenehmigung | München: Antrag zuerst bei der Bezirksinspektion, Weiterleitung an die Lokalbaukommission, wenn eine Baugenehmigung nötig ist | Lokalbaukommission München |
Mit der Erlaubnis kommen Gestaltungsauflagen, die je Gemeinde verschieden sind. Bielefeld verbietet in den Innenstadtzonen einfache Bierzeltgarnituren und Vollkunststoffmöbel, freistehende Markisen, Lichterketten und Einfassungen wie Zäune; Sonnenschirme müssen einfarbig sein. München verlangt, dass Freischankflächen als Teil des öffentlichen Raums erkennbar bleiben, Mindestabstände zur Fahrbahn einhalten und lässt Heizstrahler nicht zu; feste Überdachungen sind im öffentlichen Raum in der Regel ausgeschlossen. Köln führt ab 2026 schrittweise Vorgaben zur barrierefreien und gestalterischen Qualität ein, zunächst für Bestandsflächen in den Zonen internationaler Bedeutung nach dem Bedeutungsplan der Stadt. Lies die Satzung, bevor du Möbel kaufst.
Was kostet die Außengastronomie auf öffentlichem Grund?
Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest, meist je Quadratmeter und Saison oder Jahr, oft gestaffelt nach Lage; dazu kommt eine Verwaltungsgebühr für den Bescheid. Alle Beträge in der Tabelle stammen aus Satzungen, Behördenseiten oder einer Senatsantwort und können sich ändern.
| Gemeinde | Sondernutzungsgebühr | Verwaltungsgebühr | Quelle, Stand |
|---|---|---|---|
| Berlin | 12,50 bis 16,25 Euro je m² und Jahr, ortsabhängig | Verwaltungsgebühr für die Ausnahmegenehmigung: 100 Euro je Jahr bis 15 m², 200 Euro je Jahr bis 30 m² | service.berlin.de |
| München | 16, 25, 46 oder 77 Euro je angefangenem m² jährlich, nach Straßengruppe I bis S | nicht genannt | Sondernutzungsgebührensatzung, Tarif 18b.1, Stand 2022 |
| Bielefeld | Straßencafés: 40,00 / 33,50 / 25,20 / 12,60 Euro je m² in der Hauptsaison (Zone 1 bis 4), 7,34 / 6,14 / 4,62 / 2,31 Euro in der Nebensaison | nach Verwaltungsgebührensatzung | Satzung Bielefeld, Gebührentarif Nr. 1.2, Stand 2025 |
| Köln | nach Größe, Lage und Dauer | mindestens 152,50 Euro, nach Aufwand | Stadt Köln, Antrag 2026 |
| Waldkraiburg (Bayern) | 3 bis 5 Euro je m² und Monat; Heizpilze 50 Euro je Gerät und Saison | nicht genannt | Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung, Stand 1. April 2026 |
| Bremen | 965 Euro jährlich für den Musterbetrieb mit 25 m² in bester Innenstadtlage | nicht genannt | Senat Bremen, Antwort vom 16. Juni 2026 |
Der Senat Bremen zitiert in derselben Antwort einen Vergleich des Bundes der Steuerzahler über 200 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern: Für den Musterbetrieb mit 25 m² lag der Durchschnitt bei 610 Euro im Jahr, Hannover bei 1.477 Euro, Göttingen und Osnabrück bei je 1.000 Euro.
Beispielrechnung (Annahme: 20 m² Terrasse, eine Saison bzw. ein Jahr, günstigste Lage der jeweiligen Staffel):
| Gemeinde | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Berlin | 20 m² × 12,50 Euro + 200 Euro Verwaltungsgebühr (bis 30 m²) | 450 Euro im Jahr |
| München, Straßengruppe I | 20 m² × 16 Euro | 320 Euro im Jahr |
| Bielefeld, Zone 4 | 20 m² × 12,60 Euro Hauptsaison | 252 Euro je Saison |
| Waldkraiburg | 20 m² × 3 Euro × 8 Monate | 480 Euro je Saison |
In Bielefeld entsteht die Gebührenpflicht mit der Erteilung der Erlaubnis, unabhängig davon, ob du die Fläche nutzt; bei unbefugter Nutzung entsteht sie mit Beginn der Nutzung, und bei Zahlungsverzug kann die Erlaubnis widerrufen werden (§ 4 Nr. 4, 9 und 10 der Satzung). Plane die Gebühr also in die Finanzierung ein, auch für einen verregneten Sommer.
Welche Lärmschutzregeln gelten draußen?
Deine Terrasse ist eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage nach § 22 BImSchG: Du musst schädliche Umwelteinwirkungen verhindern, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und unvermeidbare auf ein Mindestmaß beschränken. Die Gaststättenbehörde kann dafür nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG Auflagen erteilen, etwa zum Schutz der Bewohner gegen Lärm, und § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG lässt die Erlaubnis versagen, wenn der Betrieb wegen seiner Lage schädliche Umwelteinwirkungen erwarten lässt.
Welche Dezibelwerte gelten, ist weniger eindeutig, als es klingt. Die TA Lärm nimmt in Nr. 1 „Freiluftgaststätten“ ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus. Trotzdem orientieren sich Behörden an ihren Richtwerten: Die Lokalbaukommission München schreibt, je nach Baugebiet seien die Immissionsrichtwerte der Nr. 6.1 TA Lärm im Sinne des Rücksichtnahmegebots einzuhalten, notfalls per Gutachten, und bei unzumutbaren Belästigungen könne eine verkürzte Betriebszeit angeordnet werden.
| Gebiet | TA Lärm Nr. 6.1, tags (6 bis 22 Uhr) | TA Lärm Nr. 6.1, nachts (22 bis 6 Uhr) | Bayerische Biergartenverordnung, tags |
|---|---|---|---|
| Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) | nicht geregelt |
| Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) | 65 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) | 60 dB(A) |
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) | 55 dB(A) |
Bayern hat für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung eine eigene Verordnung (Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999): Musik endet spätestens um 22 Uhr, Ausschank und Speisen spätestens um 22.30 Uhr, und der Betrieb endet so, dass bis 23 Uhr Ruhe ist. Thüringen legt in § 5 Abs. 1 Nr. 1 ThürGastG für Musikaufführungen im Freien den Sperrzeitbeginn auf 22 Uhr. In Bayern zählt dabei auch der dem Biergarten zurechenbare Straßenverkehr zum Betrieb, er muss bis 23 Uhr abgewickelt sein. Für dein Land liest du die Zeiten in der Sperrzeitverordnung und in deiner Sondernutzungserlaubnis nach.
Welche Sperrzeit gilt für die Terrasse?
Die Sperrzeit ist Landesrecht (§ 18 GastG), und einige Länder setzen für Freiflächen früher an als für den Innenraum; die Gemeinde kann sie zusätzlich verlängern, verkürzen oder aufheben. Geprüfte Beispiele:
| Land | Innenraum | Freifläche | Gemeinde darf | Norm |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | 5 bis 6 Uhr | Keine eigene Sperrzeit in der BayGastV; Biergärten nahe Wohnbebauung enden nach der Biergartenverordnung um 23 Uhr | Beginn bis höchstens 19 Uhr vorverlegen, Ende bis 8 Uhr hinausschieben, befristet aufheben | § 7, § 8 BayGastV; § 2 BayBiergV |
| Nordrhein-Westfalen | 5 bis 6 Uhr, sofern die örtliche Ordnungsbehörde nichts anderes verordnet | Keine eigene Regel in der GastV | Allgemein per Verordnung oder für einzelne Betriebe verlängern, verkürzen, aufheben | § 3, § 4 GastV NRW |
| Thüringen | § 5 Abs. 1 nennt für Innenräume keine Sperrzeit | Biergärten, Wirtschaftsgärten und Freiflächen: 1 bis 6 Uhr; Musik im Freien ab 22 Uhr | Verlängern (Beginn frühestens 20 Uhr, Ende spätestens 8 Uhr), verkürzen, aufheben | § 5 ThürGastG |
Ein Verstoß gegen die Sperrzeit ist in Thüringen eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 5.000 Euro (§ 10 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ThürGastG). Für Berlin und die übrigen Länder steht die Sperrzeitlage unter Gaststättenerlaubnis. Unabhängig von der Sperrzeit kann die Gemeinde in der Sondernutzungserlaubnis eine frühere Endzeit für die Außenfläche festlegen; die Erlaubnis darf mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 8 Abs. 2 FStrG, § 18 Abs. 2 StrWG NRW). Lies deine Erlaubnis also genau, bevor du Öffnungszeiten an die Tür schreibst.
Was gilt für die Terrasse auf privatem Grund?
Auf deinem eigenen Grundstück oder dem des Vermieters brauchst du keine Sondernutzungserlaubnis, dafür prüft die Bauaufsicht, ob die Freifläche eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist. In Bayern ist die Freischankfläche bis 100 m² einschließlich der damit verbundenen Nutzungsänderung der Gaststätte verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d BayBO); darüber braucht sie eine Baugenehmigung. München wendet die 100-m²-Grenze auf Wirtsgärten auf Privatgrund und auf Freischankflächen auf öffentlichem Grund gleichermaßen an, und für genehmigungspflichtige Flächen wird die Sondernutzungserlaubnis stets widerruflich zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.
Was die Bauaufsicht dann prüft:
- Baulinien: Für Flächen vor der Baugrenze ist in der Regel eine Befreiung nötig (München).
- Stellplätze: Ist die Außenfläche größer als der Innenraum, verlangt München einen Stellplatz je 20 m² der Überschreitung, ablösbar für 7.500 bis 12.500 Euro je Stellplatz; für Flächen in Parkbuchten entfällt der Nachweis.
- Sonderbau: Mehr als 1.000 Gastplätze im Freien machen den Betrieb in Bayern und Sachsen zum Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 Nr. 8 BayBO, § 2 Abs. 4 Nr. 8 SächsBO).
- Überdachung: Eine feste Überdachung schafft einen Raum; München rechnet dann einen Stellplatz je 10 m² und schließt sie im öffentlichen Raum in der Regel aus.
- Rettungswege: Liegt der Wirtsgarten im Innenhof, müssen die Rettungswege über den Gastraum ausreichend breit sein.
- Bäume: Vorhandene Bäume mit Stammumfang und Art der Bodenbefestigung im Wurzelbereich gehören in den Plan.
Die Grenze von 100 m² ist bayerisches Recht; in anderen Ländern liest du die Liste der verfahrensfreien Vorhaben in der Landesbauordnung nach. Alles zur Nutzungsänderung des Gastraums selbst steht unter Nutzungsänderung für die Gastronomie.
Was passiert, wenn du ohne Erlaubnis draußen bewirtest?
Ohne Erlaubnis ist die Bewirtung auf öffentlichem Grund eine Ordnungswidrigkeit, die Gebühr fällt trotzdem an, und die Gemeinde kann die Fläche räumen lassen. Die Beträge:
| Verstoß | Folge | Norm |
|---|---|---|
| Sondernutzung einer Bundesstraße ohne Erlaubnis | Geldbuße bis 500 Euro | § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FStrG |
| Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung Bielefeld (Gestaltung, Abbau, Veranstaltungsflächen) | Geldbuße bis 1.000 Euro | § 17 der Satzung |
| Unbefugte Nutzung | Gebührenpflicht ab Beginn der Nutzung; Erlaubnisnehmer und Nutzer haften gesamtschuldnerisch | § 4 Nr. 10, § 6 der Satzung Bielefeld |
| Fläche nach Ablauf nicht geräumt | Beseitigung durch die Stadt auf deine Kosten | § 16 der Satzung Bielefeld |
| Sperrzeitverstoß | Thüringen: Geldbuße bis 5.000 Euro | § 10 ThürGastG |
Die Landesstraßengesetze enthalten eigene Bußgeldtatbestände für die Sondernutzung ohne Erlaubnis; die Höhe liest du im Gesetz deines Landes nach. Teurer als das Bußgeld ist der Widerruf: Bielefeld kann die Erlaubnis widerrufen, wenn fällige Gebühren trotz Mahnung nicht gezahlt werden, und erteilt die nächste Erlaubnis erst, wenn der Rückstand beglichen und die neue Gebühr im Voraus gezahlt ist (§ 4 Nr. 4 und 5 der Satzung). Wenn die Terrasse offen ist, brauchst du bei Sonne mehr Personal als bei Regen; Gastronario zeigt die Wettervorhersage direkt im Dienstplan, damit du die Schichten danach legst.
Häufige Fragen
- Brauche ich für zwei Tische vor meinem Café auf dem Gehweg eine Genehmigung?
- Ja. Tische und Stühle auf dem Gehweg sind eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums und brauchen eine Erlaubnis der Gemeinde, in Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen nach § 8 FStrG, sonst nach dem Straßengesetz deines Landes. Die Gemeinde regelt in ihrer Sondernutzungssatzung, was du einreichen musst und was es kostet. Berlin verlangt zum Beispiel eine Skizze, den Zeitraum, die Fläche und die Kopie der Gewerbeanmeldung.
- Wer erteilt die Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie?
- In Ortsdurchfahrten die Gemeinde, also das Tiefbau- oder Ordnungsamt, in Berlin das Straßen- und Grünflächenamt oder Ordnungsamt des Bezirks, in München die Bezirksinspektion. Außerhalb von Ortsdurchfahrten ist die Straßenbaubehörde zuständig. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt und kann mit Auflagen verbunden werden.
- Wie viel kostet die Außengastronomie-Genehmigung pro Quadratmeter?
- Das legt jede Gemeinde selbst fest. Berlin nimmt 12,50 bis 16,25 Euro je Quadratmeter und Jahr plus 100 bis 200 Euro Verwaltungsgebühr, München 16 bis 77 Euro je Quadratmeter und Jahr nach Straßengruppe, Bielefeld 12,60 bis 40 Euro je Quadratmeter in der Hauptsaison, Waldkraiburg 3 bis 5 Euro je Quadratmeter und Monat. Bremen rechnet für 25 Quadratmeter in bester Lage 965 Euro im Jahr. Frag deine Gemeinde nach der Sondernutzungsgebührensatzung.
- Bis wann darf ich draußen bewirten?
- Das hängt von Land, Gemeinde und deiner Erlaubnis ab. Thüringen setzt für Freiflächen von Gaststätten die Sperrzeit auf 1 bis 6 Uhr und für Musik im Freien auf 22 Uhr. In Bayern enden Biergärten in der Nähe von Wohnbebauung nach der Biergartenverordnung um 23 Uhr, Musik um 22 Uhr. In NRW gilt ohne örtliche Verordnung 5 bis 6 Uhr. Die Gemeinde kann in der Sondernutzungserlaubnis eine frühere Endzeit festlegen, deshalb zählt am Ende der Bescheid.
- Gilt die TA Lärm für meine Terrasse?
- Nicht unmittelbar. Die TA Lärm nimmt Freiluftgaststätten in Nr. 1 ausdrücklich aus. Behörden orientieren sich aber an ihren Richtwerten, zum Beispiel 55 dB(A) tagsüber im allgemeinen Wohngebiet; die Lokalbaukommission München verlangt sie über das Rücksichtnahmegebot und kann bei Beschwerden ein Gutachten und eine kürzere Betriebszeit anordnen. Bayern hat für Biergärten eigene Werte von 65, 60 und 55 dB(A) je nach Gebiet.
- Darf ich Heizpilze oder Heizstrahler auf der Terrasse aufstellen?
- Das entscheidet die Gemeinde in ihrer Sondernutzungssatzung. München lässt Heizstrahler auf Freischankflächen nicht zu. Waldkraiburg erlaubt sie gegen 50 Euro je Gerät und Saison. Lies die Satzung oder frag beim Antrag nach, bevor du Geräte kaufst.
- Brauche ich für einen Biergarten auf dem eigenen Grundstück eine Baugenehmigung?
- In Bayern nicht bis 100 Quadratmeter: Freischankflächen bis zu dieser Größe sind einschließlich der Nutzungsänderung verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 BayBO. Darüber brauchst du eine Baugenehmigung mit Stellplatznachweis, in München ein Stellplatz je 20 Quadratmeter, soweit die Außenfläche größer ist als der Innenraum. In anderen Ländern steht die Grenze in der Liste der verfahrensfreien Vorhaben der jeweiligen Landesbauordnung.
- Was passiert, wenn ich ohne Sondernutzungserlaubnis Tische rausstelle?
- Auf Bundesstraßen ist das eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500 Euro Geldbuße nach § 23 FStrG, die Landesstraßengesetze haben eigene Bußgeldrahmen. Die Gemeinde kann die Fläche räumen lassen und berechnet die Gebühr ab Beginn der Nutzung trotzdem, in Bielefeld haften Antragsteller, Erlaubnisnehmer und Nutzer dafür gesamtschuldnerisch. Wer dort Gebühren schuldig bleibt, bekommt die nächste Erlaubnis erst nach Zahlung des Rückstands und der neuen Gebühr im Voraus.
Quellen
- Bundesfernstraßengesetz § 8 (Sondernutzungen)
- Bundesfernstraßengesetz § 23 (Ordnungswidrigkeiten)
- Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Art. 18
- Straßengesetz Baden-Württemberg
- Brandenburgisches Straßengesetz
- Stadt Bielefeld: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen (Stand 2025)
- Berlin: Straßensondernutzung Schankvorgarten (Tische und Stühle)
- Landeshauptstadt München: Sondernutzungsgebührensatzung
- Landeshauptstadt München, Lokalbaukommission: Genehmigung von Freischankflächen und Wirtsgärten (Juni 2025)
- Stadt Köln: Sondernutzungserlaubnis Außengastronomie
- Stadt Waldkraiburg: Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung (Stand 1. April 2026)
- Senat der Freien Hansestadt Bremen: Antwort zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie (16. Juni 2026)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz § 22
- Gaststättengesetz § 5 (Auflagen)
- Gaststättengesetz § 18 (Sperrzeit)
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
- Bayerische Biergartenverordnung § 2
- Bayerische Gaststättenverordnung § 7 (Sperrzeit)
- Bayerische Gaststättenverordnung § 8 (Ausnahmen von der Sperrzeit)
- Gaststättenverordnung Nordrhein-Westfalen (GastV NRW)
- Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG)
- BayBO Art. 57 (verfahrensfreie Bauvorhaben, Freischankflächen bis 100 m²)
- BayBO Art. 2 (Sonderbauten)
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte
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