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Anstellungsformen in der Gastronomie: Welche passt zu deinem Betrieb?

Stand:

Drei Frauen unterschiedlichen Alters binden sich vor der Schicht die Schürzen.

In der Gastronomie stehen dir sieben Anstellungsformen offen: Vollzeit, Teilzeit, Minijob (2026: bis 603 € im Monat), Midijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudent und Ausbildung; dazu kommen Schüler mit eigenen Schutzregeln. Für einen kleinen Betrieb, der zum ersten Mal einstellt, ist eine feste Kraft in Teil- oder Vollzeit plus ein bis zwei Minijobber für die Stoßzeiten ein naheliegender Start. Welche Form passt, hängt an drei Fragen: Wie viele Stunden brauchst du verlässlich, wie viel darf die Person im Monat verdienen, und was kostet dich die Arbeitsstunde insgesamt. Diese Seite beantwortet alle drei Fragen je Form, mit Vergleichstabelle und Beispielrechnung.

Welche Anstellungsformen gibt es in der Gastronomie?

Es gibt sechs Formen, bei denen du Arbeitgeber wirst (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudent), dazu die Ausbildung und als Sonderfall Schüler. Wer dir eine Rechnung schreibt, ist keine Anstellungsform, sondern ein Dienstleister, und bei einer Aushilfe im Schichtplan fast immer ein Fall von Scheinselbstständigkeit.

Der Unterschied zwischen den Formen liegt nicht im Arbeitsrecht (Urlaub und Lohnfortzahlung gelten für alle, der Mindestlohn mit wenigen Ausnahmen, siehe unten), sondern in der Sozialversicherung und damit in dem, was dich die Stunde zusätzlich zum Lohn kostet. Die Tabelle zeigt den Überblick, die Abschnitte danach die Details je Form.

FormGrenzeSozialversicherungArbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn (ca.)Typischer Einsatz
Vollzeitkeine Verdienstgrenze, Arbeitszeit nach ArbZGvoll versicherungspflichtigrund 21 % (Annahme, siehe Beispielrechnung)Küche, Schichtleitung, Stammkraft
Teilzeitkeine Verdienstgrenze, Stunden frei vereinbartvoll versicherungspflichtig, bis 2.000 € im Monat als Midijobrund 21 %Service an festen Tagen, Frühstück, Vorbereitung
Minijobbis 603 € im Monat (2026)Pauschalbeiträge durch dich, Minijobber nur Eigenanteil Rentenversicherungrund 30 % Pauschalabgaben plus UmlagenWochenende, Abend, Stoßzeiten
Midijobüber 603 € bis 2.000 € im Monatvoll versicherungspflichtig, Arbeitnehmer zahlt ermäßigte Beiträgerund 21 %, am unteren Rand etwas mehrTeilzeitkraft mit 15 bis 30 Stunden pro Woche
Kurzfristige Beschäftigunghöchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, nicht berufsmäßigkeine Beiträge zur Sozialversicherungnur Umlagen und Unfallversicherung, Lohnsteuer individuell oder 25 % pauschalSaison, Festwoche, Krankheitsvertretung
Werkstudenthöchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeitnur Rentenversicherungrund 9,3 %Abend- und Wochenendservice in Hochschulstädten
Schüler (15 bis 17)Arbeitszeiten nach JArbSchG, Vollzeitschulpflichtige nur 4 Wochen Ferien im Jahrwie Minijob oder kurzfristigwie die gewählte FormFerienjob an der Eistheke, Spüle
AuszubildenderMindestvergütung nach § 17 BBiG, 2 bis 3 Jahrevoll versicherungspflichtigrund 21 % auf die Vergütung, dazu BerufsschulzeitKüche und Service
Selbstständiger auf Rechnungkeine, aber Risiko Scheinselbstständigkeitkeine, solange echte Selbstständigkeit vorliegtRechnungsbetrag, bei Scheinselbstständigkeit Nachzahlung aller Beiträgenur echte Dienstleister (DJ, Reinigungsfirma, Steuerkanzlei)

Für den Start reicht fast immer eine Mischung aus zwei Formen. Wie viele Köpfe und Stunden du überhaupt brauchst, rechnest du vorher unter Personalbedarf in der Gastronomie aus; was du als Arbeitgeber einmalig anmelden musst, steht unter Arbeitgeber werden in der Gastronomie.

Wann passt Vollzeit oder Teilzeit?

Vollzeit oder Teilzeit passt, sobald du jede Woche verlässlich dieselben Stunden besetzen musst: die Küche am Mittag, die Theke am Vormittag, die Schichtleitung am Abend. Beide Formen sind ganz normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse; Teilzeit unterscheidet sich von Vollzeit nur in der Stundenzahl, nicht in den Rechten.

Wie viele Stunden Vollzeit in deinem Betrieb sind, legst du im Arbeitsvertrag fest. Die Obergrenze setzt das Arbeitszeitgesetz: 8 Stunden am Tag, bis 10 Stunden mit Ausgleich, Pausen ab 6 Stunden und 11 Stunden Ruhezeit (im Gastgewerbe 10 Stunden mit Ausgleich). Die Einzelheiten stehen unter Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie und Ruhezeit in der Gastronomie.

Die Gastro-Falle: Arbeit auf Abruf

Viele Gründer wollen eine Teilzeitkraft „nach Bedarf“ einsetzen, mal 10, mal 30 Stunden. Das ist Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG, und dort steht eine Regel, die teuer wird, wenn du sie nicht kennst:

RegelWas gilt
Keine Wochenstunden im Vertrag vereinbart20 Stunden pro Woche gelten als vereinbart und sind zu bezahlen, auch wenn du weniger abrufst
Mindeststunden vereinbartdu darfst höchstens 25 % mehr abrufen
Höchststunden vereinbartdu darfst höchstens 20 % weniger abrufen
AnkündigungLage der Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus
Tägliche Dauer nicht vereinbartmindestens 3 Stunden am Stück je Abruf

Schreib also immer eine Wochenstundenzahl in den Vertrag und plane den Dienstplan früh genug. In Gastronario legst du je Mitarbeiter die Verfügbarkeiten an und siehst in der Wochenplanung die geplanten Stunden je Mitarbeiter, sodass der Plan zur vereinbarten Stundenzahl passt und rechtzeitig steht. Wie du den Plan baust, steht unter Schichtplanung: was Pflicht ist.

Befristen: ja, aber schriftlich

Für einen neuen Betrieb ist eine Befristung ohne Sachgrund sinnvoll. In den ersten vier Jahren nach der Gründung deines Unternehmens darfst du ohne Sachgrund bis zu vier Jahre befristen und in dieser Zeit mehrfach verlängern (§ 14 Abs. 2a TzBfG); danach gilt die allgemeine Regel von bis zu zwei Jahren mit höchstens drei Verlängerungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Zwei Bedingungen: Die Person darf vorher nicht schon bei dir beschäftigt gewesen sein, und die Befristung muss schriftlich vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Eine mündliche Befristung ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis gilt dann als unbefristet.

Was kostet dich Vollzeit oder Teilzeit zusätzlich zum Lohn? Deinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, in der Beispielrechnung unten mit rund 21 % angesetzt, plus Umlagen und Berufsgenossenschaft.

Wann passt ein Minijob?

Ein Minijob passt für Stoßzeiten, Wochenenden und Abende, wenn der Verdienst regelmäßig unter 603 € im Monat bleibt. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das 2026 rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche.

Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit, die erlaubte Stundenzahl bleibt gleich. Alles Weitere zur Grenze steht unter Minijob-Grenze und im Beitrag Minijob und die 603 €-Grenze.

Was dich ein Minijob kostet

Beim Minijob zahlst du als Arbeitgeber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale, der Minijobber selbst trägt nur einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung, von dem er sich auf Antrag befreien lassen kann.

AbgabeSatzQuelle
Pauschalbeitrag Krankenversicherung13 %§ 249b SGB V
Pauschalbeitrag Rentenversicherung15 %§ 172 Abs. 3 SGB VI
Einheitliche Pauschsteuer2 %§ 40a Abs. 2 EStG
Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft), Insolvenzgeldumlagederzeit 0,8 %, 0,22 % und 0,15 %Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern
UnfallversicherungBeitrag der BGNBerufsgenossenschaft in der Gastronomie

Rund 30 % Pauschalabgaben sind mehr als die rund 21 % Arbeitgeberanteil bei einer Teilzeitkraft. Der Minijob ist für dich also je Stunde teurer, nicht billiger. Sein Vorteil liegt woanders: Der Minijobber bekommt fast brutto gleich netto, und du bindest dich nicht an eine Vollzeitstelle, wenn du nur die Samstagsschicht besetzen willst.

Die Fallstricke in der Gastronomie

  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, auch bei verschiedenen Arbeitgebern (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Frag beim Einstellen schriftlich nach anderen Beschäftigungen; die Checkliste dafür steht unter Minijobber einstellen.
  • Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst. Wer in der Hochsaison dauerhaft darüber liegt, ist ab diesem Zeitpunkt kein Minijobber mehr, sondern Midijobber mit vollen Beiträgen (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Nur ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres lässt den Minijob bestehen (§ 8 Abs. 1b SGB IV).
  • Urlaub und Lohnfortzahlung gelten auch für Minijobber. Was das heißt, steht unter Urlaubsanspruch im Minijob und Krankmeldung im Minijob.
  • Trinkgeld vom Gast ist für den Mitarbeiter steuerfrei, wenn er es freiwillig und zusätzlich zum Preis bekommt (§ 3 Nr. 51 EStG). Die Einzelheiten stehen unter Trinkgeld versteuern.

In Gastronario trägt jeder Mitarbeiter seine Vertragsart. Bei Minijobbern rechnet der Schichtplan die geplanten Stunden mit dem Stundensatz hoch und warnt dich, bevor der Monat die Grenze reißt. Die tatsächlichen Stunden kommen von der Stempeluhr, nicht aus dem Gedächtnis.

Schichtplan der Woche: oben die Warnung, dass eine Minijobberin mit 672 € über der 603-€-Grenze liegt, darunter die Schichten nach Küche und Theke, am Freitag eine freie Schicht.
Wochenplan mit Minijob-Grenzwarnung je Mitarbeiter

Was ist ein Midijob und wann lohnt er sich?

Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit regelmäßigem Verdienst über der Minijob-Grenze von 603 € bis 2.000 € im Monat, der sogenannte Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Für dich ist es ein normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; die Entlastung liegt beim Arbeitnehmer, der ermäßigte Beiträge zahlt und trotzdem volle Leistungen bekommt.

Übergangsbereich 2026Betrag
Untere Grenzeüber 603 € im Monat (Minijob-Grenze)
Obere Grenze2.000 € im Monat
Zuständig für die Anmeldungdie Krankenkasse des Mitarbeiters, nicht die Minijob-Zentrale

Der Midijob lohnt sich für dich bei einer Teilzeitkraft mit 15 bis 30 Wochenstunden: Du hast keine Monatsgrenze im Nacken, kannst in der Hochsaison mehr Stunden planen, und je Stunde zahlst du weniger Abgaben als beim Minijob. § 20 Abs. 2a SGB IV legt eine eigene Berechnungsformel fest, nach der dein Arbeitgeberanteil am unteren Rand des Bereichs etwas über dem regulären Anteil liegt und zum oberen Rand hin auf den normalen Satz absinkt.

Ein typischer Fehler: Ein Minijobber rutscht durch Zusatzschichten in den Midijob, aber die Anmeldung läuft weiter über die Minijob-Zentrale. Dann fehlen Beiträge bei der Krankenkasse, und die nächste Betriebsprüfung findet das. Wie du dich auf die Prüfung vorbereitest, steht unter Betriebsprüfung vorbereiten.

In Gastronario steht die Vertragsart je Mitarbeiter im Lohnbudget: Minijob, Midijob, Teilzeit, Vollzeit. Die Brutto-Prognose aus geplanten Stunden mal Stundensatz zeigt dir vor dem Monat, ob eine Kraft über 603 € landet. Dann entscheidest du bewusst für den Midijob und meldest ihn richtig an, statt es nachträglich korrigieren zu müssen.

Wann darf ich jemanden kurzfristig beschäftigen?

Eine kurzfristige Beschäftigung darfst du vereinbaren, wenn der Einsatz von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und die Person nicht berufsmäßig arbeitet (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Dann fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an, weder für dich noch für den Mitarbeiter, es bleiben Umlagen, Unfallversicherung und die Lohnsteuer.

VoraussetzungWas gilt
Dauerhöchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr
Begrenzungvon Anfang an durch Vertrag oder die Art der Arbeit (Saison, Festwoche, Vertretung)
Berufsmäßigkeitwird nur geprüft, wenn der Verdienst über der Minijob-Grenze liegt; nicht berufsmäßig ist die Beschäftigung zum Beispiel neben einer Hauptbeschäftigung (Minijob-Zentrale)
Zusammenrechnungfrühere kurzfristige Beschäftigungen im selben Kalenderjahr zählen mit (§ 8 Abs. 2 SGB IV)
Verdienstgrenzekeine

Lohnsteuer: individuell oder pauschal

Die Lohnsteuer läuft normal über die Steuerklasse des Mitarbeiters. Du kannst sie stattdessen mit 25 % pauschal übernehmen, aber nur unter den engen Bedingungen von § 40a Abs. 1 und 4 EStG: gelegentlich und nicht regelmäßig wiederkehrend, höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage, im Schnitt höchstens 19 € Arbeitslohn je Stunde und dazu entweder höchstens 150 € je Arbeitstag oder ein unvorhersehbar sofort nötiger Einsatz. Für eine ganze Saison passt das selten, für eine Festwoche schon.

Die Fallstricke in der Gastronomie

  • Die Eisdielen-Saison ist länger als drei Monate. Wer von April bis Oktober jede Woche arbeitet, ist nicht kurzfristig beschäftigt. Kurzfristig funktioniert über die Saison nur, wenn die 70 Arbeitstage reichen, etwa nur an Wochenenden.
  • Die Arbeitstage anderer Arbeitgeber zählen mit. Lass dir frühere kurzfristige Beschäftigungen des Jahres schriftlich bestätigen.
  • Die Befristung muss schriftlich sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG), sonst ist der Vertrag unbefristet.
  • Sofortmeldung und Aufzeichnung gelten trotzdem, siehe den Abschnitt „Was gilt für alle Anstellungsformen“.

In Gastronario stempelt auch die Saisonkraft am Tablet. Die MiLoG-Aufzeichnung zeigt dir je Mitarbeiter die gearbeiteten Tage, sodass du die 70 Arbeitstage nicht aus Dienstplänen zusammensuchen musst.

Wann passen Werkstudenten, Schüler oder Auszubildende?

Werkstudenten passen für Abend- und Wochenendschichten in Hochschulstädten, Schüler für Ferienjobs mit engen Schutzregeln, Auszubildende für Betriebe, die zwei bis drei Jahre Zeit für Ausbildung und Berufsschule haben. Alle drei sind eigene Fälle in der Sozialversicherung oder im Arbeitsschutz.

Werkstudent

Ein ordentlich eingeschriebener Student ist in deiner Beschäftigung kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III) und nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Du zahlst also nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, die Hälfte von 18,6 %. Die Bedingungen nennt die Minijob-Zentrale:

RegelWas gilt
Wochenstundenhöchstens 20 Stunden in der Vorlesungszeit
Ausnahmenbefristete Mehrarbeit abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien
Studiendauernach mehr als 26 Semestern entfällt das Privileg
Befreiung von der Rentenversicherungnicht möglich (anders als beim Minijob)
Nachweis (unser Rat)aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zur Personalakte

Die Gastro-Falle: Abend und Wochenende sind genau die Schichten, die ein Student gern nimmt. Überschreitet er damit in der Vorlesungszeit dauerhaft die 20 Stunden, ist er voll versicherungspflichtig. In Gastronario siehst du in der Wochenplanung die geplanten Stunden je Mitarbeiter und erkennst vor der Veröffentlichung, ob ein Werkstudent über 20 Stunden liegt.

Schüler und Jugendliche

Kinder unter 15 darfst du nicht beschäftigen (§ 5 JArbSchG); ab 13 sind mit Zustimmung der Eltern nur leichte Tätigkeiten bis zwei Stunden am Tag erlaubt, nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur in den Schulferien arbeiten, höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Für 15- bis 17-Jährige gilt Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr, in Gaststätten dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten (§ 14 JArbSchG). Sozialversicherungsrechtlich kann ein Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung laufen, ein Dauerjob am Samstag als Minijob. Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung fallen nicht unter das Mindestlohngesetz (§ 22 Abs. 2 MiLoG). Alle Arbeitszeitregeln, Pausen und die Pflicht zur ärztlichen Untersuchung stehen im Beitrag Jugendarbeitsschutzgesetz in der Gastronomie.

Auszubildende

Ein Auszubildender ist voll sozialversicherungspflichtig und bekommt statt Stundenlohn eine Ausbildungsvergütung, mindestens in Höhe der Mindestvergütung nach § 17 BBiG: Der Betrag für das erste Jahr wird jährlich fortgeschrieben und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, im zweiten Jahr kommen 18 % dazu, im dritten 35 %. Den Mindestlohn bekommen Auszubildende nicht (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Zuständig ist die IHK, bei einer Bäckerei als Handwerksbetrieb die Handwerkskammer (§ 71 BBiG): Sie trägt den Ausbildungsvertrag nur ein, wenn deine Eignung und die der Ausbildungsstätte vorliegen (§ 35 BBiG). Für einen Betrieb im ersten Jahr ist Ausbildung meist zu früh, weil Berufsschultage und Prüfungen Personal binden, das du selbst noch nicht ersetzen kannst. Sprich vorher mit dem Ausbildungsberater deiner IHK.

Darf ich eine Aushilfe auf Rechnung bezahlen?

Nein, in aller Regel nicht. Wer in deinem Schichtplan steht, deine Kasse bedient, deine Geräte nutzt und tut, was du ihm sagst, ist Arbeitnehmer, egal ob er dir eine Rechnung schreibt und einen Gewerbeschein hat. Das nennt sich Scheinselbstständigkeit, und die Folgen tragen nicht die Aushilfe, sondern du.

Ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, entscheidet nicht der Vertragstitel, sondern die tatsächliche Arbeit. Für die Gastronomie ist das klar: Service, Küche, Theke und Spüle laufen nach deinen Anweisungen, zu deinen Zeiten, in deinem Betrieb. Eine Aushilfe, die am Samstag „auf Rechnung“ kellnert, ist in Wahrheit ein Minijobber oder kurzfristig Beschäftigter, der nicht angemeldet ist.

FolgeWas passiert
NachzahlungArbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung für die gesamte Zeit; den Arbeitnehmeranteil darfst du nur bei den drei nächsten Lohnzahlungen abziehen (§ 28g SGB IV)
PrüfungZoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und Rentenversicherung prüfen das Gastgewerbe gezielt
StrafbarkeitVorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Straftat (§ 266a StGB), siehe Schwarzarbeit in der Gastronomie

Bist du im Einzelfall unsicher, gibt es ein sauberes Verfahren: die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV. Du oder der Auftragnehmer beantragt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Entscheidung, ob Beschäftigung oder Selbstständigkeit vorliegt. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, sieht § 7a Abs. 5 SGB IV Erleichterungen vor, falls das Ergebnis „Beschäftigung“ lautet.

Echte Selbstständige gibt es in der Gastronomie natürlich: der DJ für den Abend, die Reinigungsfirma, der Caterer, der dein Buffet liefert, die Steuerkanzlei. Sie haben eigene Kunden, eigene Betriebsmittel und entscheiden selbst, wann und wie sie arbeiten. Der Unterschied zur Aushilfe ist nicht die Rechnung, sondern die Weisungsfreiheit.

Was kostet mich eine Arbeitsstunde je Anstellungsform?

Beim Mindestlohn von 13,90 € kostet dich eine Stunde 2026 je nach Form zwischen 13,90 € (kurzfristig, ohne Pauschsteuer) und 18,07 € (Minijob), eine Teilzeit- oder Vollzeitstunde liegt bei 16,82 €. Das ist eine Beispielrechnung mit den unten genannten Annahmen, keine Lohnabrechnung.

Annahmen der Beispielrechnung:

  • Stundenlohn = Mindestlohn 2026: 13,90 €
  • Arbeitgeberanteil Sozialversicherung bei Vollzeit, Teilzeit und Midijob: rund 21 % (Rentenversicherung 9,3 % als Hälfte von 18,6 % laut Deutscher Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung 1,3 % als Hälfte von 2,6 % nach § 341 SGB III, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % laut Bundesgesundheitsministerium, dazu der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung; der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab)
  • Minijob: 30 % Pauschalabgaben (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer)
  • Werkstudent: 9,3 % Rentenversicherung
  • Kurzfristig: ohne Sozialversicherungsbeiträge; zweite Zeile mit 25 % Pauschsteuer, falls du die Lohnsteuer übernimmst
  • Nicht enthalten bei allen Formen: Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage, Beitrag zur BGN, bezahlte Stunden ohne Arbeit (Urlaub, Krankheit, Feiertage)
AnstellungsformLohn je StundeAbgaben ArbeitgeberKosten je Stunde (Beispiel)
Vollzeit oder Teilzeit (auch Midijob)13,90 €rund 21 %16,82 €
Minijob13,90 €30 % plus Umlagen18,07 €
Kurzfristig, Lohnsteuer trägt der Mitarbeiter13,90 €0 % plus Umlagen13,90 €
Kurzfristig mit 25 % Pauschsteuer13,90 €25 % plus Umlagen17,38 €
Werkstudent13,90 €9,3 %15,19 €
AuszubildenderAusbildungsvergütung statt Stundenlohnrund 21 %nicht je Stunde vergleichbar
SelbstständigerRechnungsbetragkeineRechnungsbetrag, bei Scheinselbstständigkeit Nachzahlung

Drei Dinge, die die Tabelle nicht zeigt und die du trotzdem einrechnen musst: Erstens verteuern Urlaub, Krankheit und Feiertage jede Form, weil du Stunden bezahlst, in denen nicht gearbeitet wird. Zweitens zahlst du bei allen Formen den Beitrag zur Berufsgenossenschaft und die Umlagen. Drittens ist der Minijob je Stunde die teuerste reguläre Form; er lohnt sich nur, weil du damit zehn Stunden pro Woche einkaufen kannst, ohne eine Teilzeitstelle zu schaffen.

Was das für dein Monatsbudget bedeutet, rechnest du unter Lohnabrechnung in der Gastronomie weiter; wie die Personalkosten in deine Zahlen einfließen, steht unter BWA für die Gastronomie und im Beitrag Personalkosten senken.

In Gastronario trägt das Lohnbudget je Mitarbeiter die Vertragsart, den Stundensatz und die geplanten Stunden und rechnet daraus die Brutto-Prognose für den Monat, bei Minijobbern inklusive der Pauschalabgaben. Du siehst vor dem Monat, was die Woche kostet, nicht erst auf der Abrechnung der Kanzlei.

Lohnbudget für September: je Mitarbeiter Vertragsart, Stundensatz, geplante Stunden, Pause und Brutto-Prognose, bei der Minijobberin die Pauschalabgaben und der Hinweis „Überschritten“.
Lohnbudget: Vertragsart, Stunden und Brutto-Prognose je Mitarbeiter

Was gilt für alle Anstellungsformen?

Sechs Pflichten gelten unabhängig von der Form, auch für Minijobber, Saisonkräfte und Werkstudenten: Mindestlohn, Arbeitszeitaufzeichnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der schriftliche Nachweis der Arbeitsbedingungen und die Sofortmeldung. Beim Mindestlohn gibt es Ausnahmen: Auszubildende bekommen die Ausbildungsvergütung, und Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung fallen nicht unter das Mindestlohngesetz (§ 22 Abs. 2 und 3 MiLoG).

PflichtWas giltQuelle und Details
Mindestlohn13,90 € je Stunde (2026), auch im Minijob und bei kurzfristiger Beschäftigung; nicht für Auszubildende und Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss (§ 22 MiLoG)Mindestlohn und Dokumentation
ArbeitszeitaufzeichnungBeginn, Ende und Dauer jeder Schicht, spätestens 7 Tage danach aufgezeichnet; fehlt sie, droht ein Bußgeld bis 50.000 € (§ 17, § 21 MiLoG)Zeiterfassung: Pflicht in der Gastronomie
Arbeitszeitgesetz8 Stunden am Tag, bis 10 mit Ausgleich, Pausen ab 6 Stunden, Ruhezeit 11 Stunden (Gastgewerbe 10 mit Ausgleich); Bußgeld bis 30.000 €ArbZG in der Gastronomie
Urlaubmindestens 24 Werktage im Jahr; Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen (§ 3 BUrlG)Urlaubsanspruch im Minijob
Lohnfortzahlungbis zu 6 Wochen bei Krankheit, Anspruch ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses (§ 3 EntgFG)Krankmeldung im Minijob
Nachweis der Arbeitsbedingungenim Gastgewerbe schriftlich mit Unterschrift, die wesentlichen Bedingungen spätestens am ersten Arbeitstag (§ 2 NachwG)Arbeitgeber werden
Sofortmeldungan die Rentenversicherung spätestens bei Arbeitsaufnahme (§ 28a Abs. 4 SGB IV); Mitarbeiter führen den Ausweis mitArbeitgeber werden
BerufsgenossenschaftBetrieb binnen einer Woche nach Eröffnung bei der BGN anmelden (§ 192 SGB VII)Berufsgenossenschaft in der Gastronomie

Die Arbeitszeitaufzeichnung ist die Pflicht, an der Gründer oft scheitern, weil sie nach dem dritten Abend keiner mehr auf Zettel führt. Was der Zoll bei der Prüfung sehen will, steht unter MiLoG-Dokumentationspflicht in der Prüfung; wie die Aufzeichnung mit Datenschutz und GoBD zusammenpasst, unter DSGVO und Zeiterfassung und GoBD und Arbeitszeiterfassung.

In Gastronario stempelt jeder Mitarbeiter per PIN am Tablet, egal ob Minijob, Saisonkraft oder Vollzeit. Die MiLoG-Aufzeichnung entsteht dabei von selbst, die ArbZG-Prüfung meldet verpasste Pausen, zu kurze Ruhezeiten und überschrittene Höchstarbeitszeiten, und deine Steuerkanzlei holt sich die Stunden über den Kanzlei-Zugang oder als DATEV-Export.

Welche Anstellungsform passt zu meinem Betrieb?

Die Antwort hängt an deinem Wochenrhythmus: feste Stunden jede Woche sprechen für Teilzeit oder Vollzeit, Stoßzeiten für Minijobs, eine Saison für kurzfristige Beschäftigung, Abendbetrieb in einer Hochschulstadt für Werkstudenten. Die Tabelle ordnet typische Betriebe den Formen zu; dein Betrieb ist meist eine Mischung aus zwei Zeilen.

BetriebPassende FormenWarum
Eisdiele mit SaisonTeilzeit im Midijob für die Stammkraft, kurzfristig Beschäftigte und Schüler für die HochsaisonSaison länger als 3 Monate, daher die Stammkraft nicht kurzfristig; Ferienjobs decken Juli und August
Café mit sieben Öffnungstageneine Vollzeit- oder zwei Teilzeitkräfte, dazu zwei bis drei Minijobber fürs Wochenendegleichmäßige Stunden unter der Woche, Spitzen am Wochenende
Restaurant mit AbendgeschäftVollzeit in der Küche, Teilzeit im Service, Werkstudenten und Minijobber für Freitag und SamstagKüche braucht Verlässlichkeit, Service braucht Spitzenabdeckung
BarTeilzeit für die Barleitung, Minijobber und Werkstudenten für die NachtAbend- und Nachtschichten passen zu Studenten, Jugendliche sind hier ausgeschlossen
BäckereiVollzeit in der Backstube, Teilzeit und Minijobber im Verkauf am Vormittag, Auszubildende über die Handwerkskammerfrühe, feste Stunden in der Produktion, Verkaufsspitzen am Morgen
ImbissInhaber plus ein bis zwei Minijobber oder eine Teilzeitkraftkleine Stundenzahl, Mittagsspitze
Cateringkurzfristig Beschäftigte je Veranstaltung, eine feste Teilzeitkraft für Planung und Kücheunregelmäßige Einsätze, dafür planbar im Voraus

Zwei Regeln für den Anfang: Stell die erste feste Kraft in Teilzeit mit klarer Wochenstundenzahl ein, befristet auf ein Jahr, und nimm Minijobber nur für die Schichten, die du wirklich nicht selbst stehen kannst. Und schreibe jede Form in Gastronario als Vertragsart ein, bevor die erste Schicht geplant wird; dann warnt der Plan beim Minijob, zählt die Stunden beim Werkstudenten und rechnet das Lohnbudget für alle.

Wie du die Leute überhaupt findest, steht unter Mitarbeiter finden in der Gastronomie; wie du sie führst, wenn sie da sind, unter Mitarbeiter führen in der Gastronomie. Alle Schritte bis zur Eröffnung sammelt die Gründer-Checkliste.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gastronomie arbeiten?
Das hängt vom Stundenlohn ab, nicht von einer festen Stundenzahl. Beim Mindestlohn von 13,90 € bleibt ein Minijobber 2026 bis rund 43 Stunden im Monat unter der Grenze von 603 €. Zahlst du mehr pro Stunde, sinkt die erlaubte Stundenzahl entsprechend. Da die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, bleibt die Stundenzahl beim Mindestlohn auch nach einer Erhöhung etwa gleich.
Kann ich eine Aushilfe für die Eisdielen-Saison kurzfristig beschäftigen?
Nur, wenn der Einsatz im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und die Person nicht berufsmäßig arbeitet. Eine Saison von April bis Oktober mit Arbeit jede Woche ist dafür zu lang. Möglich ist es etwa für einen Ferienjob in den Sommerferien oder für eine Aushilfe, die über die Saison nur an Wochenenden arbeitet und so unter 70 Arbeitstagen bleibt. Für die Stammkraft der Saison ist Teilzeit im Midijob mit Befristung die passende Form.
Was ist für mich günstiger: Minijob oder Teilzeit?
Je Arbeitsstunde ist die Teilzeitkraft günstiger: Du zahlst rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, beim Minijob rund 30 Prozent Pauschalabgaben plus Umlagen. Der Minijob lohnt sich trotzdem, wenn du nur wenige Stunden pro Woche brauchst, etwa die Samstagsschicht, und keine Teilzeitstelle schaffen willst. Sobald eine Person regelmäßig mehr als rund zehn Wochenstunden arbeitet, ist der Midijob die sauberere und meist günstigere Wahl.
Darf ich eine Aushilfe in der Gastronomie auf Rechnung bezahlen?
In aller Regel nicht. Wer in deinem Schichtplan steht, deine Geräte nutzt und nach deinen Anweisungen arbeitet, ist Arbeitnehmer, auch mit Gewerbeschein und Rechnung. Das ist Scheinselbstständigkeit, und du musst dann alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, zusätzlich droht ein Strafverfahren. Bei echter Unsicherheit beantragst du bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV, am besten innerhalb eines Monats nach Beginn.
Darf ein Werkstudent am Wochenende mehr als 20 Stunden arbeiten?
Befristet ja. Die 20-Stunden-Grenze gilt für die Vorlesungszeit, und die Minijob-Zentrale nennt als Ausnahmen befristete Mehrarbeit abends, nachts, am Wochenende und in den Semesterferien. Dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit beenden das Werkstudentenprivileg, dann wird der Student voll versicherungspflichtig. Lass dir jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung geben.
Ab welchem Alter darf ein Schüler in meinem Café arbeiten?
Regulär ab 15 Jahren. Kinder unter 15 darfst du nicht beschäftigen; ab 13 sind mit Zustimmung der Eltern nur leichte Tätigkeiten bis zwei Stunden am Tag erlaubt, nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur in den Ferien arbeiten, höchstens vier Wochen im Jahr. Für 15- bis 17-Jährige gilt Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr, in Gaststätten dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten.
Muss ich einen Minijobber schriftlich anstellen?
Ja. Im Gastgewerbe müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich mit Unterschrift festgehalten werden, spätestens am ersten Arbeitstag; die elektronische Form reicht in dieser Branche nicht. Dazu kommen die Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsaufnahme und die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie ebenfalls schriftlich vereinbart ist.
Was passiert, wenn mein Minijobber die Grenze überschreitet?
Überschreitet der Verdienst regelmäßig 603 € im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern ein Midijob mit voller Versicherungspflicht. Dann musst du den Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse anmelden und die Beiträge ab dem Zeitpunkt des Überschreitens nachzahlen. Deshalb lohnt es sich, geplante Stunden mal Stundensatz vor jedem Monat zu prüfen statt erst auf der Abrechnung.

Quellen

Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Texte entstehen mit KI-Hilfe, siehe KI-Hinweis.

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