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Die sechs Gründe — und warum Kostprobe und Personalverzehr getrennt stehen

Bruch, Verderb, Fehlproduktion, Kostprobe, Personalverzehr, Sonstiges — warum die Trennung steuerlich zählt und nicht nur Statistik ist.

Die sechs Gründe

Am Terminal steht unter jedem Grund ein kurzer Zusatz, damit die Wahl ohne Rückfrage sitzt:

  • Bruch — kaputt oder gefallen.
  • Verderb — abgelaufen oder verdorben.
  • Fehlproduktion — falsch zubereitet.
  • Kostprobe — Probe für Gäste.
  • Personalverzehr — vom Personal verzehrt.
  • Sonstiges — anderer Grund.

Warum Kostprobe und Personalverzehr getrennt stehen

Das ist der einzige Punkt der Liste, an dem eine falsche Wahl Geld kostet. Eine Kostprobe an den Gast ist Werbeaufwand. Was das Personal isst, ist eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b UStG) und beim Mitarbeiter unter Umständen Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG). Dein Steuerberater behandelt beides verschieden — er kann es aber nur, wenn es getrennt dasteht. Die App rechnet hier nichts: Sie kennzeichnet, mehr nicht.

„Sonstiges“ ist kein Sammelbecken

Ein Monat, in dem die Hälfte der Buchungen „Sonstiges“ heißt, beantwortet dem Prüfer keine Frage. Nimm im Zweifel den nächstliegenden konkreten Grund und schreib die Besonderheit in die Notiz — die steht im Export mit drin.

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