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Personalfragebogen für Minijobber drucken (inkl. RV-Befreiung)

Ein druckfertiger Personalfragebogen für Minijobber, mit dem Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und dem zugehörigen Merkblatt.

Wo du ihn findest

Im Team steht oben der Knopf „Personalfragebogen“. Er öffnet ein fertiges Formular, das du mit „Drucken“ ausgeben oder mit „PDF herunterladen“ speichern kannst. Erreichbar ist die Seite für Inhaber und Manager. Der Bogen trägt den Titel „Personalfragebogen Minijobber“ und ist leer — er wird ausgedruckt und von Hand ausgefüllt. Die App speichert nichts davon.

Was abgefragt wird

Der Bogen hat fünf Abschnitte:

  • „Angaben zur Person“ — Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, E-Mail, Telefon.
  • „Bankverbindung“ — Kontoinhaber, IBAN, Kreditinstitut.
  • „Lohnsteuer“ — Steueridentifikationsnummer.
  • „Sozialversicherung“ — Krankenkasse, Versicherungsnummer sowie Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland für die elektronische Abfrage bei der Rentenversicherung.
  • „Weitere Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Unternehmen“ — zweimal, weil ein zweiter Minijob die Beurteilung ändert.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Angehängt ist der „Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ nach § 6 Abs. 1b SGB VI samt dem Merkblatt über die möglichen Folgen. Der Antrag ist ausdrücklich als Ankreuzfeld gestaltet: Er wird nur ausgefüllt und unterschrieben, wenn die Befreiung gewünscht ist. Zwei Punkte, die der Mitarbeiter kennen sollte: Der Antrag gilt einheitlich für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs, und er ist für deren Dauer bindend. Wer sich befreien lässt, erwirbt nur noch anteilig Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Für dich als Arbeitgeber steht der Hinweis mit im Bogen: Der Befreiungsantrag ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 4a BVV zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an die Minijob-Zentrale zu senden.

Grenzen

Das Formular ist ein Ausdruck, keine digitale Erfassung — nichts davon landet automatisch im Mitarbeiterprofil. Den ausgefüllten und unterschriebenen Bogen scannst du und legst ihn in der Personalakte ab. Der Text des Befreiungsantrags und des Merkblatts folgt inhaltlich dem amtlichen Vordruck der Minijob-Zentrale (Stand 12.2023), ist aber sprachlich gefasst und damit kein wörtliches Zitat. Rechtlich massgeblich bleibt der amtliche Wortlaut; wer den unveränderten Text braucht, nimmt den offiziellen Vordruck.

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