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Konflikt-Warnungen verstehen: Ruhezeit, 10-Stunden-Grenze, Doppelbuchung, 48-Stunden-Woche

Das rote Warndreieck an der Schichtkarte: welche Regeln geprüft werden, mit welchen Grenzwerten — und warum die Warnung dich nie am Speichern hindert.

Warnen heißt nicht sperren

Hat eine Schicht ein Problem, trägt ihre Karte ein rotes Warnzeichen, und der Klartext steht darunter. Das ist alles, was passiert: du kannst die Schicht trotzdem speichern, trotzdem veröffentlichen und einen Tausch trotzdem freigeben. Die App kennt deinen Betrieb nicht gut genug, um dir etwas zu verbieten — sie sorgt nur dafür, dass du es gesehen hast. Eine einzige Stelle wertet die Warnungen wirklich aus: der automatische Besetzungsvorschlag lässt Leute aus, für die eine dieser Regeln anschlagen würde.

Die Warnungen im Wortlaut

So stehen sie an der Karte, mit den echten Zahlen des Falls eingesetzt:

  • „Schicht über 10h (10.5h)“ — die Tageshöchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG.
  • „Doppelt eingeplant (18:00-02:00)“ — dieselbe Person steht am selben Tag in zwei sich überlappenden Schichten; genannt wird die andere.
  • „Ruhezeit < 11h (nur 9.0h nach Vortagsschicht)“ und dieselbe Meldung „vor Folgetagsschicht“ — § 5 ArbZG, geprüft in beide Richtungen.
  • „Woche über 48h (52.0h — Ausgleich im 6-Monats-Schnitt nötig)“ — Montag bis Sonntag zusammengerechnet.
  • „Urlaub“, „Krankheit“, „Sonderurlaub“, „Freizeitausgleich“ oder „Nicht verfügbar“ — die Person ist eingeteilt, obwohl für diesen Tag eine Abwesenheit genehmigt ist.

Wie gerechnet wird

Nachtschichten zählen richtig: eine Schicht von 18:00 bis 02:00 endet am Folgetag, und genau so gehen Dauer, Überschneidung und Ruhezeit in die Rechnung. Ohne das läge eine Ruhezeit-Verletzung von sechs Stunden als „30 Stunden Ruhe“ im Plan. Die Wochensumme läuft von Montag bis Sonntag und zählt alle Schichten dieser Person, unabhängig von Filiale oder Bereich.

Was die Warnung nicht weiß

Die Ruhezeit wird immer gegen elf Stunden geprüft. Die Verkürzung auf zehn Stunden, die § 5 Abs. 2 ArbZG der Gastronomie erlaubt, kennt die Warnung nicht — sie meldet also auch Fälle, die bei dir zulässig sind, sofern du innerhalb eines Monats ausgleichst. Die 48-Stunden-Meldung ist aus demselben Grund weich formuliert: entscheidend ist der Durchschnitt über sechs Monate, nicht die einzelne Woche. Beides sind Anlässe zum Hinsehen, keine Verstöße. Die Abwesenheits-Warnung ist die praktisch wichtigste: sie erscheint auch dann, wenn der Urlaub erst genehmigt wurde, nachdem die Schicht längst im Plan stand — der Fall, den man von Auge nie findet.

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