Zeiterfassungspflicht: was das BAG-Urteil für deinen Betrieb bedeutet
Das BAG hat 2022 entschieden: Arbeitszeit muss erfasst werden — für jeden Mitarbeiter, in jedem Betrieb. Was das heißt und was Gastronario davon übernimmt.
Worum es geht
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Beschluss 1 ABR 22/21), dass jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter erfassen muss. Die Pflicht leitet das Gericht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ab, dem Arbeitsschutzgesetz. Vorausgegangen war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18), das ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ verlangt. Die Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer — unabhängig von Vertragsart, Branche und Betriebsgröße. Ein Betrieb mit drei Aushilfen ist genauso betroffen wie eine Kette.
Was erfasst werden muss
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, dazu Pausen und Überstunden. Die Form ist frei: Papier ist erlaubt, digital ist erlaubt, solange die Aufzeichnung objektiv und verlässlich ist. Separat davon verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG die Aufzeichnung von Überstunden über acht Stunden werktäglich und von Sonntagsarbeit, mit einer Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren. Für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte kommt § 17 MiLoG hinzu — dazu gibt es einen eigenen Artikel.
Delegieren ja, abgeben nein
Du darfst das Aufzeichnen an deine Mitarbeiter delegieren. Genau das tut die Stempeluhr in Gastronario: der Mitarbeiter stempelt selbst ein und aus. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei dir. Das BAG verlangt nicht nur, ein System bereitzustellen, sondern es auch tatsächlich zu verwenden. Wer die Stempeluhr einführt und danach nie hineinschaut, hat die Pflicht nicht erfüllt — vergessene Ausstempelungen, Lücken und offensichtlich falsche Zeiten musst du prüfen und korrigieren.
Was Gastronario dazu beiträgt
Die App erfasst Beginn, Ende und Dauer, setzt den Zeitstempel auf dem Server und nicht auf dem Gerät, und protokolliert jede nachträgliche Korrektur mit Grund, Person und Zeitpunkt. Nachweise lassen sich als CSV und PDF ausgeben. Was sie nicht leisten kann: dafür sorgen, dass jeder wirklich stempelt, und beurteilen, ob deine Aufzeichnungen im konkreten Fall vollständig sind.
Wenn es ernst wird
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 21. August 2024 (15 K 964/24) bestätigt, dass eine Behörde die Einführung eines Zeiterfassungssystems anordnen kann; ein Verstoß gegen die Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Für fehlende Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz drohen bis zu 50.000 Euro je Verstoß (§ 21 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 MiLoG). Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage, wie sie unserer Dokumentation zugrunde liegt — er ist keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sind dein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse.
Hat dir das geholfen?
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