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„Stundensatz fehlt“ im Export — was zu tun ist

„Stundensatz fehlt“ heißt: für diesen Mitarbeiter ist kein Stundenlohn hinterlegt. Wo die Meldung auftaucht und wie du sie in zwei Minuten los wirst.

Was die Meldung bedeutet

Gastronario rechnet Brutto aus Stunden mal Stundensatz. Fehlt der Satz, gäbe es zwei Möglichkeiten: 0,00 € anzeigen oder es sagen. Ein Brutto von 0,00 € sähe aus wie ein Ergebnis, ist aber keins — deshalb sagt die App es. Die Stunden selbst sind vollständig erfasst. Es fehlt nur der Preis, mit dem sie multipliziert werden.

Wo sie dir begegnet

In der Lohntabelle auf dem Bildschirm steht in der Brutto-Spalte ein Warnzeichen mit dem Text „Stundensatz fehlt“. Im PDF steht an derselben Stelle „Satz fehlt“. Nach dem CSV-Export erscheint zusätzlich ein Hinweis: „Stundensatz fehlt für: Anna Meier — Zeilen mit 0,00 € exportiert. Satz in der Teamverwaltung nachtragen und erneut exportieren.“ Der Export bricht also nicht ab, aber die betroffenen Zeilen tragen 0,00 €. Die Datei ist damit für die Lohnabrechnung unbrauchbar und muss neu erzeugt werden.

So behebst du es

  • Den Namen aus der Meldung merken oder in der Lohntabelle die Zeile mit dem Warnzeichen suchen.
  • Auf die Seite „Team“ wechseln und den Mitarbeiter zum Bearbeiten öffnen.
  • Im Feld für den Stundenlohn den Betrag eintragen und speichern.
  • Zurück auf „Löhne“, den betroffenen Monat erneut wählen — die Zahlen rechnen sich sofort neu.
  • CSV und PDF neu erzeugen und die alte Datei löschen, damit niemand versehentlich mit den 0,00-€-Zeilen weiterarbeitet.

Wenn du kein Feld für den Stundenlohn siehst

Stundensätze sind geschützte Daten. Wer sie nicht sehen darf, sieht sie auch in der Lohnliste nicht — dann steht dort ebenfalls der Hinweis, obwohl in Wahrheit ein Satz hinterlegt ist. In dem Fall liegt es nicht an fehlenden Daten, sondern an den Rechten deines Kontos. Der Inhaber oder Admin des Betriebs kann es prüfen.

Nachträgliche Sätze rechnen rückwirkend

Der Stundensatz ist ein Wert am Mitarbeiter, kein Wert am einzelnen Tag. Trägst du ihn heute nach, gilt er für jede Stunde, die die Auswertung anfasst — auch für die vergangenen Monate. Das ist praktisch für vergessene Einträge und ein Grund, bei einer Lohnerhöhung mit dem Steuerberater zu klären, wie die alten Monate stehen bleiben sollen. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € je Stunde; darunter darf kein Satz liegen.

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