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Einen Imbiss führen: Zahlen, Termine, Personal

Stand:

Mittag am Imbiss: Eine Portion wird lächelnd über die Theke gereicht.

Kurzantwort

Ein Imbiss lebt von zwei Quoten: Wareneinsatz und Personalkosten. Der DEHOGA nennt für klassische Restaurants über 30 % Wareneinsatz und über 40 % Personalkosten vom Umsatz, zusammen über 70 %; eine eigene amtliche Statistik für Imbisse gibt es nicht, deshalb rechnest du deine Quoten selbst. Dazu kommen jeden Monat drei feste Termine (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung) und die Minijob-Grenze von 603 €, die du je Mitarbeiter im Blick behalten musst.

Welche Kennzahlen muss ich im Imbiss kennen?

Drei Zahlen reichen, um einen Imbiss zu steuern: Wareneinsatzquote, Personalkostenquote und Umsatz je Personalstunde. Für Imbisse gibt es keine eigene amtliche Kostenstatistik, die Vergleichswerte des DEHOGA gelten für klassische Restaurants und sind für einen Imbiss nur eine grobe Orientierung.

KennzahlFormelVergleichswertQuelle
WareneinsatzquoteWareneinkauf des Monats plus Anfangsbestand minus Endbestand, geteilt durch NettoumsatzRestaurants: deutlich über 30 %DEHOGA, August und September 2025
PersonalkostenquoteBruttolöhne plus Arbeitgeberanteile plus Umlagen, geteilt durch NettoumsatzRestaurants: über 40 %DEHOGA, Umfrage August 2025
Energie, Versicherung, Gebühren, PachtSumme dieser Fixkosten geteilt durch NettoumsatzRestaurants: mehrheitlich 10 bis 15 %DEHOGA, September 2025
Umsatz je PersonalstundeNettoumsatz des Tages geteilt durch alle gestempelten Stunden des Tageskein Branchenwert, eigenen Verlauf beobachteneigene Rechnung

So rechnest du sauber. Nettoumsatz heißt ohne Umsatzsteuer, und seit 2026 laufen Speisen mit 7 % und Getränke mit 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), nimm also die Netto-Summe aus dem Kassenabschluss, nicht den Bon-Umsatz. In den Wareneinsatz gehören auch Verpackung, Frittierfett und das, was du wegwirfst: ein Bruchbuch macht den Verderb sichtbar, der sonst in der Quote verschwindet. In die Personalkosten gehört dein eigener Lohn, auch wenn du ihn als Einzelunternehmer nicht auszahlst, sonst sieht die Quote besser aus als der Betrieb.

Umsatz je Personalstunde ist die Zahl, die im Imbiss am meisten bringt, weil sie dir sagt, ob die zweite Kraft am Dienstagmittag ihr Geld wert ist. Du brauchst dafür gestempelte Stunden je Tag, nicht geplante. Mit der Stempeluhr per PIN und dem Kassenabschluss hast du beide Zahlen jeden Abend.

Wie sieht das Jahr im Imbiss aus?

Jeden Monat kehren drei Termine wieder: am 10. die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich, § 18 UStG) und die Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a EStG), am drittletzten Bankarbeitstag die Sozialversicherungsbeiträge (§ 23 SGB IV). Der Rest verteilt sich über das Jahr, und die Minijob-Grenze prüfst du in den Monaten, in denen Vertretung oder Sonderzahlungen anstehen.

MonatSaison und SpitzenSteuer- und MeldetermineMinijob-Grenze prüfen
Januarruhiger Monat, Speisekarte und Preise prüfen10.: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember oder das vierte Quartalneue Jahreswerte: 2026 gelten 603 € im Monat und 13,90 € je Stunde, Stundenzahl in den Verträgen anpassen
FebruarFasching und Winterferien je nach Region15.: DEÜV-Jahresmeldung (§ 10 DEÜV) und Gewerbesteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG), 16.: Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft (§ 99 SGB IV), Ende Februar: Steuererklärung des vorletzten Jahres, wenn eine Kanzlei sie macht (§ 149 AO)Jahresmeldung mit den Stundenaufzeichnungen abgleichen
MärzAußenplätze vorbereiten, Sondernutzung für die Saison beantragen10.: Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG)
AprilOstern, erste warme Wochen10.: Umsatzsteuer-Voranmeldung für das erste Quartal bei vierteljährlicher AbgabeOsteraushilfen: kurzfristige Beschäftigung bis drei Monate oder 70 Arbeitstage prüfen (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
MaiFeiertage und Brückentage, Beginn der Hochsaison15.: Gewerbesteuer-Vorauszahlung, 15.: Mengenmeldung Einwegkunststofffonds (§ 11 EWKFondsG)
JuniHochsaison, lange Abende10.: Einkommensteuer-VorauszahlungMehrstunden vor dem Urlaub: Überschreiten in höchstens zwei Monaten je Zeitjahr (§ 8 Abs. 1b SGB IV)
JuliSommerferien, Hitze in der Küche, Urlaubsvertretung31.: Steuererklärung des Vorjahres ohne Kanzlei (§ 149 AO)Vertretungsmonate zählen: nach zwei Überschreitungen kippt der Minijob
AugustHochsaison, Volksfeste15.: Gewerbesteuer-Vorauszahlungzweiter Vertretungsmonat ist der letzte erlaubte
SeptemberSchulbeginn, Mittagsgeschäft zieht an10.: Einkommensteuer-Vorauszahlung
OktoberAußensaison endet, Winterkarte10.: Umsatzsteuer-Voranmeldung für das dritte Quartal bei vierteljährlicher Abgabe
NovemberWeihnachtsmärkte, Standplätze15.: Gewerbesteuer-VorauszahlungJahressumme je Minijobber prüfen, bevor du eine Sonderzahlung zusagst, siehe Minijob-Grenze
DezemberWeihnachtsgeschäft, Jahresabschluss vorbereiten10.: Einkommensteuer-Vorauszahlung, Inventur zum Jahresende, wenn du bilanzierstWerte für 2027 einplanen: 633 € und 14,60 €

Die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ist alle zwei Jahre fällig und muss dokumentiert sein, lege sie auf einen festen Monat. Für die Umsatzsteuer gilt: Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, bei mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr der Kalendermonat, bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt dich von der Voranmeldung befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Die Regel, dass Gründer im ersten und zweiten Jahr monatlich melden, ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt: Wer in dieser Zeit gründet, richtet sich nach der voraussichtlichen Steuer des laufenden Jahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG); nach dem heutigen Gesetzesstand gilt die Monatsregel für Gründer ab 2027 wieder. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist bei bis zu 1.080 € Lohnsteuer im Vorjahr jährlich, bis 5.000 € vierteljährlich, darüber monatlich (§ 41a Abs. 2 EStG).

Wie plane ich Personal und Dienstplan im Imbiss?

Der Dienstplan im Imbiss folgt dem Wetter und dem Mittagsgeschäft, und er muss drei Grenzen einhalten: die Minijob-Grenze von 603 €, das Arbeitszeitgesetz und die Aufzeichnungspflicht ab der ersten Stunde. Alle drei lassen sich beim Planen prüfen statt hinterher.

RegelWertQuelle
Höchstarbeitszeit8 Stunden am Werktag, bis 10 Stunden, wenn der Schnitt in 6 Monaten oder 24 Wochen bei 8 bleibt§ 3 ArbZG
Pausen30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden, teilbar in Blöcke ab 15 Minuten, nie länger als 6 Stunden ohne Pause§ 4 ArbZG
Ruhezeit11 Stunden zwischen zwei Schichten, in Gaststätten bis 10 Stunden, wenn der Ausgleich binnen eines Monats oder vier Wochen auf 12 Stunden erfolgt§ 5 ArbZG
AufzeichnungBeginn, Ende, Dauer je Arbeitstag binnen 7 Tagen, 2 Jahre aufbewahren§ 17 MiLoG
Minijob603 € im Monat (2026), unvorhersehbares Überschreiten in höchstens 2 Monaten je Zeitjahr§ 8 SGB IV

Nach Wetter planen. Ein sonniger Samstag und ein Regensamstag brauchen im Imbiss nicht dieselbe Besetzung. Gastronario zeigt die Wettervorhersage direkt im Dienstplan, so legst du die zweite Kraft dorthin, wo die Schlange entsteht. Verfügbarkeiten, Schichttausch und Abwesenheiten tragen die Mitarbeiter selbst ein.

Minijob-Grenze je Mitarbeiter. Die Stundenzahl, die unter die Grenze passt, sinkt mit jeder Mindestlohnerhöhung: bei 13,90 € sind es 2026 rund 43,4 Stunden im Monat. Die Minijob-Grenzwarnung meldet dir beim Planen, wenn eine Schicht einen Mitarbeiter über die Grenze schiebt. Hintergrund unter Minijob-Grenze und im Beitrag zur 603-Euro-Grenze.

Pausen und Ruhezeiten. Im Imbiss sind geteilte Dienste (Mittag und Abend) üblich, und genau dort reißt die Ruhezeit, wenn der Abenddienst bis 23 Uhr geht und der Mittagsdienst um 9 Uhr beginnt. Die ArbZG-Prüfung in Gastronario markiert solche Schichten beim Planen. Was im Gaststättengewerbe erlaubt ist, steht unter Arbeitszeitgesetz Gastronomie und Ruhezeit Gastronomie, ob du überhaupt einen Schichtplan führen musst, unter Schichtplanung Pflicht.

Stempeln statt Zettel. Die Aufzeichnungspflicht gilt im Gaststättengewerbe für jeden Mitarbeiter, und der Zoll will Beginn, Ende und Dauer je Tag sehen, nicht eine Wochensumme. Mit der Stempeluhr per PIN am Tablet stempelt jeder selbst, die MiLoG-Aufzeichnung entsteht nebenbei. Was eine Prüfung konkret verlangt, steht unter MiLoG-Dokumentationspflicht bei der Prüfung und Zeiterfassung Pflicht.

Routinen fürs Öffnen und Schließen. Fritteusentemperatur unter 175 °C, Farbkarte an der Fritteuse, Kühltemperaturen, Fettabscheider-Sichtkontrolle: Was jeden Tag geprüft werden muss, gehört in eine Routine, die der Mitarbeiter per PIN abzeichnet. So hast du den Nachweis, den die Lebensmittelüberwachung und die Acrylamid-Verordnung verlangen, ohne Zettel.

Wie halte ich Ware, Bruch und Einkauf im Griff?

Im Imbiss entscheidet der Wareneinsatz über den Gewinn, und er entgleitet an drei Stellen: beim Einkauf ohne Liste, beim Verderb ohne Buch und beim Frittierfett, das zu früh oder zu spät gewechselt wird. Eine Inventur schreibt dir das Steuerrecht erst ab einer bestimmten Größe vor, eine monatliche Zählung lohnt sich trotzdem.

Inventur

Buchführungspflichtig mit Bilanz und Inventur wirst du nach § 141 AO erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr, und auch dann erst ab dem Jahr nach der Mitteilung des Finanzamts. Darunter reicht die Einnahmenüberschussrechnung, in der keine Inventur vorgeschrieben ist. Für deine Wareneinsatzquote brauchst du trotzdem einen Anfangs- und Endbestand je Monat: Fleisch, Pommes, Öl, Getränke, Verpackung zählen, mehr nicht.

Bruchbuch

Was du wegwirfst, ist Wareneinsatz ohne Umsatz, und bei einer Betriebsprüfung die Lücke, die der Prüfer sich erklären lässt. Trage Verderb, abgelaufene Ware, Fehlproduktion und jeden Fettwechsel mit Menge und Grund in das digitale Bruchbuch ein, dann stimmt die Plausibilität zwischen Einkauf und Umsatz, die der Prüfer rechnet. Wie er rechnet, steht unter Betriebsprüfung vorbereiten.

Fettabscheider und Altfett

Wenn deine Gemeinde einen Fettabscheider verlangt, verlangt sie auch die Nachweise: München etwa nennt eine Entleerung alle zwei Wochen, mindestens einmal im Monat, verlangt ein Buch über die Entsorgung und will die Nachweise auf Nachfrage sehen. Lege die Entleerung als wiederkehrende Routine an und hefte die Nachweise zu den Buchhaltungsbelegen.

Einkauf

Die Einkaufsliste in Gastronario führt jeder Mitarbeiter während der Schicht: Was zur Neige geht, kommt auf die Liste, der Einkäufer sieht sie auf dem Handy. Das ersetzt den Zettel am Kühlschrank und den Anruf vom Großmarkt. Welche Hebel beim Personal bleiben, wenn der Wareneinsatz sauber ist, steht unter Personalkosten senken.

Was muss ich bei Kasse und Buchhaltung beachten?

Im Imbiss ist die Kasse der Betrieb: fast alles ist Bargeld oder Karte am Tresen, und das Finanzamt darf ohne Ankündigung vorbeikommen. Drei Pflichten tragen alles: Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten (§ 146 AO), eine zertifizierte TSE an der Kasse und der Kassenabschluss mit getrennten Steuersätzen.

PflichtWas giltQuelle
Tägliche AufzeichnungKasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten, Buchungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet§ 146 Abs. 1 AO
TSEelektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung, BelegausgabeKassenSichV
Kassen-NachschauFinanzbeamte dürfen ohne Ankündigung während der Geschäftszeiten die Räume betreten und Kassenaufzeichnungen, Organisationsunterlagen und Datenzugriff verlangen§ 146b AO
SteuersätzeSpeisen 7 %, Getränke 19 %, in der Kasse je Artikel hinterlegt§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
TrinkgeldTrinkgeld an Mitarbeiter und Trinkgeld an den Inhaber werden unterschiedlich behandeltTrinkgeld versteuern

Kassenbuch und Zeiterfassung gehören zusammen. Der Prüfer legt den Kassenumsatz je Tag neben die gestempelten Stunden je Tag: Ein Samstag mit hohem Umsatz und einer einzigen gestempelten Person fällt auf. Deshalb sollten beide Aufzeichnungen aus demselben Tag stammen und zueinander passen, siehe Kassenbuch und Zeiterfassung.

Kanzlei-Zugang. Deine Steuerkanzlei bekommt in Gastronario einen eigenen Zugang und holt sich die Stunden als DATEV-, CSV- oder PDF-Export selbst. Die Lohnabrechnung braucht so keine Zettelübergabe mehr, und die Fristen oben (10. und drittletzter Bankarbeitstag) hängen nicht mehr an deinem Posteingang.

Häufige Fragen

Welche Personalkostenquote ist in einem Imbiss normal?
Eine amtliche Kennzahl nur für Imbisse gibt es nicht. Der DEHOGA nennt für klassische Restaurants Personalkosten über 40 % vom Umsatz und Wareneinsatz deutlich über 30 %, zusammen über 70 %. Für einen Imbiss sind das nur Orientierungswerte, weil er ohne Service am Tisch anders aufgestellt ist. Rechne deine eigene Quote aus Bruttolöhnen plus Arbeitgeberanteilen geteilt durch Nettoumsatz, mit deinem eigenen Lohn eingerechnet.
Wie berechne ich den Wareneinsatz im Imbiss?
Wareneinkauf des Monats plus Anfangsbestand minus Endbestand, geteilt durch den Nettoumsatz des Monats. Nettoumsatz heißt ohne Umsatzsteuer, also seit 2026 Speisen ohne 7 % und Getränke ohne 19 %. Verpackung, Frittierfett und weggeworfene Ware gehören in den Wareneinsatz, deshalb hilft ein Bruchbuch, die Quote ehrlich zu halten.
Wann muss ich im Imbiss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, und die Zahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 UStG). Voranmeldungszeitraum ist das Quartal, bei mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr der Monat, und bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt dich von der Voranmeldung befreien. Die Monatspflicht für Gründer in den ersten beiden Jahren ist für 2021 bis 2026 ausgesetzt, in dieser Zeit zählt die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG).
Darf ein Minijobber im Imbiss im Sommer mehr verdienen als die Grenze?
Ja, aber nur unvorhersehbar und begrenzt. Nach § 8 Abs. 1b SGB IV darf die Grenze von 603 € in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr überschritten werden, jeweils um höchstens einen weiteren Grenzbetrag. Eine Urlaubsvertretung, die plötzlich nötig wird, passt dazu, ein von vornherein geplanter Sommer mit mehr Stunden nicht. Zähle die Überschreitungsmonate je Mitarbeiter, nach dem zweiten kippt der Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Wie lange darf eine Schicht im Imbiss dauern?
Acht Stunden am Werktag, bis zu zehn Stunden, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen bei acht bleibt (§ 3 ArbZG). Nach spätestens sechs Stunden ist eine Pause fällig, insgesamt 30 Minuten bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden (§ 4 ArbZG). Zwischen zwei Schichten liegen elf Stunden Ruhezeit, in Gaststätten dürfen es zehn sein, wenn du binnen eines Monats mit einer Ruhezeit von zwölf Stunden ausgleichst (§ 5 ArbZG).
Muss ich im Imbiss eine Inventur machen?
Steuerlich erst, wenn du buchführungspflichtig bist: nach § 141 AO ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr, und auch dann erst ab dem Jahr nach der Mitteilung des Finanzamts. Darunter reicht die Einnahmenüberschussrechnung ohne Inventur. Für die Wareneinsatzquote solltest du trotzdem monatlich zählen, sonst weißt du nicht, ob der Einkauf oder der Verderb die Quote treibt.
Was passiert bei einer Kassen-Nachschau im Imbiss?
Finanzbeamte dürfen nach § 146b AO ohne Ankündigung während der Geschäftszeiten den Imbiss betreten und verlangen, dass du Kassenaufzeichnungen, Bücher und die Organisationsunterlagen zur Kasse vorlegst und Auskunft gibst. Bei elektronischen Kassen können sie Einsicht in die Daten oder einen Datenträger verlangen, die Kosten dafür trägst du. Halte Verfahrensdokumentation, TSE-Zertifikat und die Tagesabschlüsse griffbereit.
Wie heiß darf das Frittierfett im Imbiss sein?
Unter 175 °C und so niedrig wie möglich, das ist eine der Minimierungsmaßnahmen nach der Acrylamid-Verordnung (EU) 2017/2158, die ausdrücklich auch für Imbissstände gilt. Dazu gehören goldgelbe statt brauner Pommes mit sichtbarer Farbkarte, Kartoffeln über 6 °C lagern und das Öl häufig von Krümeln befreien. Proben musst du als kleiner Betrieb nicht nehmen, aber nachweisen, dass du die Maßnahmen anwendest, zum Beispiel über eine abgezeichnete Öffnen-Routine.

Quellen

Stand: Oktober 2026 · Verantwortlich: Rico Klatte

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Texte entstehen mit KI-Hilfe, siehe KI-Hinweis.

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