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Jahresgrenze und die Ausnahme in bis zu zwei Monaten

7.236 € im Jahr, bis 8.442 € bei höchstens zwei unvorhergesehenen Überschreitungen: Was der Jahresbericht prüft und wann er auf Rot springt.

Zwei Grenzen, nicht eine

Der Minijob hat nicht nur eine Monatsgrenze, sondern auch eine Jahresgrenze: zwölf mal die Monatsgrenze. Für 2026 sind das 7.236 €, für 2027 sind es 7.596 €. Die Monatsgrenze darf überschritten werden — die Jahresgrenze im Regelfall nicht. Deshalb prüft der Jahresbericht beides.

Die Ausnahme: zweimal im Jahr

§ 8 SGB IV erlaubt ein unvorhergesehenes Überschreiten der Monatsgrenze in höchstens zwei Monaten. Dann darf der Jahresverdienst bis zur vierzehnfachen Monatsgrenze reichen — 8.442 € für 2026, 8.862 € für 2027. „Unvorhergesehen“ ist eng gemeint: der Einsprung für einen erkrankten Kollegen zählt, die von vornherein eingeplante Extraschicht in der Hochsaison nicht.

Wann der Jahresbericht gelb wird

Gelb erscheint in zwei Fällen: bei einem oder zwei Monaten über der Monatsgrenze, oder wenn der Jahresverdienst über der Jahresgrenze liegt. Gelb heißt nicht „falsch“, sondern „prüfen“. Die Beschäftigung bleibt ein Minijob, solange die Überschreitungen wirklich unvorhergesehen waren und die Obergrenze hält.

Wann er rot wird

Rot bei der dritten Überschreitung der Monatsgrenze im Jahr, und rot, sobald der Jahresverdienst über der absoluten Obergrenze liegt. Der Text dazu sagt es deutlich: „die Beschäftigung ist kein Minijob mehr.“ Dann geht es um Nachmeldungen und Beiträge — ein Fall für den Steuerberater, nicht für die App.

Die Meldung nennt Monat und Betrag

Unter der Ampel steht nicht nur, dass etwas passiert ist, sondern was: der betroffene Monat mit seinem Betrag, die geltende Grenze und der bisher abgerechnete Jahresverdienst. Damit siehst du sofort, ob es um zwei Euro geht oder um zweihundert — und musst dich nicht durch zwölf Monate klicken.

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