
Die Minijob-Ampel: grün, gelb, rot — und die Zahlen dahinter
Grün, gelb, rot: Wie die Minijob-Ampel rechnet, ab welchem Betrag sie umspringt und welche Zahlungen für die Grenze überhaupt zählen.
Die drei Farben
Die Ampel vergleicht den Monatsverdienst mit der Minijob-Grenze. Für 2026 gilt: unter 480 € grün, von 480 € bis 603 € gelb, über 603 € rot. Die 603 € sind die gesetzliche Grenze (§ 8 SGB IV). Die 480 € sind eine Vorwarnschwelle der App, kein Gesetz — sie geben dir etwa ein Fünftel Luft, bevor es eng wird.
Farbe allein reicht nicht
Jede Ampel trägt zusätzlich ein Wort: „OK“, „Grenze nah“ oder „Überschritten“. Im Jahresbericht heißt Gelb „Prüfen (Ausnahme nötig)“. Das ist Absicht — wer Farben schlecht unterscheidet, soll dieselbe Information bekommen.
Was in die Rechnung eingeht
Basis ist das Brutto aus Stunden mal Stundensatz, plus die sozialversicherungspflichtigen Extras aus der Entgeltliste: Bonus, Prämie, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ausgezahlte Überstunden, Nachzahlungen. Nicht mitgezählt werden steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, steuerfreie Zuschüsse, Reisekosten sowie Vorschuss und Pfändung. Eine Kategorie, die die App nicht kennt, zählt im Zweifel mit. Eine Warnung zu viel ist besser als eine gerissene Grenze, die niemand kommen sah.
Wo die Ampel auftaucht
Auf dem Dashboard des betroffenen Mitarbeiters, in seinem Profil, in der Planung neben dem Namen, in der Team-Verwaltung und in allen drei Reitern der Löhne-Seite. Überall dieselbe Rechnung — es gibt nur eine Stelle im Code, die sie macht.
Nur für Minijobber
Bei Teilzeit, Vollzeit und kurzfristiger Beschäftigung steht in der Spalte ein Strich, beim Inhaber „N. A.“. Er ist kein Arbeitnehmer, für ihn gibt es keine Minijob-Grenze. Die Ampel ist eine Warnung, keine Entscheidung. Ob eine Überschreitung zulässig war, klärst du mit deinem Steuerberater.
Hat dir das geholfen?
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