Anstellungsformen in der Gastronomie: Welche passt zu deinem Betrieb?
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In der Gastronomie stehen dir sieben Anstellungsformen offen: Vollzeit, Teilzeit, Minijob (2026: bis 603 € im Monat), Midijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudent und Ausbildung; dazu kommen Schüler mit eigenen Schutzregeln. Für einen kleinen Betrieb, der zum ersten Mal einstellt, ist eine feste Kraft in Teil- oder Vollzeit plus ein bis zwei Minijobber für die Stoßzeiten ein naheliegender Start. Welche Form passt, hängt an drei Fragen: Wie viele Stunden brauchst du verlässlich, wie viel darf die Person im Monat verdienen, und was kostet dich die Arbeitsstunde insgesamt. Diese Seite beantwortet alle drei Fragen je Form, mit Vergleichstabelle und Beispielrechnung.
Welche Anstellungsformen gibt es in der Gastronomie?
Es gibt sechs Formen, bei denen du Arbeitgeber wirst (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudent), dazu die Ausbildung und als Sonderfall Schüler. Wer dir eine Rechnung schreibt, ist keine Anstellungsform, sondern ein Dienstleister, und bei einer Aushilfe im Schichtplan fast immer ein Fall von Scheinselbstständigkeit.
Der Unterschied zwischen den Formen liegt nicht im Arbeitsrecht (Urlaub und Lohnfortzahlung gelten für alle, der Mindestlohn mit wenigen Ausnahmen, siehe unten), sondern in der Sozialversicherung und damit in dem, was dich die Stunde zusätzlich zum Lohn kostet. Die Tabelle zeigt den Überblick, die Abschnitte danach die Details je Form.
| Form | Grenze | Sozialversicherung | Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn (ca.) | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|---|
| Vollzeit | keine Verdienstgrenze, Arbeitszeit nach ArbZG | voll versicherungspflichtig | rund 21 % (Annahme, siehe Beispielrechnung) | Küche, Schichtleitung, Stammkraft |
| Teilzeit | keine Verdienstgrenze, Stunden frei vereinbart | voll versicherungspflichtig, bis 2.000 € im Monat als Midijob | rund 21 % | Service an festen Tagen, Frühstück, Vorbereitung |
| Minijob | bis 603 € im Monat (2026) | Pauschalbeiträge durch dich, Minijobber nur Eigenanteil Rentenversicherung | rund 30 % Pauschalabgaben plus Umlagen | Wochenende, Abend, Stoßzeiten |
| Midijob | über 603 € bis 2.000 € im Monat | voll versicherungspflichtig, Arbeitnehmer zahlt ermäßigte Beiträge | rund 21 %, am unteren Rand etwas mehr | Teilzeitkraft mit 15 bis 30 Stunden pro Woche |
| Kurzfristige Beschäftigung | höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, nicht berufsmäßig | keine Beiträge zur Sozialversicherung | nur Umlagen und Unfallversicherung, Lohnsteuer individuell oder 25 % pauschal | Saison, Festwoche, Krankheitsvertretung |
| Werkstudent | höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit | nur Rentenversicherung | rund 9,3 % | Abend- und Wochenendservice in Hochschulstädten |
| Schüler (15 bis 17) | Arbeitszeiten nach JArbSchG, Vollzeitschulpflichtige nur 4 Wochen Ferien im Jahr | wie Minijob oder kurzfristig | wie die gewählte Form | Ferienjob an der Eistheke, Spüle |
| Auszubildender | Mindestvergütung nach § 17 BBiG, 2 bis 3 Jahre | voll versicherungspflichtig | rund 21 % auf die Vergütung, dazu Berufsschulzeit | Küche und Service |
| Selbstständiger auf Rechnung | keine, aber Risiko Scheinselbstständigkeit | keine, solange echte Selbstständigkeit vorliegt | Rechnungsbetrag, bei Scheinselbstständigkeit Nachzahlung aller Beiträge | nur echte Dienstleister (DJ, Reinigungsfirma, Steuerkanzlei) |
Für den Start reicht fast immer eine Mischung aus zwei Formen. Wie viele Köpfe und Stunden du überhaupt brauchst, rechnest du vorher unter Personalbedarf in der Gastronomie aus; was du als Arbeitgeber einmalig anmelden musst, steht unter Arbeitgeber werden in der Gastronomie.
Wann passt Vollzeit oder Teilzeit?
Vollzeit oder Teilzeit passt, sobald du jede Woche verlässlich dieselben Stunden besetzen musst: die Küche am Mittag, die Theke am Vormittag, die Schichtleitung am Abend. Beide Formen sind ganz normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse; Teilzeit unterscheidet sich von Vollzeit nur in der Stundenzahl, nicht in den Rechten.
Wie viele Stunden Vollzeit in deinem Betrieb sind, legst du im Arbeitsvertrag fest. Die Obergrenze setzt das Arbeitszeitgesetz: 8 Stunden am Tag, bis 10 Stunden mit Ausgleich, Pausen ab 6 Stunden und 11 Stunden Ruhezeit (im Gastgewerbe 10 Stunden mit Ausgleich). Die Einzelheiten stehen unter Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie und Ruhezeit in der Gastronomie.
Die Gastro-Falle: Arbeit auf Abruf
Viele Gründer wollen eine Teilzeitkraft „nach Bedarf“ einsetzen, mal 10, mal 30 Stunden. Das ist Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG, und dort steht eine Regel, die teuer wird, wenn du sie nicht kennst:
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Keine Wochenstunden im Vertrag vereinbart | 20 Stunden pro Woche gelten als vereinbart und sind zu bezahlen, auch wenn du weniger abrufst |
| Mindeststunden vereinbart | du darfst höchstens 25 % mehr abrufen |
| Höchststunden vereinbart | du darfst höchstens 20 % weniger abrufen |
| Ankündigung | Lage der Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus |
| Tägliche Dauer nicht vereinbart | mindestens 3 Stunden am Stück je Abruf |
Schreib also immer eine Wochenstundenzahl in den Vertrag und plane den Dienstplan früh genug. In Gastronario legst du je Mitarbeiter die Verfügbarkeiten an und siehst in der Wochenplanung die geplanten Stunden je Mitarbeiter, sodass der Plan zur vereinbarten Stundenzahl passt und rechtzeitig steht. Wie du den Plan baust, steht unter Schichtplanung: was Pflicht ist.
Befristen: ja, aber schriftlich
Für einen neuen Betrieb ist eine Befristung ohne Sachgrund sinnvoll. In den ersten vier Jahren nach der Gründung deines Unternehmens darfst du ohne Sachgrund bis zu vier Jahre befristen und in dieser Zeit mehrfach verlängern (§ 14 Abs. 2a TzBfG); danach gilt die allgemeine Regel von bis zu zwei Jahren mit höchstens drei Verlängerungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Zwei Bedingungen: Die Person darf vorher nicht schon bei dir beschäftigt gewesen sein, und die Befristung muss schriftlich vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Eine mündliche Befristung ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis gilt dann als unbefristet.
Was kostet dich Vollzeit oder Teilzeit zusätzlich zum Lohn? Deinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, in der Beispielrechnung unten mit rund 21 % angesetzt, plus Umlagen und Berufsgenossenschaft.
Wann passt ein Minijob?
Ein Minijob passt für Stoßzeiten, Wochenenden und Abende, wenn der Verdienst regelmäßig unter 603 € im Monat bleibt. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das 2026 rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche.
Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit, die erlaubte Stundenzahl bleibt gleich. Alles Weitere zur Grenze steht unter Minijob-Grenze und im Beitrag Minijob und die 603 €-Grenze.
Was dich ein Minijob kostet
Beim Minijob zahlst du als Arbeitgeber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale, der Minijobber selbst trägt nur einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung, von dem er sich auf Antrag befreien lassen kann.
| Abgabe | Satz | Quelle |
|---|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | 13 % | § 249b SGB V |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % | § 172 Abs. 3 SGB VI |
| Einheitliche Pauschsteuer | 2 % | § 40a Abs. 2 EStG |
| Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft), Insolvenzgeldumlage | derzeit 0,8 %, 0,22 % und 0,15 % | Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern |
| Unfallversicherung | Beitrag der BGN | Berufsgenossenschaft in der Gastronomie |
Rund 30 % Pauschalabgaben sind mehr als die rund 21 % Arbeitgeberanteil bei einer Teilzeitkraft. Der Minijob ist für dich also je Stunde teurer, nicht billiger. Sein Vorteil liegt woanders: Der Minijobber bekommt fast brutto gleich netto, und du bindest dich nicht an eine Vollzeitstelle, wenn du nur die Samstagsschicht besetzen willst.
Die Fallstricke in der Gastronomie
- Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, auch bei verschiedenen Arbeitgebern (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Frag beim Einstellen schriftlich nach anderen Beschäftigungen; die Checkliste dafür steht unter Minijobber einstellen.
- Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst. Wer in der Hochsaison dauerhaft darüber liegt, ist ab diesem Zeitpunkt kein Minijobber mehr, sondern Midijobber mit vollen Beiträgen (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Nur ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres lässt den Minijob bestehen (§ 8 Abs. 1b SGB IV).
- Urlaub und Lohnfortzahlung gelten auch für Minijobber. Was das heißt, steht unter Urlaubsanspruch im Minijob und Krankmeldung im Minijob.
- Trinkgeld vom Gast ist für den Mitarbeiter steuerfrei, wenn er es freiwillig und zusätzlich zum Preis bekommt (§ 3 Nr. 51 EStG). Die Einzelheiten stehen unter Trinkgeld versteuern.
In Gastronario trägt jeder Mitarbeiter seine Vertragsart. Bei Minijobbern rechnet der Schichtplan die geplanten Stunden mit dem Stundensatz hoch und warnt dich, bevor der Monat die Grenze reißt. Die tatsächlichen Stunden kommen von der Stempeluhr, nicht aus dem Gedächtnis.

Was ist ein Midijob und wann lohnt er sich?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit regelmäßigem Verdienst über der Minijob-Grenze von 603 € bis 2.000 € im Monat, der sogenannte Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Für dich ist es ein normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; die Entlastung liegt beim Arbeitnehmer, der ermäßigte Beiträge zahlt und trotzdem volle Leistungen bekommt.
| Übergangsbereich 2026 | Betrag |
|---|---|
| Untere Grenze | über 603 € im Monat (Minijob-Grenze) |
| Obere Grenze | 2.000 € im Monat |
| Zuständig für die Anmeldung | die Krankenkasse des Mitarbeiters, nicht die Minijob-Zentrale |
Der Midijob lohnt sich für dich bei einer Teilzeitkraft mit 15 bis 30 Wochenstunden: Du hast keine Monatsgrenze im Nacken, kannst in der Hochsaison mehr Stunden planen, und je Stunde zahlst du weniger Abgaben als beim Minijob. § 20 Abs. 2a SGB IV legt eine eigene Berechnungsformel fest, nach der dein Arbeitgeberanteil am unteren Rand des Bereichs etwas über dem regulären Anteil liegt und zum oberen Rand hin auf den normalen Satz absinkt.
Ein typischer Fehler: Ein Minijobber rutscht durch Zusatzschichten in den Midijob, aber die Anmeldung läuft weiter über die Minijob-Zentrale. Dann fehlen Beiträge bei der Krankenkasse, und die nächste Betriebsprüfung findet das. Wie du dich auf die Prüfung vorbereitest, steht unter Betriebsprüfung vorbereiten.
In Gastronario steht die Vertragsart je Mitarbeiter im Lohnbudget: Minijob, Midijob, Teilzeit, Vollzeit. Die Brutto-Prognose aus geplanten Stunden mal Stundensatz zeigt dir vor dem Monat, ob eine Kraft über 603 € landet. Dann entscheidest du bewusst für den Midijob und meldest ihn richtig an, statt es nachträglich korrigieren zu müssen.
Wann darf ich jemanden kurzfristig beschäftigen?
Eine kurzfristige Beschäftigung darfst du vereinbaren, wenn der Einsatz von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und die Person nicht berufsmäßig arbeitet (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Dann fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an, weder für dich noch für den Mitarbeiter, es bleiben Umlagen, Unfallversicherung und die Lohnsteuer.
| Voraussetzung | Was gilt |
|---|---|
| Dauer | höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr |
| Begrenzung | von Anfang an durch Vertrag oder die Art der Arbeit (Saison, Festwoche, Vertretung) |
| Berufsmäßigkeit | wird nur geprüft, wenn der Verdienst über der Minijob-Grenze liegt; nicht berufsmäßig ist die Beschäftigung zum Beispiel neben einer Hauptbeschäftigung (Minijob-Zentrale) |
| Zusammenrechnung | frühere kurzfristige Beschäftigungen im selben Kalenderjahr zählen mit (§ 8 Abs. 2 SGB IV) |
| Verdienstgrenze | keine |
Lohnsteuer: individuell oder pauschal
Die Lohnsteuer läuft normal über die Steuerklasse des Mitarbeiters. Du kannst sie stattdessen mit 25 % pauschal übernehmen, aber nur unter den engen Bedingungen von § 40a Abs. 1 und 4 EStG: gelegentlich und nicht regelmäßig wiederkehrend, höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage, im Schnitt höchstens 19 € Arbeitslohn je Stunde und dazu entweder höchstens 150 € je Arbeitstag oder ein unvorhersehbar sofort nötiger Einsatz. Für eine ganze Saison passt das selten, für eine Festwoche schon.
Die Fallstricke in der Gastronomie
- Die Eisdielen-Saison ist länger als drei Monate. Wer von April bis Oktober jede Woche arbeitet, ist nicht kurzfristig beschäftigt. Kurzfristig funktioniert über die Saison nur, wenn die 70 Arbeitstage reichen, etwa nur an Wochenenden.
- Die Arbeitstage anderer Arbeitgeber zählen mit. Lass dir frühere kurzfristige Beschäftigungen des Jahres schriftlich bestätigen.
- Die Befristung muss schriftlich sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG), sonst ist der Vertrag unbefristet.
- Sofortmeldung und Aufzeichnung gelten trotzdem, siehe den Abschnitt „Was gilt für alle Anstellungsformen“.
In Gastronario stempelt auch die Saisonkraft am Tablet. Die MiLoG-Aufzeichnung zeigt dir je Mitarbeiter die gearbeiteten Tage, sodass du die 70 Arbeitstage nicht aus Dienstplänen zusammensuchen musst.
Wann passen Werkstudenten, Schüler oder Auszubildende?
Werkstudenten passen für Abend- und Wochenendschichten in Hochschulstädten, Schüler für Ferienjobs mit engen Schutzregeln, Auszubildende für Betriebe, die zwei bis drei Jahre Zeit für Ausbildung und Berufsschule haben. Alle drei sind eigene Fälle in der Sozialversicherung oder im Arbeitsschutz.
Werkstudent
Ein ordentlich eingeschriebener Student ist in deiner Beschäftigung kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III) und nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Du zahlst also nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, die Hälfte von 18,6 %. Die Bedingungen nennt die Minijob-Zentrale:
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Wochenstunden | höchstens 20 Stunden in der Vorlesungszeit |
| Ausnahmen | befristete Mehrarbeit abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien |
| Studiendauer | nach mehr als 26 Semestern entfällt das Privileg |
| Befreiung von der Rentenversicherung | nicht möglich (anders als beim Minijob) |
| Nachweis (unser Rat) | aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zur Personalakte |
Die Gastro-Falle: Abend und Wochenende sind genau die Schichten, die ein Student gern nimmt. Überschreitet er damit in der Vorlesungszeit dauerhaft die 20 Stunden, ist er voll versicherungspflichtig. In Gastronario siehst du in der Wochenplanung die geplanten Stunden je Mitarbeiter und erkennst vor der Veröffentlichung, ob ein Werkstudent über 20 Stunden liegt.
Schüler und Jugendliche
Kinder unter 15 darfst du nicht beschäftigen (§ 5 JArbSchG); ab 13 sind mit Zustimmung der Eltern nur leichte Tätigkeiten bis zwei Stunden am Tag erlaubt, nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur in den Schulferien arbeiten, höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Für 15- bis 17-Jährige gilt Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr, in Gaststätten dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten (§ 14 JArbSchG). Sozialversicherungsrechtlich kann ein Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung laufen, ein Dauerjob am Samstag als Minijob. Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung fallen nicht unter das Mindestlohngesetz (§ 22 Abs. 2 MiLoG). Alle Arbeitszeitregeln, Pausen und die Pflicht zur ärztlichen Untersuchung stehen im Beitrag Jugendarbeitsschutzgesetz in der Gastronomie.
Auszubildende
Ein Auszubildender ist voll sozialversicherungspflichtig und bekommt statt Stundenlohn eine Ausbildungsvergütung, mindestens in Höhe der Mindestvergütung nach § 17 BBiG: Der Betrag für das erste Jahr wird jährlich fortgeschrieben und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, im zweiten Jahr kommen 18 % dazu, im dritten 35 %. Den Mindestlohn bekommen Auszubildende nicht (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Zuständig ist die IHK, bei einer Bäckerei als Handwerksbetrieb die Handwerkskammer (§ 71 BBiG): Sie trägt den Ausbildungsvertrag nur ein, wenn deine Eignung und die der Ausbildungsstätte vorliegen (§ 35 BBiG). Für einen Betrieb im ersten Jahr ist Ausbildung meist zu früh, weil Berufsschultage und Prüfungen Personal binden, das du selbst noch nicht ersetzen kannst. Sprich vorher mit dem Ausbildungsberater deiner IHK.
Darf ich eine Aushilfe auf Rechnung bezahlen?
Nein, in aller Regel nicht. Wer in deinem Schichtplan steht, deine Kasse bedient, deine Geräte nutzt und tut, was du ihm sagst, ist Arbeitnehmer, egal ob er dir eine Rechnung schreibt und einen Gewerbeschein hat. Das nennt sich Scheinselbstständigkeit, und die Folgen tragen nicht die Aushilfe, sondern du.
Ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, entscheidet nicht der Vertragstitel, sondern die tatsächliche Arbeit. Für die Gastronomie ist das klar: Service, Küche, Theke und Spüle laufen nach deinen Anweisungen, zu deinen Zeiten, in deinem Betrieb. Eine Aushilfe, die am Samstag „auf Rechnung“ kellnert, ist in Wahrheit ein Minijobber oder kurzfristig Beschäftigter, der nicht angemeldet ist.
| Folge | Was passiert |
|---|---|
| Nachzahlung | Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung für die gesamte Zeit; den Arbeitnehmeranteil darfst du nur bei den drei nächsten Lohnzahlungen abziehen (§ 28g SGB IV) |
| Prüfung | Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und Rentenversicherung prüfen das Gastgewerbe gezielt |
| Strafbarkeit | Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Straftat (§ 266a StGB), siehe Schwarzarbeit in der Gastronomie |
Bist du im Einzelfall unsicher, gibt es ein sauberes Verfahren: die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV. Du oder der Auftragnehmer beantragt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Entscheidung, ob Beschäftigung oder Selbstständigkeit vorliegt. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, sieht § 7a Abs. 5 SGB IV Erleichterungen vor, falls das Ergebnis „Beschäftigung“ lautet.
Echte Selbstständige gibt es in der Gastronomie natürlich: der DJ für den Abend, die Reinigungsfirma, der Caterer, der dein Buffet liefert, die Steuerkanzlei. Sie haben eigene Kunden, eigene Betriebsmittel und entscheiden selbst, wann und wie sie arbeiten. Der Unterschied zur Aushilfe ist nicht die Rechnung, sondern die Weisungsfreiheit.
Was kostet mich eine Arbeitsstunde je Anstellungsform?
Beim Mindestlohn von 13,90 € kostet dich eine Stunde 2026 je nach Form zwischen 13,90 € (kurzfristig, ohne Pauschsteuer) und 18,07 € (Minijob), eine Teilzeit- oder Vollzeitstunde liegt bei 16,82 €. Das ist eine Beispielrechnung mit den unten genannten Annahmen, keine Lohnabrechnung.
Annahmen der Beispielrechnung:
- Stundenlohn = Mindestlohn 2026: 13,90 €
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherung bei Vollzeit, Teilzeit und Midijob: rund 21 % (Rentenversicherung 9,3 % als Hälfte von 18,6 % laut Deutscher Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung 1,3 % als Hälfte von 2,6 % nach § 341 SGB III, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % laut Bundesgesundheitsministerium, dazu der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung; der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab)
- Minijob: 30 % Pauschalabgaben (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer)
- Werkstudent: 9,3 % Rentenversicherung
- Kurzfristig: ohne Sozialversicherungsbeiträge; zweite Zeile mit 25 % Pauschsteuer, falls du die Lohnsteuer übernimmst
- Nicht enthalten bei allen Formen: Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage, Beitrag zur BGN, bezahlte Stunden ohne Arbeit (Urlaub, Krankheit, Feiertage)
| Anstellungsform | Lohn je Stunde | Abgaben Arbeitgeber | Kosten je Stunde (Beispiel) |
|---|---|---|---|
| Vollzeit oder Teilzeit (auch Midijob) | 13,90 € | rund 21 % | 16,82 € |
| Minijob | 13,90 € | 30 % plus Umlagen | 18,07 € |
| Kurzfristig, Lohnsteuer trägt der Mitarbeiter | 13,90 € | 0 % plus Umlagen | 13,90 € |
| Kurzfristig mit 25 % Pauschsteuer | 13,90 € | 25 % plus Umlagen | 17,38 € |
| Werkstudent | 13,90 € | 9,3 % | 15,19 € |
| Auszubildender | Ausbildungsvergütung statt Stundenlohn | rund 21 % | nicht je Stunde vergleichbar |
| Selbstständiger | Rechnungsbetrag | keine | Rechnungsbetrag, bei Scheinselbstständigkeit Nachzahlung |
Drei Dinge, die die Tabelle nicht zeigt und die du trotzdem einrechnen musst: Erstens verteuern Urlaub, Krankheit und Feiertage jede Form, weil du Stunden bezahlst, in denen nicht gearbeitet wird. Zweitens zahlst du bei allen Formen den Beitrag zur Berufsgenossenschaft und die Umlagen. Drittens ist der Minijob je Stunde die teuerste reguläre Form; er lohnt sich nur, weil du damit zehn Stunden pro Woche einkaufen kannst, ohne eine Teilzeitstelle zu schaffen.
Was das für dein Monatsbudget bedeutet, rechnest du unter Lohnabrechnung in der Gastronomie weiter; wie die Personalkosten in deine Zahlen einfließen, steht unter BWA für die Gastronomie und im Beitrag Personalkosten senken.
In Gastronario trägt das Lohnbudget je Mitarbeiter die Vertragsart, den Stundensatz und die geplanten Stunden und rechnet daraus die Brutto-Prognose für den Monat, bei Minijobbern inklusive der Pauschalabgaben. Du siehst vor dem Monat, was die Woche kostet, nicht erst auf der Abrechnung der Kanzlei.

Was gilt für alle Anstellungsformen?
Sechs Pflichten gelten unabhängig von der Form, auch für Minijobber, Saisonkräfte und Werkstudenten: Mindestlohn, Arbeitszeitaufzeichnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der schriftliche Nachweis der Arbeitsbedingungen und die Sofortmeldung. Beim Mindestlohn gibt es Ausnahmen: Auszubildende bekommen die Ausbildungsvergütung, und Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung fallen nicht unter das Mindestlohngesetz (§ 22 Abs. 2 und 3 MiLoG).
| Pflicht | Was gilt | Quelle und Details |
|---|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 € je Stunde (2026), auch im Minijob und bei kurzfristiger Beschäftigung; nicht für Auszubildende und Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss (§ 22 MiLoG) | Mindestlohn und Dokumentation |
| Arbeitszeitaufzeichnung | Beginn, Ende und Dauer jeder Schicht, spätestens 7 Tage danach aufgezeichnet; fehlt sie, droht ein Bußgeld bis 50.000 € (§ 17, § 21 MiLoG) | Zeiterfassung: Pflicht in der Gastronomie |
| Arbeitszeitgesetz | 8 Stunden am Tag, bis 10 mit Ausgleich, Pausen ab 6 Stunden, Ruhezeit 11 Stunden (Gastgewerbe 10 mit Ausgleich); Bußgeld bis 30.000 € | ArbZG in der Gastronomie |
| Urlaub | mindestens 24 Werktage im Jahr; Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen (§ 3 BUrlG) | Urlaubsanspruch im Minijob |
| Lohnfortzahlung | bis zu 6 Wochen bei Krankheit, Anspruch ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses (§ 3 EntgFG) | Krankmeldung im Minijob |
| Nachweis der Arbeitsbedingungen | im Gastgewerbe schriftlich mit Unterschrift, die wesentlichen Bedingungen spätestens am ersten Arbeitstag (§ 2 NachwG) | Arbeitgeber werden |
| Sofortmeldung | an die Rentenversicherung spätestens bei Arbeitsaufnahme (§ 28a Abs. 4 SGB IV); Mitarbeiter führen den Ausweis mit | Arbeitgeber werden |
| Berufsgenossenschaft | Betrieb binnen einer Woche nach Eröffnung bei der BGN anmelden (§ 192 SGB VII) | Berufsgenossenschaft in der Gastronomie |
Die Arbeitszeitaufzeichnung ist die Pflicht, an der Gründer oft scheitern, weil sie nach dem dritten Abend keiner mehr auf Zettel führt. Was der Zoll bei der Prüfung sehen will, steht unter MiLoG-Dokumentationspflicht in der Prüfung; wie die Aufzeichnung mit Datenschutz und GoBD zusammenpasst, unter DSGVO und Zeiterfassung und GoBD und Arbeitszeiterfassung.
In Gastronario stempelt jeder Mitarbeiter per PIN am Tablet, egal ob Minijob, Saisonkraft oder Vollzeit. Die MiLoG-Aufzeichnung entsteht dabei von selbst, die ArbZG-Prüfung meldet verpasste Pausen, zu kurze Ruhezeiten und überschrittene Höchstarbeitszeiten, und deine Steuerkanzlei holt sich die Stunden über den Kanzlei-Zugang oder als DATEV-Export.
Welche Anstellungsform passt zu meinem Betrieb?
Die Antwort hängt an deinem Wochenrhythmus: feste Stunden jede Woche sprechen für Teilzeit oder Vollzeit, Stoßzeiten für Minijobs, eine Saison für kurzfristige Beschäftigung, Abendbetrieb in einer Hochschulstadt für Werkstudenten. Die Tabelle ordnet typische Betriebe den Formen zu; dein Betrieb ist meist eine Mischung aus zwei Zeilen.
| Betrieb | Passende Formen | Warum |
|---|---|---|
| Eisdiele mit Saison | Teilzeit im Midijob für die Stammkraft, kurzfristig Beschäftigte und Schüler für die Hochsaison | Saison länger als 3 Monate, daher die Stammkraft nicht kurzfristig; Ferienjobs decken Juli und August |
| Café mit sieben Öffnungstagen | eine Vollzeit- oder zwei Teilzeitkräfte, dazu zwei bis drei Minijobber fürs Wochenende | gleichmäßige Stunden unter der Woche, Spitzen am Wochenende |
| Restaurant mit Abendgeschäft | Vollzeit in der Küche, Teilzeit im Service, Werkstudenten und Minijobber für Freitag und Samstag | Küche braucht Verlässlichkeit, Service braucht Spitzenabdeckung |
| Bar | Teilzeit für die Barleitung, Minijobber und Werkstudenten für die Nacht | Abend- und Nachtschichten passen zu Studenten, Jugendliche sind hier ausgeschlossen |
| Bäckerei | Vollzeit in der Backstube, Teilzeit und Minijobber im Verkauf am Vormittag, Auszubildende über die Handwerkskammer | frühe, feste Stunden in der Produktion, Verkaufsspitzen am Morgen |
| Imbiss | Inhaber plus ein bis zwei Minijobber oder eine Teilzeitkraft | kleine Stundenzahl, Mittagsspitze |
| Catering | kurzfristig Beschäftigte je Veranstaltung, eine feste Teilzeitkraft für Planung und Küche | unregelmäßige Einsätze, dafür planbar im Voraus |
Zwei Regeln für den Anfang: Stell die erste feste Kraft in Teilzeit mit klarer Wochenstundenzahl ein, befristet auf ein Jahr, und nimm Minijobber nur für die Schichten, die du wirklich nicht selbst stehen kannst. Und schreibe jede Form in Gastronario als Vertragsart ein, bevor die erste Schicht geplant wird; dann warnt der Plan beim Minijob, zählt die Stunden beim Werkstudenten und rechnet das Lohnbudget für alle.
Wie du die Leute überhaupt findest, steht unter Mitarbeiter finden in der Gastronomie; wie du sie führst, wenn sie da sind, unter Mitarbeiter führen in der Gastronomie. Alle Schritte bis zur Eröffnung sammelt die Gründer-Checkliste.
Häufige Fragen
- Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gastronomie arbeiten?
- Das hängt vom Stundenlohn ab, nicht von einer festen Stundenzahl. Beim Mindestlohn von 13,90 € bleibt ein Minijobber 2026 bis rund 43 Stunden im Monat unter der Grenze von 603 €. Zahlst du mehr pro Stunde, sinkt die erlaubte Stundenzahl entsprechend. Da die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, bleibt die Stundenzahl beim Mindestlohn auch nach einer Erhöhung etwa gleich.
- Kann ich eine Aushilfe für die Eisdielen-Saison kurzfristig beschäftigen?
- Nur, wenn der Einsatz im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und die Person nicht berufsmäßig arbeitet. Eine Saison von April bis Oktober mit Arbeit jede Woche ist dafür zu lang. Möglich ist es etwa für einen Ferienjob in den Sommerferien oder für eine Aushilfe, die über die Saison nur an Wochenenden arbeitet und so unter 70 Arbeitstagen bleibt. Für die Stammkraft der Saison ist Teilzeit im Midijob mit Befristung die passende Form.
- Was ist für mich günstiger: Minijob oder Teilzeit?
- Je Arbeitsstunde ist die Teilzeitkraft günstiger: Du zahlst rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, beim Minijob rund 30 Prozent Pauschalabgaben plus Umlagen. Der Minijob lohnt sich trotzdem, wenn du nur wenige Stunden pro Woche brauchst, etwa die Samstagsschicht, und keine Teilzeitstelle schaffen willst. Sobald eine Person regelmäßig mehr als rund zehn Wochenstunden arbeitet, ist der Midijob die sauberere und meist günstigere Wahl.
- Darf ich eine Aushilfe in der Gastronomie auf Rechnung bezahlen?
- In aller Regel nicht. Wer in deinem Schichtplan steht, deine Geräte nutzt und nach deinen Anweisungen arbeitet, ist Arbeitnehmer, auch mit Gewerbeschein und Rechnung. Das ist Scheinselbstständigkeit, und du musst dann alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, zusätzlich droht ein Strafverfahren. Bei echter Unsicherheit beantragst du bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV, am besten innerhalb eines Monats nach Beginn.
- Darf ein Werkstudent am Wochenende mehr als 20 Stunden arbeiten?
- Befristet ja. Die 20-Stunden-Grenze gilt für die Vorlesungszeit, und die Minijob-Zentrale nennt als Ausnahmen befristete Mehrarbeit abends, nachts, am Wochenende und in den Semesterferien. Dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit beenden das Werkstudentenprivileg, dann wird der Student voll versicherungspflichtig. Lass dir jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung geben.
- Ab welchem Alter darf ein Schüler in meinem Café arbeiten?
- Regulär ab 15 Jahren. Kinder unter 15 darfst du nicht beschäftigen; ab 13 sind mit Zustimmung der Eltern nur leichte Tätigkeiten bis zwei Stunden am Tag erlaubt, nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur in den Ferien arbeiten, höchstens vier Wochen im Jahr. Für 15- bis 17-Jährige gilt Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr, in Gaststätten dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten.
- Muss ich einen Minijobber schriftlich anstellen?
- Ja. Im Gastgewerbe müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich mit Unterschrift festgehalten werden, spätestens am ersten Arbeitstag; die elektronische Form reicht in dieser Branche nicht. Dazu kommen die Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsaufnahme und die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie ebenfalls schriftlich vereinbart ist.
- Was passiert, wenn mein Minijobber die Grenze überschreitet?
- Überschreitet der Verdienst regelmäßig 603 € im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern ein Midijob mit voller Versicherungspflicht. Dann musst du den Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse anmelden und die Beiträge ab dem Zeitpunkt des Überschreitens nachzahlen. Deshalb lohnt es sich, geplante Stunden mal Stundensatz vor jedem Monat zu prüfen statt erst auf der Abrechnung.
Quellen
- § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
- § 20 SGB IV Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich
- § 7a SGB IV Feststellung des Erwerbsstatus
- § 12 TzBfG Arbeit auf Abruf
- § 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung
- § 40a EStG Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
- § 6 SGB V Versicherungsfreiheit (Werkstudenten)
- Minijob-Zentrale: Studenten und Werkstudenten
- Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern bei gewerblichen Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung
- Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung
- § 249b SGB V Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung
- § 172 SGB VI Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3: geringfügig Beschäftigte)
- § 22 MiLoG Persönlicher Anwendungsbereich
- § 3 EStG (Nr. 51: steuerfreie Trinkgelder)
- § 27 SGB III Versicherungsfreie Beschäftigte (Abs. 4: Studenten)
- § 28g SGB IV Beitragsabzug
- § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- § 71 BBiG Zuständige Stellen
- § 35 BBiG Eintragen, Ändern, Löschen
- § 17 BBiG Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- § 5 JArbSchG Verbot der Beschäftigung von Kindern
- § 3 BUrlG Dauer des Urlaubs
- § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- § 341 SGB III Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung (Beitragssatz, Rechengrößen 2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung 2026
Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte
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