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Kurzfristige Beschäftigung: die 70-Tage-Zählung

Wie Gastronario die Arbeitstage einer kurzfristigen Beschäftigung zählt, ab wann das Abzeichen warnt und was der Zähler bewusst nicht kann.

Worum es geht

Eine kurzfristige Beschäftigung darf pro Kalenderjahr höchstens 70 Arbeitstage umfassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Wird die Grenze gerissen, wird das Arbeitsverhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig — mit allem, was daran hängt. Der Verdienst spielt dabei keine Rolle, nur die Zahl der Tage. Deshalb zählt Gastronario diese Tage automatisch mit, sobald du bei einem Mitarbeiter die Vertragsart „Kurzfristige Beschäftigung“ hinterlegt hast.

Wo du den Zähler siehst

Auf der Team-Seite, direkt auf der Karte des Mitarbeiters. Dort steht ein Abzeichen in der Form „14/70 Tage“. Fährst du mit der Maus darüber, erscheint der volle Hinweis: „Kurzfristige Beschäftigung: 14 von max. 70 Arbeitstagen im Jahr (§ 8 SGB IV). Ab 60 Tagen prüfen.“ Das Abzeichen erscheint nur bei dieser Vertragsart und erst, wenn im laufenden Jahr mindestens ein Tag gestempelt wurde. Bis 59 Tage ist es grau, ab 60 Tagen gelb, über 70 Tagen rot. Die zehn Tage Puffer sind Absicht: du sollst reagieren können, bevor die Grenze fällt, nicht danach.

Was genau gezählt wird

Gezählt werden die verschiedenen Kalendertage des laufenden Jahres, an denen für diesen Mitarbeiter eine Stempelung vorliegt. Zwei Schichten am selben Tag sind ein Tag. Eine halbe Stunde ist ein Tag — das Gesetz kennt keine halben Arbeitstage. Eine noch offene Stempelung ohne Ausstempel-Zeit zählt ebenfalls mit. Geplante Schichten zählen dagegen nicht: was im Schichtplan steht, aber nie gestempelt wurde, taucht im Zähler nicht auf. Der Zähler beschreibt die Vergangenheit, nicht den Plan.

Was der Zähler nicht kann

Die Alternative aus dem Gesetz — drei Monate am Stück statt 70 Tage, wenn regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird — bildet Gastronario nicht ab. Der Tageszähler ist die vorsichtigere von beiden Grenzen, also die, an der du dich orientieren kannst, ohne dich zu verrechnen. Auch die Frage der Berufsmäßigkeit beantwortet die App nicht: sie kennt nur deinen Betrieb, nicht die anderen Jobs des Mitarbeiters. Und Tage aus einem anderen Betrieb zählen zwar rechtlich mit, stehen aber in keinem Zähler, den du siehst. Frag beim Einstellen danach, und lass die Einordnung im Zweifel vom Steuerberater bestätigen.

Wenn es eng wird

  • Ab dem gelben Abzeichen (60 Tage) die restliche Jahresplanung für diesen Mitarbeiter durchsehen.
  • Offene Stempelungen in der Verwaltung korrigieren — auch sie zählen als Tag.
  • Entscheiden: weniger Tage bis Jahresende, oder Wechsel der Vertragsart (Minijob, Teilzeit) mit dem Steuerberater abstimmen.
  • Die Vertragsart erst nach Rücksprache im Team-Profil ändern — der Zähler verschwindet dann von der Karte.

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