Gesundheitsdaten und Art. 9 DSGVO: wer sie sehen darf
Gesundheitsangaben sind eine besondere Datenkategorie nach Art. 9 DSGVO. In Gastronario sehen Dokumente nur der Mitarbeiter selbst und der Administrator — der Manager nicht einmal die Liste.
Was darunter fällt
Eine reine Zeiterfassung kommt ohne Gesundheitsdaten aus. Eine Personalakte nicht: dort landen Nachweise nach § 43 IfSG, Nachweise einer Schwerbehinderung und die ärztliche Bescheinigung nach § 32 JArbSchG vor der Beschäftigung Jugendlicher. Das sind besondere Kategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BDSG — die Erfüllung arbeits- und sozialrechtlicher Pflichten. Diese Vorschrift verlangt zusätzlich „angemessene Garantien“.
Die Garantie ist die Zugriffsbeschränkung
Dokumente der Personalakte sehen nur der betroffene Mitarbeiter selbst und die Administratoren des Betriebs. Der Manager ist ausgeschlossen — auch von der bloßen Liste. Er sieht seine eigene Akte wie jeder Mitarbeiter, aber keine fremde. Das Terminal sieht nichts. Der Grund ist unscheinbar und tragend: nicht erst der Inhalt verrät die Gesundheitsangabe, sondern schon die Existenz einer Zeile. „Gesundheitsnachweis, 3 Dokumente“ ist bereits die Information, ohne dass jemand eine Datei geöffnet hat. „Abmahnung“ und „Kündigung“ auf derselben Liste sind arbeitsrechtlich mindestens so heikel.
Die eine Ausnahme: der Ablaufstatus nach § 43 IfSG
Wer mit Speiseeis oder anderen Lebensmitteln nach § 42 Abs. 1 IfSG umgeht, braucht eine Belehrung. Das Gesetz kennt zwei: die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 43 Abs. 1 IfSG, bei Aufnahme höchstens drei Monate alt, einmalig, läuft nie ab) und die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre, deren Teilnahme zu dokumentieren ist (§ 43 Abs. 4 IfSG). Der Manager sieht davon genau zwei Datumsangaben je Mitarbeiter und daraus eine Ampel — gültig, läuft bald ab, abgelaufen, fehlt. Nicht das Dokument, nicht den Dateinamen, keine andere Kategorie. Er besetzt die Schicht und muss wissen, wen er nicht einteilen darf. „Fehlt“ ist rot und nicht grau: das ist kein unbekannter Zustand, sondern eine unerfüllte Pflicht.
Warum die Belehrung selbst kein Gesundheitsdatum ist
Die Belehrung dokumentiert, dass jemand über Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten unterrichtet wurde. Sie ist keine Untersuchung und enthält keinen Befund. Ein Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG ist dagegen sehr wohl ein Gesundheitsdatum — es besagt, dass diese Person erkrankt ist oder Erreger ausscheidet. Es gehört in die Kategorie „Gesundheitsnachweis“ und bleibt vollständig unter der Beschränkung oben.
Zwei Stellen, an denen die App bewusst schweigt
Meldet sich jemand krank, erscheint auf den Telefonen der Schichtleitung nur „Neue Meldung im Team“ — kein Name, kein Grund, kein Datum. Ein Sperrbildschirm liegt auf dem Tresen und im Pausenraum; der ausführliche Text steht in der App hinter der Anmeldung und wird gar nicht erst an Apple oder Google übergeben. Und es gibt keine Ablagekategorie für Führungszeugnisse. Angaben über Straftaten fallen unter Art. 10 DSGVO, ein strengeres Regime; ein Führungszeugnis darf man sich vorlegen lassen, aber im Regelfall nicht zur Akte nehmen. Ob das für eine bestimmte Stelle in deinem Betrieb anders zu beurteilen ist, klärt ein Anwalt.
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