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Minderjährige einplanen: was das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt

Unter 18 gelten andere Grenzen: 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche, 06:00 bis 22:00. Was die App prüft, was sie nicht prüft.

Woran die App das Alter erkennt

Maßgeblich ist allein das Geburtsdatum im Profil, gerechnet auf den Tag der Schicht — nicht das Häkchen „Schüler“, denn ein Schüler kann längst 18 sein. Daraus folgt eine Lücke, die du kennen musst: fehlt das Geburtsdatum, behandelt die App die Person als erwachsen. Es kommt keine Warnung, dass etwas fehlt. Ein 16-Jähriger ohne hinterlegtes Geburtsdatum wird also stillschweigend nach Erwachsenenrecht geplant.

Die Warnungen im Wortlaut

Ist die Person am Schichttag unter 18, prüft die App zusätzlich diese Regeln:

  • „JArbSchG: Minderjährig, Schicht über 8h (8.5h; Gastronomie erlaubt 8,5h nur mit Ausgleich in derselben Woche)“
  • „JArbSchG: Minderjährig, Arbeitsbeginn vor 06:00 Uhr“
  • „JArbSchG: Minderjährig, Arbeitsende nach 22:00 Uhr“
  • „JArbSchG: Sonntagsarbeit für Minderjährige — nur mit Gastronomie-Ausnahme (mind. 2 freie Sonntage/Monat, § 17 JArbSchG)“
  • „JArbSchG: Minderjährig, Wochenstunden über 40h (42.0h)“

Was das für den Plan bedeutet

Bei Minderjährigen tritt die 40-Stunden-Grenze an die Stelle der 48-Stunden-Warnung für Erwachsene — beide zusammen erscheinen nie. Jede Nachtschicht schlägt zwangsläufig an, denn ein Ende nach Mitternacht liegt immer nach 22:00 Uhr. Und der Sonntagshinweis kommt an jedem Sonntag, auch wenn du die Gastronomie-Ausnahme in Anspruch nimmst: ob deine Aushilfe zwei freie Sonntage im Monat hat, kann die App nicht wissen — das musst du selbst im Blick behalten.

Grenzen der Prüfung

Das Zeitfenster 06:00 bis 22:00 ist die Untergrenze für Gastronomie ab 16 Jahren. Für Jugendliche unter 16 ist bei 20:00 Uhr Schluss — diese schärfere Regel bildet die App nicht ab, ihre Warnung kommt in dem Fall zu spät. Ebenfalls nicht geprüft: Berufsschultage, Ferienarbeitsgrenzen und die Fünf-Tage-Woche des JArbSchG. Und wie überall im Plan gilt: alles hier warnt, nichts blockiert. Wer einen Minderjährigen bis 23 Uhr einteilen will, kann das speichern — die Verantwortung dafür nimmt dir keine Software ab.

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