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Jugendarbeitsschutz: welche Warnungen bei Minderjährigen greifen

Bei Mitarbeitern unter 18 gelten strengere Grenzen. Gastronario prüft fünf davon — aber nur, wenn ein Geburtsdatum hinterlegt ist.

Die Voraussetzung

Alle Jugendschutz-Warnungen hängen an einem einzigen Feld: dem Geburtsdatum im Mitarbeiterprofil. Fehlt es, greift keine einzige — die App hält den Mitarbeiter dann für volljährig und prüft nur die allgemeinen Regeln. Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels. Wer eine Schüleraushilfe anlegt, trägt das Geburtsdatum ein, sonst ist der Jugendschutz in der Planung schlicht abgeschaltet.

Was geprüft wird

Die Volljährigkeit wird je Schichttag gerechnet. Mit dem 18. Geburtstag fallen die strengeren Warnungen also von selbst weg, ohne dass jemand etwas umstellen muss.

  • „JArbSchG: Minderjährig, Schicht über 8h (8.5h; Gastronomie erlaubt 8,5h nur mit Ausgleich in derselben Woche)“
  • „JArbSchG: Minderjährig, Arbeitsbeginn vor 06:00 Uhr“
  • „JArbSchG: Minderjährig, Arbeitsende nach 22:00 Uhr“
  • „JArbSchG: Sonntagsarbeit für Minderjährige — nur mit Gastronomie-Ausnahme (mind. 2 freie Sonntage/Monat, § 17 JArbSchG)“
  • „JArbSchG: Minderjährig, Wochenstunden über 40h (42.0h)“

Was die App zusätzlich rechnet

Die Pflichtpausen für Jugendliche sind länger als für Erwachsene: 30 Minuten ab mehr als viereinhalb Stunden, 60 Minuten ab mehr als sechs Stunden (§ 11 JArbSchG). Die App berücksichtigt diese Werte bei der Pausenberechnung. Als Warnung im Plan erscheint das aber nicht — auch bei Minderjährigen wird eine Schicht ohne geplante Pause nicht angemahnt.

Was NICHT geprüft wird

  • Die strengere Grenze für unter 16-Jährige, die nach § 14 JArbSchG regelmäßig schon um 20:00 Uhr endet. Die App warnt erst ab 22:00 Uhr — das ist der Boden, nicht die Obergrenze.
  • Die zwei freien Samstage pro Monat. Gezählt wird gar nichts; die Sonntagswarnung nennt die Regel nur im Text.
  • Ob der Ausgleich für eine 8,5-Stunden-Schicht in derselben Woche tatsächlich stattfindet.
  • Die ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG. Die Bescheinigung lässt sich in der Personalakte ablegen, aber es gibt keine Frist- oder Ablaufüberwachung dafür.
  • Ferienarbeit, Berufsschultage und die besonderen Beschäftigungsverbote der §§ 22 ff. JArbSchG.

Einordnung

Die Warnungen sind eine Hilfe beim Planen, keine Freigabe. Sie blockieren nichts, und sie decken nur einen Teil des Jugendarbeitsschutzgesetzes ab. Wenn du regelmäßig Schüler beschäftigst, lohnt der Blick in die Beschäftigungsverbote und in die Regeln zur Berufsschule — die kann keine Planungssoftware für dich beurteilen. Die Industrie- und Handelskammer und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sind hier die richtigen Ansprechpartner.

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