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Warum es ein Bruchbuch gibt — und was das Finanzamt daraus liest

Warum ein Teller, der auf dem Boden landet, aufgeschrieben gehört — und was das Finanzamt aus der Aufzeichnung liest.

Das Problem heißt Rohgewinnaufschlag

Bei einer Betriebsprüfung rechnet das Finanzamt nicht deine Kasse nach, sondern deinen Wareneinsatz hoch. Aus der amtlichen Richtsatzsammlung nimmt es den üblichen Aufschlag deiner Branche und rechnet zurück, welchen Umsatz du mit der eingekauften Ware gemacht haben müsstest. Ware, die du eingekauft, aber nicht verkauft hast, fällt in dieser Rechnung durch: Sie gilt als verkauft und nicht verbucht und wird samt Umsatzsteuer hinzugeschätzt (§ 162 AO). Genau dagegen ist das Bruchbuch der Gegenbeleg.

Was eine Aufzeichnung tragen muss

§ 146 Abs. 1 AO verlangt einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet. Deshalb ist das Bruchbuch so gebaut, wie es gebaut ist: Der Eintrag entsteht dort, wo der Verlust passiert — am Terminal im Laden oder am Handy —, und nicht am Monatsende aus dem Gedächtnis. Die Uhrzeit kommt vom Server, ein Datum kann man nicht auswählen. Und nichts wird nachträglich geändert: Eine Korrektur ist eine Storno-Zeile, kein Überschreiben.

Zehn Jahre, und das ist keine Einstellung

§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO verlangt zehn Jahre Aufbewahrung. Die App rechnet ab Jahresende und löscht vor 2037 keine einzige Buchung — auch nicht die stornierten, denn eine Storno-Zeile ohne ihr Original wäre kein Nachweis, sondern eine Lücke.

Was das Bruchbuch ausdrücklich NICHT ist

Drei Dinge, die es nicht leistet, und zwar mit Absicht: Es bewertet nicht in Euro. Der Prüfer will Mengen; den Einkaufswert legt dein Steuerberater aus dem Wareneinsatz darüber. Es ist kein HACCP-Nachweis. Ein Bruchbuch dokumentiert Verluste, keine Hygienekontrollen — eine Kühlkettenprüfung gehört in dein HACCP-Konzept, nicht hierher. Es ist kein Kassenbuch. Bargeld wird hier nicht erfasst.

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