Zeitumstellung: warum Plan und Ist in zwei Nächten im Jahr um eine Stunde abweichen
In zwei Nächten im Jahr weicht die gestempelte Zeit um eine Stunde vom Plan ab. Das ist so gewollt — und wird auch so bezahlt.
Zwei Uhren, zwei Rechenwege
Der Schichtplan rechnet mit Uhrzeiten: Eine Schicht von 22:00 bis 06:00 ist acht Stunden lang, jeden Tag im Jahr. Die Stempelung rechnet mit echten Zeitpunkten — sie misst, wie viel Zeit tatsächlich vergangen ist. An 363 Tagen im Jahr kommt beides aufs Gleiche. In den beiden Nächten der Zeitumstellung nicht.
Was in diesen zwei Nächten passiert
In der Nacht Ende Oktober wird die Uhr um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Wer von 22:00 bis 06:00 arbeitet, ist neun Stunden im Betrieb, obwohl der Plan acht ausweist. In der Nacht Ende März wird die Uhr um 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Dieselbe Schicht dauert dann nur sieben Stunden. In beiden Fällen zeigt die App bei „Geplant“ acht Stunden und beim Ist neun beziehungsweise sieben — die Differenz steht mit einer Stunde da, ohne dass jemand einen Fehler gemacht hätte.
Warum es dabei bleibt
Weil beide Zahlen für sich richtig sind. Der Plan ist eine Ansage in Uhrzeiten — „du kommst um 22 Uhr und gehst um 6 Uhr“ — und die ist unabhängig von der Umstellung. Das Ist ist die gemessene Anwesenheit, und die war in dieser Nacht tatsächlich eine Stunde länger oder kürzer. Würde die App eine der beiden Zahlen zurechtbiegen, wäre entweder der Plan falsch oder der Zeitnachweis.
Was das für den Lohn heisst
Abgerechnet wird nach Ist. Wer in der Oktobernacht eine Stunde länger da war, bekommt diese Stunde bezahlt; wer in der Märznacht eine Stunde kürzer da war, bekommt sie nicht. Das entspricht dem, was die Stempelzeiten belegen.
Was du tun solltest
- Nichts korrigieren. Eine Korrektur würde hier eine richtige Aufzeichnung falsch machen — und im Protokoll dauerhaft sichtbar bleiben.
- Beim Monatsabschluss im Oktober und im März damit rechnen, dass genau eine Nachtschicht eine Stunde von der Planung abweicht.
- Sieht dein Arbeitsvertrag oder Tarif für diese Nächte eine andere Regelung vor, bilde sie über eine Zusatzzahlung im Bereich „Löhne“ ab.
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