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Eine falsch gebuchte Abwesenheit korrigieren oder löschen

Als Inhaber korrigierst oder löschst du jede Abwesenheit im Team — auch genehmigte und auch rückwirkend. Was dabei mitgeht und was nicht.

Dein Sonderrecht

Ein Mitarbeiter darf seine eigene Abwesenheit nur ändern, solange sie nicht vorbei ist. Ein Manager darf nur genehmigen und ablehnen. Du als Inhaber darfst jede Abwesenheit jedes Mitarbeiters ändern und löschen — auch eine genehmigte, auch eine aus dem letzten Monat. Der Grund ist praktisch: Ein falsch gebuchter Urlaub ist ein Buchhaltungsfehler, und irgendjemand muss ihn geradeziehen können.

Zeitraum korrigieren

In der Liste im Bereich „Verfügbarkeit“ hängt an jeder Zeile der Stift.

  • Auf den Stift („Abwesenheit bearbeiten“) tippen.
  • „Von“ und „Bis“ anpassen — der Dialog weist darauf hin: „Der Zeitraum lässt sich jederzeit korrigieren, auch rückwirkend. Der Mitarbeiter wird über die Änderung informiert.“
  • Auf „Speichern“ tippen.

Abwesenheit löschen

Der Papierkorb an der Zeile entfernt den Eintrag ganz; es erscheint „Abwesenheit gelöscht“. Nutze das für echte Fehleinträge — eine doppelt gemeldete Krankmeldung, ein Urlaub auf dem falschen Namen. Für einen Antrag, den du inhaltlich nicht mittragen willst, ist die Ablehnung der richtige Weg: Sie bleibt sichtbar, das Löschen nicht.

Was mitgeht

Bei Urlaub, Einzeltagen, Sonderurlaub und Freizeitausgleich ändert deine Korrektur den Eintrag und die daraus abgeleitete Anzeige — mehr nicht. Ein Urlaub, der jetzt kürzer ist, zählt weniger gegen die Resturlaubstage. Bei Krankmeldungen zieht die Freigabe-Automatik mit: Schichten, die nach der Korrektur außerhalb des Zeitraums liegen und noch offen sind, gehen automatisch an den Mitarbeiter zurück. Schichten, die neu in einen verlängerten Zeitraum fallen, werden zusätzlich freigegeben. Der Mitarbeiter wird über jede Änderung benachrichtigt.

Was nicht mitgeht

Hat ein Kollege eine freigegebene Schicht bereits übernommen, holt keine Korrektur sie zurück. Sie bleibt bei ihm und steht in der Liste als „übernommen von …“. Wenn du sie zurück beim Ursprünglichen haben willst, trage sie im Dienstplan von Hand wieder um. Auch vergangene Schichten bleiben unberührt. Wer gearbeitet hat, hat gearbeitet — daran ändert eine nachträglich eingetragene Abwesenheit nichts. Gearbeitete Zeiten korrigierst du bei den Zeiterfassungen, nicht hier.

Hat dir das geholfen?

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